StVO - Verschärftes Handyverbot kommt: Auch für ausbildende Fahrlehrer?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2017, Seite 256

Auf Seite 183 der FahrSchulPraxis vom März 2017 berichteten wir über eine geplante Ausweitung des „Handyverbots" (§ 23 Abs. 1a StVO). Inzwischen wurde bekannt, das Verbot solle auch für Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz während der Ausbildung sowie für in der Hand gehaltene Funkgeräte bei der Ausbildung von Motorrad- oder Klasse-T-Fahrschülern gelten.

Den vollständigen Artikel finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe April/2017, ab Seite 256.

Oder: Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden im internen InternetForum den FPX-Artikel als PDF-Datei hier ...

 

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