Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 2 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
1 Es bleibt spannend
6 Update: "Volksgesetz" StVO
8 Vorschau: 67. ordentliche Mitgliederversammlung
12 FeV Anlage 7 – Vorgaben für Prüfungsfahrzeuge – A2-Krafträder und BE-Anhänger
14 Anwenderhinweise veröffentlicht – Prüfungsfahrzeuge Klasse BE
17 AGB für Fahrschulen – Wichtige Änderung
18 Fahrschule – Freier Beruf oder Gewerbebetrieb?
20 Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen – Was kann entsorgt werden?
22 Pilotversuch des Verkehrsministeriums Ba-Wü – Prüfung mit Elektro-Pkw
24 Fahrerlaubnis-Verordnung: 11. FeV-Änderungsverordnung in Kraft
27 1. Verordnung zur Änderung der StVO – E-Bikes, Radfahrer, Rettungsgasse
44 Rückschau auf das 34. MotorradTotal – "Unser Team machte einen exzellenten Job"
47 Ralf Schütze: Raser und Drängler zur Kasse
EDITORIAL: Es bleibt spannend
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar/2017, Seite 1
Liebe Leserinnen und Leser,
die Feiertage liegen hinter uns, der Alltag hat uns wieder. Sie sind gut ins Jahr 2017 gestartet, und ich wünsche Ihnen dazu weiterhin alles erdenklich Gute, Harmonie im Leben, geschäftlichen Erfolg, vor allem aber Gesundheit.
Vor uns liegt ein spannendes Jahr wichtiger Entscheidungen für die Zukunft unseres Berufsstandes. Das Wichtigste ist nun, die Reform des Fahrlehrergesetzes und die darauf fußenden Verordnungen vollends unter Dach und Fach zu bringen. Dem Vernehmen nach gibt es aus verschiedenen Richtungen diverse Störfeuer, mit denen das Vorhaben noch in letzter Minute zu Fall gebracht werden soll. Dabei muss aber klar sein: Auch wenn nicht alle Punkte des Regierungsentwurfs die ungeteilte Zustimmung des Berufsstandes finden – ein Scheitern der Reform würde uns um Jahre zurückwerfen und unsere Zukunftsfähigkeit in höchstem Maß gefährden.
Hoffentlich gelingt es noch, einige Verbesserungen zu erreichen. Dabei denke ich vor allem an den mittleren Bildungsabschluss als Eingangsvoraussetzung für den künftig pädagogisch gründlicher zu schulenden Berufsnachwuchs. Auch der Erhalt einer vernünftigen Arbeitszeitobergrenze für Fahrschulinhaber und die Aufgabe der Übermaßregelung, wonach bei mehr als zwei Punkten im Fahreignungsregister die Fahrlehrerlaubnis ohne Federlesen zu widerrufen ist, sollten weiteren Nachdenkens wert sein. Nicht nachvollziehbar ist auch, dass der bereits beschlossene Wegfall der Zweigstellenbegrenzung erst Mitte des Jahres 2019 zum Tragen kommen soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. wird nicht nachlassen, Ihre Interessen auch künftig ebenso vorausschauend wie nachdrücklich zu vertreten. Daneben ist es 2017 weiterhin unser Bestreben, Ihnen bei Ihrer verantwortungsvollen Arbeit als moderner, durchsetzungsfähiger und serviceorientierter Dienstleister zur Seite zu stehen.
In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima