Wir nehmen den TÜV beim Wort! Die Aktion geht weiter!

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2016, Seite 494

Die richtige Adresse für Beschwerden:
tuev-liefert-nicht@flvbw.de

Mit Beginn der Sommerferien in Baden-Württemberg haben die in der Verbandsgeschäftsstelle eingehenden Beschwerden über mangelnde Versorgung mit Prüfungsplätzen auch in den bisher problematischen Niederlassungen Tübingen, Singen und Freiburg nachgelassen.

Spannende Fragen sind nun: Wie ist es während der Ferienzeit gelaufen? Und wie rüstet sich der TÜV für den Rest des Jahres, speziell für den Ansturm auf Prüfungsplätze in den Herbstferien und vor Weihnachten? 

Aktion „Wir nehmen den TÜV beim Wort“ wird verlängert

Bei auftretenden Engpässen sorgten rasche und deutliche Interventionen des Verbandsvorstandes für Abhilfe oder mindestens Abmilderung. Die ursprünglich nur bis zu den Sommerferien geplante Aktion wird deshalb verlängert. Denn der Geschäftsleitung der TÜV SÜD Auto Service GmbH muss klar sein: Wir scheuen uns im Falle weiteren Schlendrians nicht, die berechtigten Interessen der Kunden unserer Mitglieder auch mit anderen Mitteln zu vertreten.

Die richtige Adresse für Beschwerden: tuev-liefert-nicht@flvbw.de

Alle Mitgliedsfahrschulen sind weiterhin aufgerufen, uns sofort per E-Mail an die Adresse tuev-liefert-nicht@flvbw.de zu informieren, wenn der TÜV rechtzeitig angemeldete Bestellungen nicht fristgerecht bestätigt. Als sinnvolles Hilfsmittel zur Sortierung und Kanalisierung der Beschwerden hat sich dabei die Verwendung der folgenden Tabelle herausgestellt. Darin sind alle für eine Reklamation erforderlichen Rubriken enthalten.

Bestell-Datum Gewünschte KW Bestellte Punktezahl Eingangsdatum Bestätigung Bestätigte Punktezahl Bestätigtes Prüfungsdatum
           
           
           
           

 

Wir werden jeder einzelnen Beschwerde nachgehen und keine Ruhe geben, bis auch in der letzten Ecke des Landes genügend Prüfungsplätze zur Verfügung gestellt werden.

Online-Buchung und Vorab-Inkasso: missverständliche Anschreiben

Leider wurde vom TÜV noch immer kein Zeitpunkt für den Start der Online-Buchung praktischer Prüfungsplätze genannt. Daneben sorgen zwei sehr missverständliche TÜV-Briefe an die Fahrschulen über künftige Modalitäten des Inkassos der Prüfgebühren für schlechte Stimmung. Vor allem, weil die darin angekündigten Zahlungsmodalitäten die Flexibilität der Fahrschulen sehr stark einschränkt. Beide Briefe waren zuvor nicht Gegenstand einer Besprechung mit dem Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. gewesen. Diese Thematik bedarf eingehender Erörterung mit der Geschäftsleitung des TÜV.

Barzahlung beim TSC muss erhalten werden

Dabei muss als eindeutiges Ergebnis herauskommen, dass die Anmeldung von Prüflingen, deren Gebühren noch nicht bezahlt wurden oder die kurzfristig eine Wiederholungsprüfung ablegen wollen, möglich sein muss. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass Gebühren weiterhin bar bei einem nahegelegenen TSC eingezahlt werden können.

Jochen Klima