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477 Wir sehen uns in Berlin!
482 Update: Gedanken eines 50-Jährigen / Rettungsschere und Spreizer - wo ansetzen?
484 Beiratssitzung im Herbst
486 Nochmaliger Aufruf: Umfrage zur praktischen Prüfung
487 Reform des Fahrlehrerrechts
488 E-Fahrzeuge für Fahrschulen - Förderung aus der Landeskasse
490 Ausbildung B96 - Theorie auf dem Campingplatz?
493 Die andere Prüfungsfrage: Abknickende Vorfahrtstraße - Worauf müssen Sie hier besonders achten?
494 Wir nehmen den TÜV beim Wort! Die Aktion geht weiter!
496 Stefan Krüger: Vom Verbrenner zum Elektromotor
499 Klasse-T-Seminar in Emerfeld bei Sigmaringen
500 MotorradTotal – Die Eskorte ist für Andorra gerüstet
506 Thomas Fritz: Die heikle Handwerkerregelung
524 Gerichtsurteile: (2373) Gebrauchtwagen lange vor Erstzulassung auf Halde / (2372) Fahrlässige Körperverletzung oder eine Art Notwehr?
Wir nehmen den TÜV beim Wort! Die Aktion geht weiter!

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2016, Seite 494
Die richtige Adresse für Beschwerden:
tuev-liefert-nicht@flvbw.de
Mit Beginn der Sommerferien in Baden-Württemberg haben die in der Verbandsgeschäftsstelle eingehenden Beschwerden über mangelnde Versorgung mit Prüfungsplätzen auch in den bisher problematischen Niederlassungen Tübingen, Singen und Freiburg nachgelassen.
Spannende Fragen sind nun: Wie ist es während der Ferienzeit gelaufen? Und wie rüstet sich der TÜV für den Rest des Jahres, speziell für den Ansturm auf Prüfungsplätze in den Herbstferien und vor Weihnachten?
Aktion „Wir nehmen den TÜV beim Wort“ wird verlängert
Bei auftretenden Engpässen sorgten rasche und deutliche Interventionen des Verbandsvorstandes für Abhilfe oder mindestens Abmilderung. Die ursprünglich nur bis zu den Sommerferien geplante Aktion wird deshalb verlängert. Denn der Geschäftsleitung der TÜV SÜD Auto Service GmbH muss klar sein: Wir scheuen uns im Falle weiteren Schlendrians nicht, die berechtigten Interessen der Kunden unserer Mitglieder auch mit anderen Mitteln zu vertreten.
Die richtige Adresse für Beschwerden: tuev-liefert-nicht@flvbw.de
Alle Mitgliedsfahrschulen sind weiterhin aufgerufen, uns sofort per E-Mail an die Adresse tuev-liefert-nicht@flvbw.de zu informieren, wenn der TÜV rechtzeitig angemeldete Bestellungen nicht fristgerecht bestätigt. Als sinnvolles Hilfsmittel zur Sortierung und Kanalisierung der Beschwerden hat sich dabei die Verwendung der folgenden Tabelle herausgestellt. Darin sind alle für eine Reklamation erforderlichen Rubriken enthalten.
Bestell-Datum | Gewünschte KW | Bestellte Punktezahl | Eingangsdatum Bestätigung | Bestätigte Punktezahl | Bestätigtes Prüfungsdatum |
Wir werden jeder einzelnen Beschwerde nachgehen und keine Ruhe geben, bis auch in der letzten Ecke des Landes genügend Prüfungsplätze zur Verfügung gestellt werden.
Online-Buchung und Vorab-Inkasso: missverständliche Anschreiben
Leider wurde vom TÜV noch immer kein Zeitpunkt für den Start der Online-Buchung praktischer Prüfungsplätze genannt. Daneben sorgen zwei sehr missverständliche TÜV-Briefe an die Fahrschulen über künftige Modalitäten des Inkassos der Prüfgebühren für schlechte Stimmung. Vor allem, weil die darin angekündigten Zahlungsmodalitäten die Flexibilität der Fahrschulen sehr stark einschränkt. Beide Briefe waren zuvor nicht Gegenstand einer Besprechung mit dem Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. gewesen. Diese Thematik bedarf eingehender Erörterung mit der Geschäftsleitung des TÜV.
Barzahlung beim TSC muss erhalten werden
Dabei muss als eindeutiges Ergebnis herauskommen, dass die Anmeldung von Prüflingen, deren Gebühren noch nicht bezahlt wurden oder die kurzfristig eine Wiederholungsprüfung ablegen wollen, möglich sein muss. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass Gebühren weiterhin bar bei einem nahegelegenen TSC eingezahlt werden können.
Jochen Klima