Praktische Fahrerlaubnisprüfung: Videoaufzeichnungen zulässig?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2017, Seite 253

Beim Verband wurde angefragt, ob es zulässig sei, den Ablauf von Prüfungsfahrten als Video aufzuzeichnen. Dank Smartphones ist es groß in Mode gekommen, neben Wichtigem auch das Banale des Alltags und der Freizeit zu fotografieren und zu filmen. Die Bilder und Videoclips werden häufig mit der Familie und Bekannten „geteilt“ oder in sozialen Medien wie WhatsApp, Facebook und Twitter gepostet. Im Zeitalter des allgegenwärtigen digitalen Bildes lag die Frage eines Kollegen nahe: Ist es zulässig, den Verlauf der praktischen Prüfung zu filmen? Und weiter: Man könnte anhand des Clips mit dem (durchgefallenen) Bewerber eine Nachbesprechung durchführen. Oder dem Kunden das Filmchen als Souvenir dieses für ihn so spannenden Tages schenken.

Den vollständigen Artikel finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe April/2017, ab Seite 253.

Oder: Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden im internen InternetForum den FPX-Artikel als PDF-Datei hier ...

 

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