Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 422 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
421 EDITORIAL: Gemeinsam gegen den Fahrlehrermangel
426 Update: Eine Kampagne gegen den Fahrlehrermangel / Neue App: VerkehrsInfo BW / TÜV: Auch pflanzliche Produkte können Salmonellen-Erkrankungen auslösen
430 Verband der Motorjournalisten – Zu Gast beim Fahrlehrerverband
431 Sascha Fiek: Gegen den Fahrlehrermangel – Jobbörse als Chance für neue Fahrlehrer
455 Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
456 Deutsche Fahrlehrer-Akademie e.V.: Wichtige Zukunftsthemen
460 Unzulässige Werbung für Simulatorstunden – Keine Ersparnisse für Fahrschüler
467 Ralf Schütze: Blinkmuffel – wissen sie denn nicht, was sie tun?
472 Gerichtsurteile: (2394) Fahrerlaubnisentzug für "Reichsbürger" / (2393) Vorfahrt bleibt Vorfahrt
Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit: Ferienreiseverordnung
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2017, Seite 455
In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August gilt in jedem Jahr die Ferienreiseverordnung.
Während dieser beiden Sommermonate dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger samstags in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr bestimmte Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte nicht befahren.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt auf seiner Internetseite die aktuelle Fassung der Ferienreiseverordnung als Gesetzestext und als Info-Flyer (in 3 bzw. 4 Sprachen: Deutsch/ Englisch/Französisch und Deutsch/Russisch/Polnisch/Tschechisch) zum Download zur Verfügung.
Im Internet auf der Seite des BMVI unter http://www.bmvi.de bei „Suchbegriff” Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit eingeben. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen sowie eine Tabelle der betroffenen Strecken und die Info-Flyer zum Download.