Herbstsitzung des Beirats: Zahlreiche wichtige Themen

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2017, Seite 738

Am 20. und 21. Oktober 2017 traf sich der Beirat des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. zur traditionellen Herbstsitzung. Dabei berieten die Kreisvorsitzenden über viele wichtige Themen, die bei den derzeit laufenden Kreisversammlungen zur Sprache kommen werden.

Ein zentraler Punkt der Sitzung waren ausführliche Informationen und Diskussionen über die zahlreichen, zum Ende der Wahlperiode des 18. Deutschen Bundestags verabschiedeten Gesetze und Verordnungen.

Fahrlehrerrecht

Zu Beginn des Jahres 2018 treten das neue Fahrlehrergesetz und seine zugehörigen Verordnungen in Kraft. Verbandsvorsitzender Klima berichtete über die neuen Zugangsvoraussetzungen zum Fahrlehrerberuf, über die künftig regelmäßig zu erbringenden Eignungsnachweise sowie über die neugestaltete Fahrlehrerausbildung und -prüfung. Weitere Punkte waren die neuen Vorgaben für die Fortbildung und die Anzeigepflichten, die Fahrschulüberwachung, die bei der Gründung einer Fahrschule möglichen Gesellschaftsformen sowie die neu geschaffenen Kooperationsmöglichkeiten zwischen Fahrschulen.

Fahrerlaubnis-Verordnung

Auch im Fahrerlaubnisrecht gab es zahlreiche Neuerungen. Zu nennen sind dabei die neuen Bestimmungen über Erste-Hilfe-Kurse, die geänderten Fristen für die Antragstellung sowie die in § 24a FeV verankerte Umtauschpflicht für Altführerscheine zum 19.01.2033. Gegenstand der Beratungen war außerdem die Ausweitung des Modellversuchs AM15 auf die Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, verbunden mit der Frage, ob und wann das Mindestalter für den Erwerb der Klasse AM auch im Rest der Republik endlich auf 15 Jahre abgesenkt werden kann.

StVO

Ein für Fahrlehrer wichtiger Punkt ist die Ausweitung des sogenannten Handyverbots (§ 23 Abs. 1a) auch auf Fahrlehrer, sofern sie während der Motorrad- und/oder Traktorausbildung ein Funkgerät in der Hand halten. Hier konnte zumindest eine vernünftige Übergangsfrist bis Mitte des Jahres 2020 erreicht werden.

Umsatzsteuer

Wie bereits in der September-Ausgabe der FahrSchulPraxis berichtet, wurde die Entscheidung über die Umsatzsteuerpflicht von Fahrschulen vom Bundesfinanzhof (BFH) vertagt und an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergegeben. Wichtig ist nun, dass Fahrschulinhaber, möglichst in engem Kontakt mit der Steuerberatung, die richtigen Schritte einleiten.

Förderung der Elektromobilität

Der baden-württembergische Verkehrsminister hat den Vorschlag des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. zur Durchführung eines Modellversuchs zur Prüfung auf Elektrofahrzeugen ohne anschließende Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Automatikfahrzeuge mit Verweis auf EU-Recht abgelehnt. Erste Signale aus Brüssel lassen jedoch hoffen, dass die leidige Automatikregelung (Schlüsselzahl 78) derzeit bei der EU-Kommission auf dem Prüfstand steht.

TÜV SÜD

Das Thema „TÜV“ führte – wie in fast jeder Sitzung – zu Diskussionen. Es ging um Auswüchse bei den Sicherheitskontrollen in den Pkw- und Motorradklassen sowie um die Durchführung von Grundfahraufgaben bei Zweiradprüfungen. Nach wie vor ein großes Ärgernis sind die Probleme der Fahrschulen im südbadischen Raum (Freiburg, Emmendingen, Lörrach), von ihrer TÜV-Niederlassung fristgerecht und mit einer ausreichenden Anzahl an Prüfungsplätzen versorgt zu werden. Außerdem berichtete der Vorsitzende, dass konkrete Termine für die Einführung des Online-Buchungssystems für praktische Prüfungsplätze und des Inkassos der Prüfgebühren direkt beim Bewerber weiterhin auf sich warten lassen. Wichtige Punkte waren auch die Abschaffung der Attestpflicht bei der Audio-Prüfung und neue Vorgaben für die bei der Prüfung vorzulegenden Ausweisdokumente.

Belange der Angestellten

Der neue Angestelltenvertreter, Kollege Michael Herok, stellte den Anwesenden sich selbst und seine Ziele vor. Außerdem rief er die angestellten Verbandsmitglieder auf, sich bei Fragen und Problemen jederzeit an ihn zu wenden.

Neuwahlen in den Kreisvereinen

in den Kreisvereinen Im Jahr 2018 muss satzungsgemäß in allen Kreisvereinen ein neuer Vorstand gewählt werden. Der Vorsitzende forderte alle Mitglieder auf, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, wer künftig ihre Interessen im Kreisverein und im Beirat vertreten soll. Wünschenswert wäre, wenn die anstehenden Wahlen bereits auf die Tagesordnung der Frühjahrssitzungen gesetzt würden. Dann wäre sichergestellt, dass im Herbst 2018 die konstituierende Sitzung des neuen Beirats wie geplant stattfinden kann.

Save the date: Mitgliederversammlung 2018

Die nächste Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg tagt am Samstag, dem 5. Mai 2018, in der Oberrheinhalle in Offenburg. Hauptsponsor wird die Volkswagen AG sein. Für das Hauptreferat konnte die bekannte Marketingspezialistin Daniela Ben Said gewonnen werden. Frau Ben Said sorgte bei den Teilnehmern des Deutschen Fahrlehrerkongresses 2016 in Berlin für Begeisterungsstürme. Für ein spannendes berufsständisches Referat wird außerdem Kollege Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V., in Offenburg erwartet.

Besuchen Sie die Versammlung Ihres Kreisvereins

Wie eingangs erwähnt, werden bei den kommenden Kreisversammlungen zahlreiche wichtige Themen zur Sprache kommen. Die Teilnahme lohnt sich für alle Mitglieder. Ihr Kreisvorstand freut sich auf Sie!

Jochen Klima