Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 222 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
221 Dieselverbot – Schonfrist muss sein!
226 Update: Geistige Pleite Statt mittlerer Bildung / Der Lang-Lkw kommt
228 Geschäfts- und Kassenbericht (PDF hier ist vollständig - in der gedruckten Ausgabe: Teil I)
244 Reform des Fahrlehrerrechts – Auf der Zielgeraden?
246 Prüfungsfahrzeuge der Klasse BE – Was wiegt mein Anhänger?
248 Fahrverbot für Diesel bei Feinstaub – BVF fordert Übergangsfrist
253 Praktische FE-Prüfung – Videoaufzeichnungen zulässig?
255 Anlage 11 zu § 31 FeV – Serbische Führerscheine prüfungsfrei umschreiben
256 StVO – Verschärftes Handyverbot kommt – Auch für ausbildende Fahrlehrer?
262 Ralf Schütze: Ablenkung gefährlicher als Alkohol am Steuer
268 25 Jahre gemeinsame Arbeit für die Verkehrssicherheit
278 Gerichtsurteile: (2388) Alkoholfahrt mit Segway - Führerschein adieu!
Fahrverbot für Diesel bei Feinstaub - BVF fordert Übergangsfrist
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2017, Seite 248
Die vom Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. geforderte Übergangsfrist für Lehrfahrzeuge mit Dieselmotor (siehe Editorial dieser Ausgabe und Pressemitteilung vom 2. März 2017) hat auch die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) in einer an die überregionalen Medien gerichteten Pressemitteilung aufgegriffen.
Vorsitzender Gerhard von Bressensdorf macht deutlich, dass die für Stuttgart geplanten Fahrverbote bei der Fahrlehrerschaft bundesweit große Besorgnis ausgelöst haben. Die BVF unterstützt deshalb die Forderung des baden-württembergischen Verbandes nach einer ausreichend langen Übergangfrist für Lehrfahrzeuge mit Dieselmotor. Eine solche sei für den Berufsstand von existenzieller Bedeutung.
Untenstehend veröffentlichen wir die Pressemitteilung der BVF im Original.
JK
BVF: Mögliche Diesel-Fahrverbote in Städten

Pressemitteilung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.
Berlin, 28. Februar 2017
Die seit geraumer Zeit in Diskussion stehenden Diesel-Fahrverbote für einige Städte, wobei Stuttgart mit seiner Pressemitteilung sicher der Auslöser war, haben in der Fahrlehrerschaft große Besorgnis ausgelöst.
In Fahrschulen ist der Anteil moderner Fahrzeuge zwar besonders hoch, so muss nach vorsichtigen Schätzungen davon ausgegangen werden, dass rund 60 % aller eingesetzten Fahrzeuge die Euro 6-Norm erfüllen. Allerdings bleiben immer noch 40 % der Fahrzeuge, die überwiegend der Euro 5-Norm entsprechen, vereinzelt sicher auch noch Euro 4. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass in dieser entscheidenden Frage bald Sicherheit besteht und wir ausreichend lange Übergangszeiten haben, um nicht relativ kurzfristig von dem Einsatz unserer Fahrzeuge in der Ausbildung abgeschnitten zu sein.
Die meisten Fahrzeuge in den Fahrschulen sind gegenwärtig noch Diesel-Fahrzeuge. In einigen Modellregionen werden bereits vereinzelt Elektrofahrzeuge in den Ausbildungen eingesetzt. Hier gibt es aber noch ganz erhebliche Versorgungsprobleme. Abgesehen von den extrem hohen Anschaffungskosten würden die Fahrschulen gerne ihren Beitrag leisten und noch mehr Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge mit Hybridantrieb einsetzen, allerdings ist dies eine Frage der Wirtschaftlichkeit, die sich zur Zeit kaum rechnen lässt, da auch der Wiederverkaufswert, insbesondere von Elektrofahrzeugen, nicht kalkulierbar ist.
Deshalb fordern wir ausreichend lange Übergangszeiten, damit sich die Fahrschulen auf die Situation einstellen und entsprechend planen können.
Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender
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Über Belegexemplare freuen wir uns!
Kontaktdaten BVF: www.fahrlehrerverbaende.de.
Kontaktdaten Fahrlehrerverband Baden-Württemberg: zum Impressum / zum Kontaktformular