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725 Alle an einem Tisch
730 Update: "Automatikeintrag" - Ermutigende Post aus Brüssel
732 RUNDER TISCH in Pforzheim – Positive Botschaften gegen den Fahrlehrermangel
738 Herbstsitzung des Beirats – Zahlreiche wichtige Themen
753 Theorieprüfung mit Audio-Unterstützung – Neu: Kein Attest für Audiohilfe
772 Fahrlehrerrecht und anderes – Was hat sich seit 1999 geändert
776 E-Mail-Signatur – Pflichtangaben! Was muss sein?
778 Neues Fahrlehrerrecht ab 2018 – Teil 2: Neues über die Fortbildung
786 Thomas Fritz: „Es war einmal ...”
788 Gerichtsurteile: (2406) Ist Kolonnenspringen verboten? / (2407) Bedeutet Nicht-Inanspruchnahme der Kaskoversicherung Verletzungen der Schadenminderungspflicht? / (2408) Abrechnung auf Totalschadenbasis?
Thomas Fritz: "Es war einmal ..."
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2017, Seite 786
Foto: Wallhere
Es ist einige Jahre her, als der junge Verkehrspolizist seinen monatlichen Dienstplan für den Dezember bekam. Dienst ist DienstHat doch sein Chef tatsächlich Kontrollen des Schwerverkehrs angeordnet und das ausgerechnet am 24.12. „Da kommt doch keiner, zumal dieser Tag auch noch auf einen Sonntag fällt.“ Doch die europäischen Kontrollvorgaben sind eben mal da, die statistischen Zahlen über Lkw- und Buskontrollen auch, und der Beamte ist dienstbewusst. Es kommt doch einerDer aktive Gesetzeshüter traute seinen Augen nicht, als er in den frühen Abendstunden des 24.12. tatsächlich ein großes Gespann auf sich zukommen sah. Bis oben hin mit Paketen beladen, wohl auch viel zu breit, zu hoch, zu lang und zu schwer, genehmigungspflichtig allemal, und der Fahrer ist CE-Fahrerlaubnispflichtig mit BKF-Erfüllung. Nach erhobener Anhalte-Kelle stoppte das Gefährt und der weißbärtige Fahrer begrüßte den Sicherheitsgaranten mit den Worten „Ho-Ho-Ho, was kann ich für Dich tun, mein Junge?“ Der Gesetzeshüter wollte schon lospoltern, weil er per Du und als Junge angesprochen wurde, aber er zügelte sich, denn schließlich waren es die „besinnlichen Tage“ des Jahres. „KONTROLLE! – Führerschein, Ausweis, Fahrzeugzulassung“, waren seine ersten Worte. „Und die Ausnahmegenehmigungen auch gleich dazu“, erinnerte sich der junge Beamte an seine Ausbildung auf der Polizeihochschule. „Sie sind mit Ihren viel zu viel geladenen Paketen ein Risiko für die Verkehrssicherheit!“ Santa kennt seine RechteDer väterlich wirkende Mann in seiner roten „Dienstkleidung“ beruhigte den Jungkommissar. „Das, was Du hier siehst, sind doch alles nur Träume. Auch wenn sie groß und schwer wirken, sie sind nicht real … Selbst wenn Du es gesetzlich betrachtest bin ich ausgenommen nach dem Postuniversaldienstleistungsgesetz. Genehmigungsfrei und ohne Sozialvorschriften. Da es sich auch um kein Kraftfahrzeug handelt, entfällt das Sonntagsverbot für mich, die Führerscheinpflicht und damit auch die BKF-Voraussetzung. Meine Zugkraft sind Rentiere: Jungbullen, wie Du …“ Versuchte Bestechung?Die in Uniform gekleidete Staatsgewalt war sprachlos, erinnerte sich noch an die Schulungsunterlagen seiner Ausbildung, musste jedoch seinem Gegenüber in vielen Punkten recht geben. Während er die einzelnen Bestimmungen der einschlägigen Paragrafen noch einmal durchging, war der ältere Herr bereits schon mit einem der Pakete neben ihm und sagte: „Das ist für Dich, steht auch Dein Name drauf.“ Der Gendarm war verlegen und erstaunt zugleich, wollte noch mit den Worten „Ich darf nichts annehmen“ die Situation in den Griff bekommen, hatte dann aber tatsächlich seinen Namen mit Adresse erkannt. GebührenfreiDamit er als Ordnungsmacht wenigstens noch ein belehrendes Gespräch als polizeiliche Aktion verbuchen konnte, wies er den Lenker auf die Anschnallpflicht, die Ordnungsmäßigkeit der Beleuchtung und das defensive Fahren hin, was der rundliche Mann mit der roten Zipfelmütze ihm schmunzelnd zu beachten versprach. Demnächst ist wieder 24. Dezember. Und wenn Sie, verehrte Leserinnen und Leser, Glück haben, sehen vielleicht Sie das vollgeladene Gespann dieses Jahr und erinnern sich an diese kleine Geschichte.Eine schöne Weihnachtzeit wünscht IhnenThomas Fritz |