Reform des Fahrlehrerrechts: Auf der Zielgeraden

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2017, Seite 244

Am 8. März 2017 fand im Verkehrsausschuss des Bundestages eine letzte Experten-Anhörung zur Reform des Fahrlehrergesetzes statt. Außerdem standen ebenfalls im März die 2. und 3. Lesung des im Sommer 2016 vorgelegten Gesetzentwurfs auf der Tagesordnung des Bundestages.

Damit ist die lang erwartete und im Koalitionsvertrag der Bundesregierung versprochene Reform des Fahrlehrerrechts in ihre Endphase gelangt.

Zeitplan

Im Mai wird aller Voraussicht nach der Bundesrat abschließend über das Gesetz beraten. Vor der Sommerpause – und damit am Ende der Legislaturperiode – sollen die Ausführungsverordnungen auf den Weg gebracht werden. Läuft alles nach Plan, könnte das gesamte Paket am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Wesentliche Inhalte

Wichtige Eckpunkte sind dabei die geänderten Zugangsvoraussetzungen für Fahrlehrer der Klasse BE. Dazu gehören

  • die Senkung des Mindestalters auf 21 Jahre,
  • der Wegfall des obligatorischen Vorbesitzes der Fahrerlaubnis Klasse A2 und CE,
  • die Verlängerung der Fahrlehrerausbildung und
  • die Verlagerung der Themenschwerpunkte weg von der „Schräubchen-Kunde“, hin zur intensiveren Vermittlung pädagogischer Kompetenzen.

Zu den geplanten Änderungen zählen weiter die Lockerung der Zweigstellenbegrenzung und die Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten – beides ohne Übergangsfrist – sowie die Fristberechnung der gesetzlichen Fahrlehrerfortbildung nach Kalenderjahr.

Bei der abschließenden Beratung im Verkehrsausschuss beschlossen

  • Enttäuschend: Der für den künftigen Berufsnachwuchs geforderte mittlere Bildungsabschluss kommt wohl nicht.
  • Die Beschäftigung von Fahrlehrern als freie Mitarbeiter wird nicht untersagt.
  • Die gesetzliche Begrenzung des praktischen Unterrichts auf 495 Minuten pro Tag bleibt erhalten.

Unklar ist noch, wie die Fahrschulüberwachung künftig konkret ausgestaltet werden soll und welche Kosten auf die Fahrschulen dabei zukommen werden.

Fazit

Nach Jahren teilweise sehr kontrovers geführter Diskussionen zeichnet sich nun ein Gesetz ab, das – noch Strittiges ausgenommen – im Wesentlichen den Interessen der am Reformprozess beteiligten Gruppierungen entgegenkommt. Vor allem soll es dazu beitragen, den Berufsstand für die Zukunft fit zu machen. Ob es der Fahrlehrerschaft eine ausreichende Grundlage dafür bietet, sich den Herausforderungen der gravierenden Veränderung der Bevölkerungsstruktur und der Mobilitätsansprüche der Bürger zu stellen, wird die Praxis zeigen.

Jochen Klima