Seminarleiter ASF und FES: Wichtig! Erlaubnis sichern!

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2017, Seite 313

Das neue Fahrlehrergesetz wird wichtige Bestimmungen für ASF- und FES-Seminarleiter enthalten, die für die Bestandssicherung der jeweiligen Erlaubnis von Bedeutung sind.

Der Entwurf des neuen Fahrlehrergesetzes (§ 69 Abs. 5 – Übergangsrecht) sieht Bestandsschutz für Seminarleiter vor, die am 01.01.2018 im Besitz einer Seminarerlaubnis Aufbauseminar (ASF) oder Verkehrspädagogik (FES) waren. Das heißt, Inhaber dieser Erlaubnisse müssen vor diesem Stichtag für deren Erhalt Sorge tragen.

Weiterbildungspflicht

Für ASF- und FES-Seminarleiter bedeutet dies, die in § 33a Absatz 2 FahrlG (aktuelle Fassung) geregelte Fortbildungspflicht ist einzuhalten: ASF: 1 Tag Fortbildung pro Jahr gemäß dem persönlichen kalendertäglichen Stichtag, FES: 1 Tag Fortbildung pro Jahr gemäß dem kalendertäglichen Stichtag seit Eintrag der Seminarerlaubnis FES im Fahrlehrerschein.

FES-Erlaubnis eintragen lassen

Nach der geltenden Regelung des baden-württembergischen Verkehrsministeriums muss eine durch Fortbildungslehrgang (§ 49 Abs. 17 FahrlG – aktuelle Fassung) erworbene Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik (FES) nicht im Fahrlehrerschein eingetragen sein, solang keine Seminare abgehalten werden. Die Erlaubnis muss also erst eingetragen sein, wenn der Fahrlehrer Seminare durchführen will. Nach dem neuen § 69 Absatz 5 FahrlG (siehe oben) ist diese Regelung künftig hinfällig. Wer nach Inkrafttreten des neuen Rechts seine FES-Berechtigung behalten möchte, sollte seine Seminarerlaubnis FES baldmöglichst, jedenfalls noch in diesem Jahr, in seinen Fahrlehrerschein eintragen lassen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist übrigens, dass das Punktekonto des Seminarleiters im Fahreignungsregister mit nicht mehr als zwei Punkten belastet ist.

Eintägige ASF- und FES-Fortbildungen beim Verband

Für Kolleginnen und Kollegen, die noch in diesem Jahr eine ASF- oder FES-Fortbildung absolvieren müssen, stehen derzeit noch Plätze in den vom Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. angebotenen eintägigen Seminaren zur Verfügung. Die aktuellen Termine finden Sie hier ... (bei Bedarf weitere Termine)

Seminarleiter-Einweisung ASF

Wer Interesse hat, ASF-Seminarleiter zu werden, kann vom 06.11.–09.11.2017 den 4-tägigen Grundkurs und vom 11.12.–14.12.2017 den 4-tägigen programmspezifischen Einweisungskurs in Korntal besuchen.

Unser aktuelles Fortbildungsangebot finden Sie hier ...