Beitragspflicht für Ehrenmitglieder: Weitgehende Akzeptanz

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2017, Seite 488

Am 29. April 2017 beschloss die Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. mit großer Mehrheit, die Regelungen über die Beitragspflicht zu ändern. Dabei entschied die Versammlung, künftig müssten auch Ehrenmitglieder zur Finanzierung des Verbandes beitragen. Lesen Sie, was daraus geworden ist.

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. pflegt seit Gründung die Tradition, Mitglieder nach Vollendung des 70. Lebensjahres zu Ehrenmitgliedern zu ernennen und sie bei der Mitgliederversammlung mit einer Ehrennadel und einer Urkunde auszuzeichnen. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

Zahl der 70-jährigen Mitglieder steigt kontinuierlich an

Jahrzehntelang konnte der Verband es sich leisten, Ehrenmitglieder, die nachweislich nicht im Besitz einer Fahrschulerlaubnis waren, beitragsfrei zu stellen. Dank der höheren Lebenserwartung nahm die Anzahl der beitragsfreien Mitglieder in den vergangenen Jahren stark zu. Am 31. Dezember 2016 waren 422 Kolleginnen und Kollegen, fast ein Viertel der Mitglieder (23,2%), beitragsfrei – Tendenz stark steigend! Zu beachten war auch: 70-Jährige sind heutzutage oft noch beruflich aktiv und rufen deshalb weiterhin Informations-, Beratungs- und Dienstleistungen beim Verband ab, ohne dafür Beitrag zu entrichten. Das war eine finanzielle Belastung, die der Verband auf Dauer nicht tragen konnte.

Drei Beitragsklassen für Ehrenmitglieder

Diesem strukturell defizitären Beitragssystem begegnete die Mitgliederversammlung mit drei neuen Beitragsklassen für Ehrenmitglieder, die nicht im Besitz einer Fahrschulerlaubnis sind. Als Nachweis dafür muss der Geschäftsstelle eine Kopie des Fahrlehrerscheins vorgelegt werden. Alle in Frage kommenden Kolleginnen und Kollegen wurden mittlerweile angeschrieben und um Mitteilung gebeten, für welche der drei Beitragsklassen sie sich entschieden haben. Dabei ergibt sich folgendes Bild:

Beitragsklasse Enthaltene Leistungen Jahresbeitrag Anzahl
6 Bezug der FahrSchulPraxis, einschl. Beratungsanspruch wie Angestellte 48,00 € 225
61 wie Beitragsklasse 6, zzgl. Bezug der Zeitschrift 'Fahrschule' 73,00 € 15
62 kein Bezug der FahrSchulPraxis, kein Anspruch auf Beratung ]kostenlos 155

 

Nur wenige Austritte

Lediglich 27 Kolleginnen und Kollegen waren mit der Entscheidung der Mitgliederversammlung nicht einverstanden und haben ihren Austritt aus dem Verband erklärt. Damit hat sich gezeigt, dass der weitaus überwiegende Teil unserer Mitglieder das Votum der Mitgliederversammlung akzeptiert hat. Erfreulich ist außerdem, dass viele auch künftig nicht auf den Bezug „ihrer“ FahrSchulPraxis verzichten möchten.

Dafür ein herzliches Dankeschön von Beirat und Vorstand.

Jochen Klima