Fahrerlaubnisprüfung: 12. Fremdsprache - Hocharabisch kommt mit der FeV-Änderung

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober/2016, Seite 542

Mit Datum vom 24. August 2016 teilte das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg dem Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. dazu Folgendes mit: 

„Anrede,

wie Ihnen bekannt ist, wurde die Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften noch nicht vom Bundesrat verabschiedet. Mit dieser Verordnung soll unter anderem ab dem 1. Oktober 2016 die Sprache „Hocharabisch" als weitere Fremdsprache in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung zugelassen werden (Anlage 7, Ziffer 1.3 zur FeV). Da der Bundesrat die Verordnung frühestens in seiner 948. Sitzung am 23. September 2016 abschließend beraten wird, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Verkündung im Bundesgesetzblatt erst nach dem 1. Oktober 2016 erfolgt.

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bitten wir, im Vorgriff auf die geplante Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung sicherzustellen, dass die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in Baden-Württemberg in allen Prüfstellen ab dem 1. Oktober 2016 zusätzlich in Hocharabisch abgelegt werden kann.”