Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 482 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
481 EDITORIAL: Prüfortregelung noch zeitgemäß?
486 Update: B- und C1-Ausbildungen umsatzsteuerfrei? / IAA Frankfurt - da muss ich hin / Zu wenig Luft
488 Beitragspflicht für Ehrenmitglieder – Weitgehende Akzeptanz
491 Bitte Termin vormerken – Runder Tisch gegen den Fahrlehrermangel am 07.11.2017 um 10.00 Uhr
497 Neues Recht – Symposium für Fahrlehrer in Göttingen am 24./25.11.2017 (mehr dazu finden Sie bei FAHRSCHULE ONLINE hier ...)
505 Stichtag 21.10.2017 – Aus für LSMU-Bescheinigungen
514 Gerichtsurteile: (2397) Entziehung der Fahrerlaubnis bei Chorea Huntington zulässig / (2396) Handy beim Fahren in der Hand – aber ohne SIM-Karte / (2395) Fahrzeug ruckelt – Sachmangel?
Beitragspflicht für Ehrenmitglieder: Weitgehende Akzeptanz

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2017, Seite 488
Am 29. April 2017 beschloss die Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. mit großer Mehrheit, die Regelungen über die Beitragspflicht zu ändern. Dabei entschied die Versammlung, künftig müssten auch Ehrenmitglieder zur Finanzierung des Verbandes beitragen. Lesen Sie, was daraus geworden ist.
Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. pflegt seit Gründung die Tradition, Mitglieder nach Vollendung des 70. Lebensjahres zu Ehrenmitgliedern zu ernennen und sie bei der Mitgliederversammlung mit einer Ehrennadel und einer Urkunde auszuzeichnen. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
Zahl der 70-jährigen Mitglieder steigt kontinuierlich an
Jahrzehntelang konnte der Verband es sich leisten, Ehrenmitglieder, die nachweislich nicht im Besitz einer Fahrschulerlaubnis waren, beitragsfrei zu stellen. Dank der höheren Lebenserwartung nahm die Anzahl der beitragsfreien Mitglieder in den vergangenen Jahren stark zu. Am 31. Dezember 2016 waren 422 Kolleginnen und Kollegen, fast ein Viertel der Mitglieder (23,2%), beitragsfrei – Tendenz stark steigend! Zu beachten war auch: 70-Jährige sind heutzutage oft noch beruflich aktiv und rufen deshalb weiterhin Informations-, Beratungs- und Dienstleistungen beim Verband ab, ohne dafür Beitrag zu entrichten. Das war eine finanzielle Belastung, die der Verband auf Dauer nicht tragen konnte.
Drei Beitragsklassen für Ehrenmitglieder
Diesem strukturell defizitären Beitragssystem begegnete die Mitgliederversammlung mit drei neuen Beitragsklassen für Ehrenmitglieder, die nicht im Besitz einer Fahrschulerlaubnis sind. Als Nachweis dafür muss der Geschäftsstelle eine Kopie des Fahrlehrerscheins vorgelegt werden. Alle in Frage kommenden Kolleginnen und Kollegen wurden mittlerweile angeschrieben und um Mitteilung gebeten, für welche der drei Beitragsklassen sie sich entschieden haben. Dabei ergibt sich folgendes Bild:
Beitragsklasse | Enthaltene Leistungen | Jahresbeitrag | Anzahl |
6 | Bezug der FahrSchulPraxis, einschl. Beratungsanspruch wie Angestellte | 48,00 € | 225 |
61 | wie Beitragsklasse 6, zzgl. Bezug der Zeitschrift 'Fahrschule' | 73,00 € | 15 |
62 | kein Bezug der FahrSchulPraxis, kein Anspruch auf Beratung | ]kostenlos | 155 |
Nur wenige Austritte
Lediglich 27 Kolleginnen und Kollegen waren mit der Entscheidung der Mitgliederversammlung nicht einverstanden und haben ihren Austritt aus dem Verband erklärt. Damit hat sich gezeigt, dass der weitaus überwiegende Teil unserer Mitglieder das Votum der Mitgliederversammlung akzeptiert hat. Erfreulich ist außerdem, dass viele auch künftig nicht auf den Bezug „ihrer“ FahrSchulPraxis verzichten möchten.
Dafür ein herzliches Dankeschön von Beirat und Vorstand.
Jochen Klima