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408 Klasse BE: Verbinden und Trennen – Darf der Fahrlehrer schieben?
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Klasse BE: Verbinden und Trennen - Darf der Fahrlehrer schieben?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2017, Seite 408
Seit 19.01.2017 sind bei Ausbildung und Prüfung der Klasse BE deutlich größere und schwerere Anhänger zu verwenden. Manche Bewerberinnen und Bewerber schaffen es kräftemäßig nicht, den Anhänger zum Ankuppeln ans Auto heranzuziehen. Lesen Sie im Folgenden, wie der TÜV die Frage, ob der Fahrlehrer beim Schieben helfen darf, beantwortet hat.
Seit 19. Januar 2017 muss die zulässige Gesamtmasse einer für Ausbildung und Prüfung der Klasse BE verwendeten Kombination den fahrerlaubnisrechtlichen Grenzwert von 4.250 kg übersteigen. Außerdem muss der Aufbau des Anhängers mindestens so breit und so hoch wie das Zugfahrzeug sein.
Heranziehen ausdrücklich erlaubt Der Bewerber muss bei der Aufgabe Verbinden und Trennen den Pkw selbstständig bis auf einen Abstand von etwa zwei Metern an das Zugfahrzeug heranfahren. Ab diesem Punkt darf der Fahrlehrer als Einweiser handeln. Wenn der Bewerber es nicht schafft, den Kugelkopf der Anhängerkupplung zentimetergenau unter der Kugelpfanne des Anhängers zu platzieren, darf er bei einem Abstand von maximal 20 cm aussteigen und den Anhänger an den Pkw heranziehen. Siehe auch FPX 11-2011, Seite 603.
Schiebehilfe vom Fahrlehrer? Ein Kollege hatte sich mit folgender Frage an die Verbandsgeschäftsstelle gewandt:
Ich verwende seit dem 19.01.2017 einen relativ großen Anhänger zur Ausbildung (tatsächliche Masse ca. 1.000 kg). Beim Verbinden lasse ich meine Schüler an den Anhänger per Kamera heranfahren – so genau es geht (ca. 20 cm). Laut Prüfungsrichtlinie soll der Fahrschüler selbstständig verbinden, man darf aber ab einem Abstand von 2 Metern ja einweisen. Ich bringe meinen Schülern bei, sie dürften den Anhänger zur Not auch noch von Hand etwas heranziehen, falls es nicht ganz optimal passt. Aufgrund des hohen Gewichtes schaffen es aber neuerdings 9 von 10 Schülern nicht, den Anhänger zu bewegen. Dass ich nun nicht selbstständig beim Schieben helfen darf, ist klar. Die Frage ist aber, darf ich – nicht unaufgefordert, aber wenn mein Schüler mich darum bittet – Hilfe beim Schieben leisten?
Eindeutige Antwort des TÜV Da diese Frage von allgemeinem Interesse ist, haben wir den Leiter der technischen Prüfstelle der TÜV SÜD Auto Service GmbH in Baden-Württemberg, Dipl.-Ing. Marcellus Kaup, gebeten, Stellung zu nehmen. Hier seine Antwort:
Sehr geehrter Herr Klima,
das Thema ist nicht neu und wurde bereits in folgender Weise vor einigen Jahren geregelt:
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Der Bewerber/die Bewerberin muss den Vorgang gem. Prüfungsrichtlinie/FeV völlig selbstständig durchführen.
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Der Fahrlehrer/die Fahrlehrerin kann gem. Prüfungsrichtlinie/FeV als Sicherungspos ten/Einweiser (ab 2 m Abstand) agieren.
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Ist es dem Bewerber/der Bewerberin trotz eigener intensiver Bemühungen nicht möglich, den Anhänger mit dem Fahrzeug selbstständig zu verbinden, kann der aaSoP bei Bedarf im Einzelfall dem Fahrlehrer die Freigabe erteilen, beim Schieben des Anhängers zu unterstützen.
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Der Fahrlehrer/die Fahrlehrerin darf jedoch nur nach Freigabe durch den aaSoP unterstützen, ansonsten ist dies als ein unerlaubter Eingriff in die Prüfung zu werten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marcellus Kaup
Schieben nur nach Aufforderung
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es umständlich anmutet: Um bei der Prüfung den Vorwurf eines unerlaubten Eingriffs zu vermeiden, sollten Sie nie ungebeten beim Schieben helfen. Weisen Sie Ihre Bewerber/innen darauf hin, immer den „Dienstweg“ einzuhalten und sich zunächst „grünes Licht“ beim Prüfer zu holen.
Jochen Klima