Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 282 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
281 FahrlG – Reform vor Abschluss
286 Update: Gesetz über hoch- und vollautomatisiertes Fahren verabschiedet / Neuer Handshake: Bosch und Daimler
288 Geschäfts- und Kassenbericht (PDF hier ist vollständig - in der gedruckten Ausgabe: Teil II)
313 Seminarleiter ASF und FES – Wichtig: Erlaubnis sichern!
314 Bundesagentur für Arbeit – Klasse B für Migranten gefördert?
316 Theoretische Fahrerlaubnisprüfung – Qualitätssicherung: TÜV befragt Bewerber
317 Prüfungsfahrzeuge der Klasse BE – Zulässige Gesamtmasse
328 Gerichtsurteile: (2389) Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten - Transportunternehmen zur Datenübermittlung verpflichtet / (2390) Unfallflucht auf Privatgelände
Prüfungsfahrzeuge der Klasse BE: Zulässige Gesamtmasse
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2017, Seite 317
Zurzeit gehen beim Fahrlehrerverband zahlreiche Fragen zur zulässigen Gesamtmasse von Prüfungsfahrzeugen ein. Hier nochmals eine Info zur gesetzlichen Regelung und zu den Anwenderhinweisen:
- Gemäß Anlage 7 Nr. 2.2.5 zur FeV muss die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination für Ausbildung und Prüfung der Klasse BE mehr als 4.250 kg betragen.
- In der Broschüre „Anwenderhinweise zu den Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge“ der TÜV|DEKRA arge tp 21 GbR, die wir mit der Februar-Ausgabe der FahrSchulPraxis verschickten, findet sich dazu auf Seite 6 folgender Hinweis:
„Zur Ermittlung der zulässigen Gesamtmasse können die ggf. unter Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkten erhöhten Werte zur zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs bei Anhängerbetrieb herangezogen werden.“
Damit ist beispielsweise eine Kombination aus einem Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.000 kg und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.250 kg erlaubt, weil im Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 des Pkw steht, dass sich F.1 im Anhängerbetrieb um 100 kg erhöht.
Die für den Einsatz bei der Fahrerlaubnisprüfung Klasse BE relevante zulässige Gesamtmasse der Kombination beträgt somit 2.000 kg + 100 kg + 2.250 kg = 4.350 kg.
Die Anwenderhinweise finden Mitglieder des FLVBW im internen InternetForum hier ...