Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 222 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
221 Dieselverbot – Schonfrist muss sein!
226 Update: Geistige Pleite Statt mittlerer Bildung / Der Lang-Lkw kommt
228 Geschäfts- und Kassenbericht (PDF hier ist vollständig - in der gedruckten Ausgabe: Teil I)
244 Reform des Fahrlehrerrechts – Auf der Zielgeraden?
246 Prüfungsfahrzeuge der Klasse BE – Was wiegt mein Anhänger?
248 Fahrverbot für Diesel bei Feinstaub – BVF fordert Übergangsfrist
253 Praktische FE-Prüfung – Videoaufzeichnungen zulässig?
255 Anlage 11 zu § 31 FeV – Serbische Führerscheine prüfungsfrei umschreiben
256 StVO – Verschärftes Handyverbot kommt – Auch für ausbildende Fahrlehrer?
262 Ralf Schütze: Ablenkung gefährlicher als Alkohol am Steuer
268 25 Jahre gemeinsame Arbeit für die Verkehrssicherheit
278 Gerichtsurteile: (2388) Alkoholfahrt mit Segway - Führerschein adieu!
EDITORIAL: Dieselverbot - Schonfrist muss sein!
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2017, Seite 221
Liebe Leserinnen und Leser,
von Oktober 2016 bis Februar 2017 wurde in Stuttgart an 68 Tagen Feinstaubalarm gegeben. Es ist zweifellos höchste Zeit, in den betroffenen Städten etwas gegen die zunehmende Luftverschmutzung zu tun. Allerdings stammt – völlig unbestritten – nur ein geringer Teil der gesundheitsschädlichen Partikel aus den Auspuffrohren von Diesel-Pkw. Den größeren Teil tragen die Industrie, offene Kamine und Holzöfen sowie der auch bei Benzinern und E-Fahrzeugen anfallende Reifenabrieb dazu bei.
Die Hoffnung, die Menschen würden bei Feinstaubalarm freiwillig ihre Autos stehen lassen und auf Busse und Bahnen umsteigen, hat sich in Stuttgart nicht erfüllt. Und da Bundesverkehrsminister Dobrindt im Wahljahr offenbar nicht für Fahrverbote verantwortlich gemacht werden will, sperrt er sich gegen eine bundesweite Einführung der blauen Plakette. Mit der könnten besonders belastete Stadtviertel für nicht der neuen Abgasnorm Euro 6 entsprechende Diesel-Pkw gesperrt werden. Stattdessen setzen der baden-württembergische Verkehrsminister Hermann und der Stuttgarter OB Kuhn, denen wegen der Luftqualität im Stuttgarter Kessel ein EU-Verfahren droht, nun auf Fahrverbote: Bereits ab Januar 2018 will man bei Feinstaubalarm alle nicht der Norm Euro 6 entsprechenden Diesel-Pkw aus den betroffenen Städten verbannen.
Das ist grundsätzlich richtig. Dabei darf man aber nicht ignorieren, dass Fahrschulen und viele andere Dienstleister ohne Fahrten in diesen Städten ihr Geschäft schließen müssen. Noch bis Ende 2015 konnten Euro-5-Diesel als Neuwagen erworben werden. Eine im März 2017 durchgeführte Umfrage bei den Mitgliedern des Fahrlehrerverbandes ergab, dass zurzeit noch gut 42 Prozent der Diesel-Pkw betroffen wären. Fahrschulautos werden oftmals für drei Jahre geleast. Deshalb können viele Mitgliedsfahrschulen ihren Fuhrpark nicht bis zum Jahresende komplett erneuern.
Wir fordern deshalb die Politik dringend auf, dem Berufsstand eine ausreichende Übergangsfrist zu gewähren. 18 Monate könnten hinreichen. Das würde den Fahrschulen ohne größere finanzielle Verluste helfen, sich auf die neue Situation einzustellen. Liebe Mitglieder, sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten darüber.
In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima