Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 338 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
337 E-Mobilität? Wie der Funke schneller überspringen könnte ...
342 Update: Neues Fahrlehrergesetz passiert Bundesrat / Durchgefallen? / Fahrerkarten
344 Verbandstag 2017 – Jochen Klima einstimmig wiedergewählt
356 Gut besuchte Informationsveranstaltung
356 Verbandstag 2017 - Herzlichen Dank!
357 FIN Award – Auszeichnung der Sieger / After-Work-Party und Gewinner der Verlosung
366 Verbandstag 2017 Bildergalerie
377 Angestelltenvertreter im Fahrlehrerverband Ba.-Wü.
403 Mobilmacher-News: „Umsatzsteuerbefreiung für den Fahrschulunterricht?”
408 Klasse BE: Verbinden und Trennen – Darf der Fahrlehrer schieben?
410 Boxberg – Motorrad-Dynamik pur
412 Gerichtsurteile: (2391) Herabsetzende Aussage über Fahrschulen / (2392) Mit Vaters Auto einen Unfall gebaut: Zahlt die Unfallversicherung?
Verbandstag 2017: Jochen Klima einstimmig wiedergewählt

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2017, Seite 344
Geschäftsbericht 2016/2017 ... / Bildergalerien ...
Die baden-württembergischen Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer versammelten sich am 29. April im Pforzheimer CongressCentrum zu ihrer 67. ordentlichen Hauptversammlung. Der Einladung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. waren rd. 500 Mitglieder und Gäste gefolgt. Die Tagung strömte in allen Teilen eine Atmosphäre der Kollegialität und des Zusammenhalts aus.
In seiner Begrüßungsrede am Vormittag dankte Vorsitzender Jochen Klima den Mitgliedern für ihre Treue zum Verband und ihr zahlreiches Erscheinen. Danach ging er kurz auf die seit seinem Amtsantritt eingeführten Neuerungen ein, die sowohl den Mitgliederwünschen als auch dem gesellschaftlichen Wandel entsprechen. „Wir haben verbandsintern und berufspolitisch neue Akzente gesetzt.“ Und weiter: „Bei allem Handeln des Verbandes ist der Zuspruch unserer Mitglieder die Messlatte unseres Erfolgs.“
Gäste und Gönner Besonders in einem Wahljahr wie diesem sei es für den Verband wichtig, ein stabiles Netzwerk wohl gesonnener Persönlichkeiten und Organisationen um sich zu wissen. Er freue sich deshalb, heute auch eine Reihe von Gästen, allen voran Landesverkehrsminister Winfried Hermann, herzlich willkommen heißen zu dürfen. Des Weiteren den Leiter des für das Fahrlehrerwesen zuständigen Referats im Verkehrsministerium, Herrn Ministerialrat Gerhard Schmidt-Hornig. Ebenso freundlich begrüßte Klima Polizeioberrat Andreas Bjedov und Polizeihauptkommissar Andreas Stäble, im Innenministerium für die Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR zuständig. Ein herzlicher Gruß ging an Bernd Nentwig von der Audi AG, welche die Tagung maßgeblich unterstützte. Gruß und Dank auch an den Vogel-Verlag, München, der erneut die Kosten der Kinderbetreuung übernahm. Freundliche Willkommensgrüße und Dank auch an die Repräsentanten des TÜV SÜD: Jürgen Wolz, Mitglied der Geschäftsleitung in München, Thomas Emmert, Regionalleiter Baden-Württemberg, und Marcellus Kaup, Leiter der Technischen Prüfstelle Baden-Württemberg. Ebenso herzlich willkommen hieß Klima die Gäste aus dem berufsständischen Umfeld: Kurt Bartels, zweiter stellv. Vorsitzender BVF; Holger Breu, zweiter Vorsitzender Fahrlehrerverband Hamburg; Jürgen Kopp, zweiter Vorsitzender Landesverband Bayerischer Fahrlehrer; Martin Jost, Präsident DFA; Paul Schurr, Vorsitzender Treuhandverein; Stefan Kottwitz, stellv. Vorstandsmitglied Fahrlehrerversicherung VaG sowie die früheren Vorsitzenden des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V., Gebhard L. Heiler und Peter Tschöpe. Einen besonderen Gruß richtete Klima an die anwesenden Vertreter der Medien, namentlich auch an Tobias Rauser von der Fachzeitschrift „Fahrschule“.
Fachausstellung FAHRSCHULE 2017 mit der AUDI AG
Was uns bewegt und besorgt
In seiner morgendlichen Ansprache ging Klima zunächst auf die Reform des Fahrlehrerrechts ein. Vorausgesetzt der Bundesrat stimme demnächst zu, bestehe gute Aussicht für ein Inkrafttreten des neuen Fahrlehrergesetzes am 1. Januar 2018. Nach langen, teilweise sehr kontrovers geführten Diskussionen, werde sich in der Praxis zeigen, ob das neue Recht dazu beitragen könne, den Berufsstand für die Zukunft fit zu machen und ob es der Fahrlehrerschaft eine ausreichende Grundlage biete, sich den gravierenden Veränderungen der Bevölkerungsstruktur und den Mobilitätsansprüchen der Bürger stellen zu können. Wesentliche Eckpunkte seien geänderte Zugangsvoraussetzungen, die Verlängerung der Fahrlehrerausbildung auf mindestens 12 Monate und die Verlagerung der Themenschwerpunkte weg von Schräubchen-Kunde hin zu intensiverer Vermittlung pädagogischer Kompetenzen. Das Berufsbild könne sich damit weiter in Richtung eines pädagogischen Lehrberufs entwickeln, was grundsätzlich richtig sei.
Unerfreulich Enttäuschend sei aber, dass, entgegen einer eindeutigen Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates, der mittlere Bildungsabschluss nicht im Gesetz stehe. Und das, obwohl die Experten des Bundesrates zutreffend dazu ausgeführt hätten, das Ziel einer höheren pädagogischen Kompetenz der Fahrlehrer könne nicht erreicht werden, sofern es an den Bildungsvoraussetzungen mangele. Weshalb es wichtig sei, dass die Bewerber künftig über einen mittleren Bildungsabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder über die Fachhochschulreife verfügten. Damit, so habe es im Papier des Bundesrates weiter geheißen, würde das Berufsbild des Fahrlehrers aufgewertet und die Attraktivität für gut qualifizierte Interessenten erhöht. Die Bundesregierung jedoch habe den Vorschlag des Bundesrates, der auch die Zustimmung des Berufsstandes fand, kurzerhand mit sehr zweifelhafter Argumentation abgeschmettert. Klima zitierte aus der Entgegnung der Bundesregierung:
„Die im Gesetzentwurf enthaltene Formulierung, nach der der Bewerber mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzen muss, öffne den Erwerb einer Fahrlehrerlaubnis bewusst auch für Bewerber ohne Schulabschluss, jedoch mit einer möglicherweise langjährigen Berufserfahrung mit Ausbilderbefugnis. Außerdem werde damit dem Umstand der unterschiedlichen und sich ständig ändernden Bezeichnung von Schulabschlüssen durch Verzicht auf die Nennung eines bestimmten Schulabschlusses Rechnung getragen. Hinzu komme, dass die Zugangsvoraussetzungen nicht zu hoch sein dürfen, um den Nachwuchsmangel in diesem Berufsbild mit geringen Verdienstmöglichkeiten begegnen zu können.“
„Diese Antwort der Bundesregierung“, stellte Klima fest, „betrachten unsere Mitglieder als eine Herabsetzung, ja Schmähung unseres Berufsstandes. Meines Wissens ist der mittlere Bildungsabschluss in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht abgeschafft.“ Langer, starker Applaus! „Auch weiß ich nicht, ob es den Beruf für gescheite junge Menschen attraktiv macht, wenn dieser von der Bundesregierung kurzerhand in den Niedriglohnsektor abgestuft wird. Um Polizeibeamter werden zu können, ist der Realschulabschluss nach wie vor zwingende Voraussetzung.“ Wieder Beifall.
Mangel an Fahrlehrern Der herrschende Mangel an qualifizierten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern sei ernst zu nehmen. Nicht zuletzt deshalb müsse es der Berufsstand landauf, landab endlich schaffen, angestellte Kolleginnen und Kollegen in ordentlichen Vertragsverhältnissen zu beschäftigen und auskömmlich zu entlohnen, mahnte Klima. Wo das nicht stattfinde, müsse man sich über Abwanderung in andere Berufe nicht wundern. Starker Beifall!
Kritik Mit besonderer Kritik bedachte Klima die neue Bestimmung des Fahrlehrergesetzes, wonach Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die nicht im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse CE sind, sich künftig alle fünf Jahre einer ärztlichen Untersuchung unterziehen müssen, wie sie für Inhaber eben dieser Klasse vorgeschrieben ist. Für diese Vorschrift gebe es keinerlei stichhaltige Begründung, denn in der Vergangenheit sei es bei aktiven Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern, die nicht oder nicht mehr im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse CE seien, zu keinen Auffälligkeiten gekommen. Das sei eine Übermaßregelung, die dringend Nachbesserung erfordere. Starker Beifall!
Positiv Erfreulich seien hingegen zwei Neuregelungen zur Fortbildung, für die sich der Verband sehr eingesetzt habe: „Erstens ist die in unserem Land seit Jahrzehnten bewährte kalenderjährliche Frist für den Vierjahresturnus im neuen Gesetz enthalten. Das bedeutet, wer im Jahr 2017 an einer dreitägigen Fortbildung teilnimmt, muss erst wieder 2021 einen Kurs besuchen, und zwar egal an welchem Tag. Und das gilt zweitens auch für die Fortbildung der ASF- und FES-Seminarleiter. Die unselige taggenaue Fristberechnung, die Behörden, Fortbildungsanbietern und Fahrlehrern gleichermaßen Probleme bereitet hat, ist ab 2018 vorbei. Vorbei auch die Pflicht, jährlich einen ASF- und einen FES-Fortbildungstag zu absolvieren. Künftig reicht pro Seminarerlaubnis alle zwei Jahre ein Fortbildungstag aus.” Starker Beifall!
Fahrschulüberwachung Derzeit sei noch völlig unklar, wie nach dem neuen Recht die Fahrschulüberwachung gestaltet werde. Das betreffe vor allem
- das künftige Ausmaß der formalen Überwachung,
- die Durchführung der neu ins Gesetz gekommenen pädagogischen Unterrichtsüberwachung
- und vor allem die Kosten.
Klima an den Minister gewandt: „Ich bitte Sie und Ihr Ministerium im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen dafür zu sorgen, dass die Fahrschulen künftig nicht mit noch höheren Kosten der Überwachung belastet werden. Angesichts der weit überwiegend soliden Fahrschulen unseres Landes würde ein Durchschlagen auf die Verbraucherpreise in der Öffentlichkeit sicher nicht gut ankommen.” Starker Beifall!
Fahrerlaubnisprüfung Im vergangenen Jahr habe es in einigen Regionen einen erheblichen Mangel an Prüfungsplätzen gegeben. Besserung sei erst durch die Aktion des Verbandes „Wir nehmen den TÜV beim Wort!“ und Interventionen bei der TP- und der Regionalleitung des TÜV eingetreten. An die Vertreter des TÜV gewandt stellte Klima klar: „Die Fahrschulen in Baden-Württemberg lassen es sich nicht bieten, wenn ihr ordnungsgemäßes Arbeiten und ihr Broterwerb behindert werden, nur weil man bei einigen TÜV-Niederlassungen nicht vernünftig planen kann und die eigene Wirtschaftlichkeit über guten Kundenservice stellt; vom Ärger mit den Eltern ganz zu schweigen! Wer junge Menschen irgendwann als HU-Kunden im TSC begrüßen möchte, täte eigentlich gut daran, dass deren erster Eindruck vom TÜV nicht durch schlechten Service bei der Führerscheinprüfung getrübt wird.“ Man werde auch weiterhin genau hinschauen, ob und wie souverän TÜV-Niederlassungen den zu erwartenden Ansturm vor Feiertagen und vor den Schulferien bewältigen. Langer Beifall!
Online-Buchung „Von der Online-Buchung praktischer Prüfungen, die ja nun hoffentlich bald kommen wird, erwarten wir Modi, die gleichermaßen den Fahrschulen und dem TÜV dienen. Ich denke dabei beispielsweise daran, dass auch künftig die kurzfristige Anmeldung oder der Austausch eines Bewerbers möglich sein muss, auch wenn dieser seine Prüfgebühr noch nicht bezahlt hat. Denn die Planung über die Prüfung unserer Bewerber müssen wir aus pädagogischen und Sicherheitsgründen unbedingt in der Hand behalten.” Dazu Klima abschließend: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, darüber sind die Verbände in guten Gesprächen mit dem TÜV. Wir werden dort Ihre Interessen mit Nachdruck vertreten.”
Fahrerlaubnis-Verordnung Klima kritisierte das Tempo der letzthin erfolgten Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung. Dabei ging er besonders auf die am 27. Dezember 2016 verkündete 11. Änderungsverordnung zur FeV ein, die eine unsinnige Bestimmung zur Personenbeförderung auf kleinen Lkw brachte und „Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse C1 über Nacht zu Straftätern machte“. Die Schelte gelte hier nicht der EU, sondern dem langen Versäumnis der Umsetzung in deutsches Recht.
In einem anderen Punkt müsse sich die EU jedoch bald einmal bewegen. Die Bundesvereinigung setze sich seit Langem mit guten Gründen für eine neue technische Definition der Prüfungsmotorräder der Klasse A2 ein: Der Mindest-Hubraum von 400 Kubikzentimetern müsse fallen, weil sich damit den Fahrschulen ein breiteres Angebot von für die Ausbildung hervorragend geeigneten Motorrädern öffne. Als Eignungsmerkmale genügten die Leistungsgrenzen und das Verhältnis Leistung/Leermasse.
An den Verkehrsminister gewandt schloss Klima seine Rede mit der Bitte, der Berufsstand brauche für solche Änderungen auch die Hilfe der Politik. Das gelte ebenso für eine vernünftige Modifikation der Automatikbeschränkung für die Klasse B, welche die Verwendung von Elektrofahrzeugen in der Fahrausbildung fördern und deutlich beschleunigen könnte. Anhaltender Beifall!
Der Verstorbenen gedenken
Der Vorsitzende bat die Versammlung, der seit der letztjährigen Hauptversammlung verstorbenen Mitglieder mit einer Schweigeminute zu gedenken. Es waren 38 Kollegen (s. Seite 360), die zum Teil viel zu früh von uns gegangen sind.
Ehrungen von Mitgliedern
Es folgten Ehrungen von Mitgliedern – mehr ab Seite 361 – und die Verleihung des FIN AWARD – mehr Seite 357.
Grußadressen von Gästen
Bernd Nentwig
Audi AG Bernd Nentwig gab seiner Freude über die Einladung zum Verbandstag der baden-württembergischen Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer Ausdruck. Er informierte eingehend über das fahrschulspezifische Angebot von Audi und der Konzerntochter Ducati. Seine fachkundigen, ganz auf die Bedürfnisse der Fahrschulen ausgerichteten Ausführungen fanden in der Versammlung ein starkes Echo.
TÜV SÜD Jürgen Wolz hob zunächst die gemeinsame Verantwortung der Fahrschulen und der Prüforganisationen für eine verkehrssichere und umweltschonende Vorbereitung der Fahranfänger hervor. Im Weiteren ging Wolz auch auf die im letzten Jahr in Baden-Württemberg aufgetretenen Engpässe bei Terminen für praktische Prüfungen ein. Es sei zu einem unerwarteten Anstieg der Anzahl der Bewerber gekommen, die man nicht vorhergesehen habe. Er entschuldigte sich bei den betroffenen Fahrschulen und versprach, der TÜV SÜD werde alles tun, um künftig solche Probleme zu vermeiden. Freundlicher Beifall. Eine gewisse Herausforderung für beide Seiten, Fahrschulen und TÜV, stehe wegen der Einführung des elektronischen Prüfprotokolls und der Online-Buchung der praktischen Fahrerlaubnisprüfung bevor. Die Entwicklungen beider Programme seien weit vorangeschritten. Wolz zeigte sich überzeugt, das elektronische Prüfprotokoll werde zu einer deutlichen Optimierung der Prüfungsqualität beitragen. Die Online-Buchung der praktischen Prüfung werde im Herbst in Hamburg in einem Pilotprojekt getestet und danach alsbald flächendeckend eingeführt. Niemand werde gezwungen, an dem Programm teilzunehmen. Auch künftig bleibe Raum für situationsbedingte Sonderfälle; das gelte auch für das geplante Direktinkasso. Nach den guten Erfahrungen mit der Online-Buchung von theoretischen Prüfungen, die inzwischen fast 100 Prozent erreicht habe, schätze man, mit der kommenden Plattform etwa 90 Prozent der praktischen Prüfungen erfassen zu können. Rechtzeitig vor Einführung würden die Fahrschulen zu Info-Veranstaltungen eingeladen. Wolz schloss mit herzlichem Dank für die bisher so gute Zusammenarbeit. Starker Beifall.
Die Rede des Ministers
„Das Verhältnis zwischen der Landesregierung, meinen Mitarbeitern und auch mir und den Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern insgesamt sowie auch mit dem Fahrlehrerverband Baden-Württemberg ist ziemlich gut, man kann sagen: Dank Klima ist das Klima gut.“ Dieses Intro des Verkehrsministers löste spontanen Beifall aus. Hermann hob die Bedeutung der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer für die Verkehrssicherheit und die Mobilität der Menschen hervor und bedankte sich für die gute Arbeit des Berufsstandes. Nach diesen Nettigkeiten kam der Verkehrspolitiker zur Sache, allem voran zur Reform des Fahrlehrerrechts. Die habe sich wirklich zu lange hingezogen. Als er 2012 in Friedrichshafen vor dieser Versammlung gesprochen habe, sei er von einem zügigen Fortgang der Gesetzgebung ausgegangen, zumal ja das in seinem Haus entstandene Eckpunktepapier bereits von der Konferenz der Verkehrsminister als Arbeitsunterlage angenommen gewesen sei. Er sei ein bisschen stolz darauf, zusammen mit seinen Mitarbeitern eine treibende Kraft der Neuordnung des Berufsrechts der Fahrlehrer gewesen zu sein, die Bundesregierung sei jedenfalls nicht der Treiber gewesen. Das bisherige Recht stamme aus einer völlig anderen Ära und sei in vielen Teilen nicht mehr zeitgemäß.
Zum neuen Recht Das neue Fahrlehrergesetz öffne Möglichkeiten zu Kooperationen, die gerade auch kleineren Fahrschulen nützten. Man habe den Berufszugang modernisiert, sodass der Beruf jetzt auch für Frauen interessanter geworden sei. Den mittleren Bildungsabschluss hätten die Länder vorgesehen und auch gewollt, aber der Bund habe das verworfen. Die pädagogische Ausbildung werde durch das neue Gesetz gewinnen. Auch der Bürokratieabbau sei teilweise gelungen. Überwachung sei weiterhin notwendig, aber mehr im Sinne von Beratung als schierer Kontrolle. Die Überwachung dürfe auch nicht teurer, sondern müsse vielmehr effizienter werden. Beifall.
Elektro-Mobilität Diese Technologie sei, so der Minister weiter, in der Zukunft ein wichtiges Element der Mobilität, somit auch in der Fahrausbildung. Das habe in den Fahrschulen noch nicht so richtig Fuß gefasst, doch es werde kommen. Und damit vermehrt auch die Frage von Führerscheininteressenten an Fahrschulen, ob sie auch auf Elektroautos ausbilden. Die Fahrschulen sollen „ja auch Multiplikatoren dieser neuen Technologie sein, damit der Transformationsprozess hin zu klimafreundlicher Mobilität gelingt“. Man habe deshalb auch versucht, die Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Autos ohne Kupplung und Schaltung abzubauen, das sei leider nicht gelungen, weil sich die EU sperrig gezeigt habe. „Das neue Recht wird zum 01.01.2018 in Kraft treten. Und jetzt liegt es an Ihnen, es mit Leben zu füllen. Es wird nicht alles perfekt sein, aber wir sollten für eine Novellierung auch nicht so lange brauchen wie jetzt für die Neufassung des Gesetzes. Und wenn wir merken, dass was überholt ist, dann müssen wir das schneller in Ordnung bringen.“
Zur Mobilität der Zukunft Eine der großen unbewältigten Herausforderungen unserer Zeit sei der Klimawandel. Das Gefüge der Verursacher von Treibhausgasen habe sich verschoben. In Baden-Württemberg sei der Verkehrssektor für ein Drittel der klimaschädigenden Emissionen verantwortlich. Politik dürfe deshalb nicht zum Gralshüter alter Technologien werden. Der Diesel müsse sauberer werden. Verkehrsträger müssten sich vernetzen und ergänzen, das sei der Trend. Baden-Württemberg müsse schauen, auch bei den neuen klimafreundlichen Technologien an der Spitze zu bleiben. Starker Beifall. Das Mobilitätsverhalten der Menschen ändere sich, die Fixierung auf das eine Verkehrsmittel Auto sei tendenziell Geschichte. Hinzu komme das automatisierte Fahren. Die Veränderungen seien greifbar, weshalb sich gerade auch die Fahrschulen Gedanken über die Zukunft machen sollten. Die weitestgehende Vorstellung sei ja, man brauche gar keine Fahrschule mehr, weil die Autos keinen Fahrer mehr benötigten. Wozu dann noch einen Führerschein machen? Er glaube aber nicht, die Entwicklung werde in dem Tempo vorangehen, wie sich das manche erträumten. Doch die Verstärkung der Digitalisierung, gerade auch auf dem Sektor Mobilität, sei unübersehbar. „Sie werden in Zukunft vielleicht mehr über Apps sprechen müssen, über die Technologien, die im Auto stecken, als über Verkehrsschilder.“ Es sei auch wichtig, älteren Fahrern die neuen digitalen Steuerungstechniken nahezubringen. Auch werden in Fahrschulen die Fragen der vernetzten Mobilität eine größere Rolle spielen. Fahrschulen sollen auch Schrittmacher für das Elektroauto sein. Deshalb habe das Land beschlossen, für Fahrschulen den Kauf namhaft zu bezuschussen. Noch seien nur 21 Fahrschulautos gefördert worden. Anträge könnten weiterhin gestellt werden. „Sie sollten diese Gelegenheit nutzen, denn bald wird es so sein, dass die jungen Leute fragen, hat der schon eines – oder zu wem gehen wir jetzt.“
Zu Fahrverboten „Wir machen keine Fahrverbote, um die Autofahrer zu ärgern. Richtig ist: Es gibt seit vielen Jahren gesetzliche Grenzwerte für Feinstaub, die wir in Stuttgart nicht einhalten. Und in 47 anderen deutschen Städten halten wir die Grenzwerte für NOX nicht ein. Diese Grenzwerte haben nicht Bürokraten erfunden, sie basieren auf Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation. Die EU hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Und es gibt eine gerichtliche Entscheidung, wonach bis zum 1. Januar 2018 in Stuttgart im Bereich Neckartor Maßnahmen zur Eindämmung der Emission ergriffen sein müssen. Und zum Dritten verklagt die Deutsche Umwelthilfe alle deutschen Städte, in denen es zu Grenzwertüberschreitungen kommt. Also muss die Politik handeln. Fahrverbote kommen erst ganz zum Schluss und treffen nur ältere Diesel. Und die Fahrverbote gelten auch nicht für das flache Land, deshalb werden viele Fahrschulen nicht davon betroffen sein.”
Zum Schluss drückte Minister Hermann den Wunsch aus, die Fahrschulen sollten an der Entwicklung der Mobilität ganz vorn dabei sein. Somit hätten sie gute Chancen, in der Zukunft eine wichtige Rolle zu spielen. Starker Beifall.
Diskussion Anschließend stand der Minister noch für Fragen der Mitglieder zur Verfügung, die sich zunächst auf die durch den Automatikeintrag stark gehemmte Verwendung von E-Fahrzeugen in der Fahrausbildung bezogen. Dazu meinte Hermann, man solle nicht darüber nachdenken was nicht gehe, sondern darüber, was gehe. Für den wirtschaftlichen Einsatz von Elektroautos biete sich die gemeinsame Fahrzeugnutzung von Fahrschulen an. Eine sehr weitgehende Frage zur Modernisierung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung beantwortet Hermann mit dem Versprechen, für gute Vorschläge immer offen zu sein.
Der Nachmittag
Der zweite und interne Teil der Hauptversammlung begann mit der Ehrung der Mitglieder zum 25- und 30-jährigen Berufsjubiläum. Mehr dazu ab Seite 361.
Geschäfts- und Kassenbericht des Vorstandes Der Vorsitzende trug anschließend den Geschäftsbericht 2016 vor, der den an der Versammlung teilnehmenden Mitgliedern bei der Registrierung ausgehändigt worden war. Davon leitete Klima ab, sich in seinen Ausführungen auf das Wesentliche beschränken zu können.
Zur wirtschaftlichen Lage der Fahrschulen Klima ging zunächst auf die wirtschaftliche Lage der Fahrschulen in Baden-Württemberg ein. Dabei verwies er auf den seit einigen Jahren im Land zu beobachtenden Trend der Schließung von Fahrschulen und Zweigstellen (2012 bis 2016 minus 76 = 2,4%). Zugleich hat auch die Anzahl der selbstständigen und angestellten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer abgenommen (von 2015 bis 2016 um 218 = 4,4%). Im gleichen Zeitraum hat jedoch, und das ist erfreulich, die Anzahl der Fahrlehrerinnen um 5,6 Prozent zugenommen. Insgesamt gesehen erwies sich die Auftragslage der Fahrschulen im abgelaufenen Jahr bei leicht angezogenen Preisen als stabil.
Die Finanzen des Verbandes Die Altersstruktur des Mitgliederbestandes hat seit einer ganzen Reihe von Jahren maßgeblichen Einfluss auf das Beitragsaufkommen des Verbandes. Klima machte deutlich, dass nahezu ein Viertel aller Mitglieder aufgrund einer aus dem Jahr 1950 datierenden Satzungsregel beitragsfrei ist. Die beitragsfreie Ehrenmitgliedschaft ab Vollendung des 70. Lebensjahres passe nicht mehr in unsere Zeit. Wenn man jetzt nicht gegensteuere, werde der Anteil der beitragsfreien Mitglieder rasch weiter wachsen und den Verband finanziell erheblich schwächen. Dies bedeutete, die Leistungen für die aktiven, den vollen Beitrag zahlenden Mitglieder müssten heruntergefahren werden, was bei denen bestimmt nicht gut ankäme. Es führe deshalb kein Weg daran vorbei, die Beitragspflicht neu zu fassen. Klima bat die Mitglieder den von Beirat und Vorstand erarbeiteten Vorschlägen zu folgen.
Leistungen des Verbandes Klima hob hervor, der Verband biete den Mitgliedern eine starke, wirksame Vertretung nach außen, immer aktuelle und zuverlässige berufliche Information sowie professionelle Beratung in fachlichen, rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen. Dabei werde es unter seiner Führung auch bleiben. Der Verband bleibe nicht stehen, sondern habe die Zukunft im Blick und wolle seine Leistungen immer den Entwicklungen anpassen und verbessern. Kreisvereine/Beirat/Geschäftsstelle In diesem Kontext lobte Klima die Arbeit der Kreisvereine und dankte den Vorständen für ihr ehrenamtliches Engagement, ohne das der Zusammenhalt des Verbandes und des Berufsstandes nicht denkbar sei. Großes Lob zollte er dem Beirat und seinem Vorstand. Nicht minder lobte er die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle, die Tag für Tag ausgezeichnete, mitglieder- orientierte Arbeit leisteten.
TÜV SÜD Klima schilderte im Weiteren das Eingreifen des Verbandes gegen den in manchen Regionen im letzten Jahr aufgetretenen Mangel an Terminen für praktische Fahrerlaubnisprüfungen. Er hoffe, dass sich solch misslicher Mangel nicht wiederhole, aber wenn doch, sollten die Mitglieder ohne Zögern den Verband informieren.
Landesregierung/Medien/ Organisationen Die Zusammenarbeit mit der Landesregierung sei offen, intensiv und sachorientiert. Mit der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) sei die Abstimmung in berufspolitischen und fachlichen Fragen stets gut gelungen. Auch mit anderen der Verkehrssicherheit zugewandten Organisationen sei die Zusammenarbeit erfreulich. Die Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes laufe auf unterschiedlichen Kanälen, sei nachhaltig und zeige ein sehr gutes Echo.
Kassenberichte/Voranschlag 2017 Klima erläuterte mit Charts die finanzielle Lage des Verbandes und die zu erwartende Entwicklung. Er machte deutlich, dass hier und heute zu handeln sei, um den Verband mittelfristig auf eine solide finanzielle Basis zu stellen. Er ging kurz auf die Sterbekasse Stock ein und schilderte die Schwierigkeit, für diese auf Umlage basierende „Kameradschaftshilfe“ neue Mitglieder gewinnen zu können. Zu den Kassenberichten gab es keine Wortmeldungen. Klima schloss seinen mehrfach von Beifall unterbrochenen Bericht und erteilte das Wort den Rechnungsprüfern. Rechnungsprüfung Kollege Roland Hager aus Giengen trug den Bericht der Rechnungsprüfung vor. Dieser attestierte der Verbandsführung ordnungsgemäßen, sorgsamen Umgang mit den Mitteln des Verbandes. Hager stellte Antrag auf uneingeschränkte Entlastung des Vorstandes. Die Entlastung erfolgte einstimmig und ohne Enthaltungen. Starker Beifall.
Wahlen
Vorstand Satzungsgemäß liefen die Amtsperioden des ersten und dritten Vorsitzenden des Verbandes am Tag dieser Hauptversammlung ab. Deshalb mussten Wahlen für diese Positionen durchgeführt werden. Die Versammlung legte die Wahlleitung in die Hände von Ralf Nicolai und drei Beisitzern. Auf Frage nach Bewerbern für das Amt des 1. Vorsitzenden benannte die Versammlung nur den bisherigen Amtsinhaber Jochen Klima. In offener Abstimmung wählte die Versammlung Jochen Klima einstimmig und ohne Enthaltung für weitere vier Jahre zum Vorsitzenden des Verbandes. Sehr starker Beifall! Klima bedankte sich für das in ihn gesetzte Vertrauen und nahm die Wahl an. Auch der bisherige dritte Vorsitzende, Kollege Wolfgang Rieker, wurde einstimmig wiedergewählt und nahm das Amt mit Dank an die Versammlung an. Starker Beifall.
v.l.n.r.: Wahlleiter: Ralf Nicolai / wiedergewählt: Jochen Klima, 1. Vorsitzender / wiedergewählt: Wolfgang Rieker, 3. Vorsitzender
Arbeitnehmervertreter Für das Amt des Arbeitnehmervertreters bewarben sich die Kollegen Dirk Feller, Bonndorf, und Michael Herok aus Altensteig. Beide Kandidaten stellten sich in einer kurzen Rede vor und skizzierten ihre Vorstellungen von der Ausübung des Amtes. Die geheime Wahl ergab eine deutliche Mehrheit für Michael Herok, der das Amt mit Dank an die Versammlung annahm.
Rechnungsprüfer Als Rechnungsprüferin wurde Kerstin Schmid aus Salach wiedergewählt. Sie nahm das Amt mit Dank für das ihr entgegengebrachte Vertrauen an. Martin Nies aus Karlsruhe wurde in Abwesenheit wieder zum stellvertretenden Rechnungsprüfer gewählt; seine Zustimmung zu kandidieren lag vor.
Grußadresse der Fahrlehrerversicherung VaG
Stefan Kottwitz, Vorstandsmitglied des berufsständischen Versicherungsvereins, drückte seine Freude aus über die Einladung zur Jahresversammlung dieses „lebendigen, engagierten, gut geführten Verbandes“. Er bedankte sich besonders bei den Mitarbeiterinnen der dem Verband angegliederten Landesagentur der Fahrlehrerversicherung, Claudia Frank und Christine Makowski, für deren hervorragende Arbeit. Ebenso dankte er Toni Borosch und Jörg Pfitzer, den für Baden-Württemberg zuständigen Direktionsbeauftragten des Unternehmens. Beifall! Die nun schon seit 65 Jahren existierende Fahrlehrerversicherung sei eine Erfolgsgeschichte des Berufsstandes. Die Anzahl der im Unternehmen gezeichneten Kfz-Risiken habe sich 2016 nicht verändert. Das sei in Anbetracht allgemein rückgängiger Zahlen der Versicherungsnehmer und auch der Fahrschulen beachtlich. Die Beiträge seien leicht angestiegen, was in Anbetracht der Schadensaufwendungen notwendig gewesen sei. Die Anzahl der Schäden habe in allen Risikogruppen leicht abgenommen, jedoch sei der Einzelschaden generell teurer geworden. Hinzu seien 16 Großschäden gekommen, für einen davon habe man 1,1 Mio Euro reservieren müssen. Trotzdem sei 2016 ein kleiner Überschuss entstanden. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit müsse man keine Dividende an Aktionäre zahlen, weshalb man mit dem Gewinn das Eigenkapital des Un ternehmens stärken könne. Das gewährleiste eine weiterhin hohe Leistungskraft des Unternehmens, was ganz im Interesse der Versicherten liege. Kottwitz wies noch auf das neue Internetportal der Fahrlehrerversicherung hin, das sehr gut angenommen werde und den Zugang zum Versicherungsschutz und die Übersicht erheblich erleichtere. Mit dem Versprechen, trotz verstärkter Digitalisierung die bewährten persönlichen Kontakte weiterhin zu pflegen, schloss Kottwitz unter anhaltendem Beifall.
Satzungsänderung
Die der Versammlung von Beirat und Vorstand empfohlene Satzungsänderung (veröffentlicht in FPX 2/17, S. 78 ff.) wurde den Anwesenden beim Einlass noch einmal ausgehändigt. Der Vorschlag galt, neben einigen redaktionellen Änderungen, vor allem der Neuordnung der Beitragspflicht. Klima ging noch einmal auf die Einzelheiten, namentlich auf die weiterhin nicht tragbare Beitragsfreiheit von Ehrenmitgliedern, ein. Er bat die Versammlung um Abstimmung im Ganzen. Wortmeldungen dazu gab es nicht. Die Vorschläge wurden bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen angenommen.
Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
Vorstand und Beirat schlugen vor, Ehrenmitglieder ausgenommen, die Beiträge für die einzelnen Mitgliedergruppen in der bisherigen Höhe zu belassen. Für Ehrenmitglieder enthielt der Vorschlag die Erhebung äußerst mäßiger Bei- tragssätze ab 01.07.2017. Wortmeldungen gab es auch hierzu nicht. Die Versammlung nahm diesen Vorschlag mit zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen an. Demnach gelten ab 1. Juli 2017 folgende Beitragssätze:
Beitragsgruppe | Jahresbeitrag | Monatsbeitrag | |
Inhaber / verantw. Leiter / juristische Person | 360,00 | 30,00 | |
Angestellte | ohne Bezug FAHRSCHULE | 155,00 | 12,92 |
mit Bezug FAHRSCHULE | 180,00 | 15,00 | |
nicht mehr Tätige | ohne Bezug FAHRSCHULE | 90,00 | 7,50 |
mit Bezug FAHRSCHULE | 115,00 | 9,58 | |
Ehrenmitglieder | mit Beratungsanspruch wie Angestellte mit Bezug FahrSchulPraxis mit Bezug FAHRSCHULE |
73,00 | 6,08 |
mit Beratungsanspruch wie Angestellte mit Bezug FahrSchulPraxis ohne Bezug FAHRSCHULE |
48,00 | 4,00 | |
ohne Beratungsanspruch ohne Bezug FahrSchulPraxis ohne Bezug FAHRSCHULE |
kostenlos | kostenlos |
Der Vorsitzende bedankte sich im Namen aller Mitglieder sehr herzlich für die Zustimmung zu den Satzungsänderungen und zur Festsetzung der Mitgliedsbeiträge. Abgesehen von den heute gefassten Beschlüssen, so Klima, müsse in absehbarer Zeit über eine grundlegende Reform der Beitragspflicht nachgedacht werden. Die Tendenz zu erweiterten Betriebsgrößen sei auch bei Fahrschulen deutlich erkennbar. Das neue Fahrlehrergesetz werde diese Entwicklung noch fördern. Es wäre aber im Sinne der Beitragsgerechtigkeit unverantwortlich, für die Mitgliedsbeiträge den aktuellen Modus beizubehalten, also für die Einmann-Fahrschule denselben Beitrag zu verlangen wie für eine Fahrschule mit mehreren Mitarbeitern oder Gesellschaftern. Das sei ein Thema, das man ab sofort nicht mehr vergessen dürfe. Wir wollen dies zunächst im Beirat und in den Kreisvereinen diskutieren.
Fachvortrag
Nach den Regularien folgte ein sehr interessanter Vortrag von Kurt Bartels, zweiter stellv. Vorsitzender der BVF, zum Thema „Fahrlehrerberuf 2025 – Rahmenbedingungen, automatisiertes und vernetztes Fahren“. Bartels ließ keinen Zweifel am weiteren raschen Fortschritt der Digitalisierung des Autos und des Verkehrs und der Notwendigkeit des Berufsstandes, sich darauf rechtzeitig einzustellen und vorzubereiten. Ganz so rasant allerdings, wie manche Protagonisten es sich vorstellten, werde es nicht gehen. Die Aufgaben der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer würden sich ändern, doch sie seien noch für eine lange Periode unersetzlich. Bartels gut begründete Ausführungen quittierte die Versammlung mit anhaltendem Beifall.
Aussprache/Verschiedenes
Zum Tagesordnungspunkt „Aussprache – Verschiedenes“ gab es zwei kritische Anfragen: eine zu den Ausführungen des Ministers bezüglich der Verwendung von E-Autos in der Fahrschule, eine andere, an den TÜV gerichtet, zur Motorradprüfung bei winterlichem Wetter. Eine dritte Wortmeldung warf die Frage auf, weshalb Fahrschulen die Kosten für die Überwachung selbst tragen müssten, während z.B. die Lebensmittelüberwachung nur kostenpflichtig sei, wenn eine Auffälligkeit vorliege. Soweit die angesprochenen Sachverhalte weiterer Klä-rung bedurften, versprach der Vorsitzende alsbaldige Antwort. Damit war die Tagesordnung erledigt. Der Vorsitzende schloss die Versammlung und bat unter großem Beifall zur fröhlichen After- Work-Party. GLH