EDITORIAL: E-Mobilität? Wie der Funke schneller überspringen könnte ...

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2017, Seite 337

Liebe Leserinnen und Leser,

die Mitgliederversammlung 2017 ist Geschichte. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind in großer Zahl nach Pforzheim gekommen und haben den Kollegen Wolfgang Rieker und mich jeweils ohne Gegenstimmen in unseren Ämtern bestätigt. Für diesen einzigartigen Vertrauensbeweis möchte ich mich sehr herzlich bedanken.

Ihre überwältigende Zustimmung zur Satzungsänderung und damit zur Neuordnung der Beitragspflicht für Ehrenmitglieder war ein deutliches Zeugnis Ihrer Voraussicht. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. ist für die Herausforderungen der Zukunft gewappnet.

Sehr beeindruckt hat mich die Rede von Verkehrsminister Winfried Hermann (siehe Bericht der Versammlung). Ebenso, dass er sich im Anschluss noch die Zeit nahm, auf Fragen der Kolleginnen und Kollegen einzugehen. Beim Thema Elektromobilität wünschte er sich die Fahrschulen als Multiplikatoren der neuen Technologie. Deshalb sei es schade, dass es nicht gelungen sei, von der Automatikbeschränkung wegzukommen, weil sich die EU hier gesperrt habe. Hermann empfahl, man solle nicht so viel darüber nachdenken, was nicht gehe, sondern lieber darüber, was gehe.

Dazu greife ich den schon in Pforzheim von einem Kollegen an den Minister herangetragenen Gedanken auf, im Autoland Baden-Württemberg schon bald einen Modellversuch zu starten. Dabei könnte man ausprobieren, ob es sich tatsächlich negativ auf die Unfallzahlen auswirkte, wenn Fahranfänger nach bestandener Prüfung auf einem E-Fahrzeug zwar die Schlüsselzahl 78 eingetragen, jedoch bei Nachweis einiger Schaltstunden mittels einer noch einzuführenden nationalen Schlüsselzahl die Berechtigung erhielten, im Inland auch Schaltfahrzeuge zu führen. Sofern es nach einer gewissen Zeit der Wunsch des Führerscheinbesitzers wäre, die nur im Ausland relevante Automatikbeschränkung zu tilgen, könnte dies, wie in § 17 FeV vorgesehen, durch eine verkürzte praktische Prüfung geschehen. Vielleicht würde so der Funke zur E-Mobiltät auch in Deutschland etwas kraftvoller springen.

Als Niedersachsen 2004 mit BF17 voranging und als 2013 in drei östlichen Bundesländern der Modellversuch AM15 startete, war sofort ein Heer von Bedenkenträgern aus EU, Bund, Ländern, DVR etc. an Bord, das sich mit der Hochrechnung von infolge der Versuche zusätzlich verletzter und getöteter Fahranfänger hervortat. Davon ist nicht nur nichts eingetroffen, sondern beide Modelle erwiesen sich als der Verkehrssicherheit und der Mobilität junger Menschen dienlich. Mit dem Modell „E-Mobilität in der Fahrschule“ (wozu es freilich etwas politischer Chuzpe bedarf!) könnte der Verkehrsminister des Autolandes Baden-Württemberg zeigen, dass er tatsächlich bereit ist, über das nachzudenken, was geht.
Ich denke, man sollte den Funken springen lassen.

In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima