Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit: Ferienreiseverordnung

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2017, Seite 455

In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August gilt in jedem Jahr die Ferienreiseverordnung.

Während dieser beiden Sommermonate dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger samstags in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr bestimmte Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte nicht befahren.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt auf seiner Internetseite die aktuelle Fassung der Ferienreiseverordnung als Gesetzestext und als Info-Flyer (in 3 bzw. 4 Sprachen: Deutsch/ Englisch/Französisch und Deutsch/Russisch/Polnisch/Tschechisch) zum Download zur Verfügung.

Im Internet auf der Seite des BMVI unter http://www.bmvi.de bei „Suchbegriff” Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit eingeben. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen sowie eine Tabelle der betroffenen Strecken und die Info-Flyer zum Download.