Prüfungsfahrzeuge der Klasse BE: Zulässige Gesamtmasse

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2017, Seite 317

Zurzeit gehen beim Fahrlehrerverband zahlreiche Fragen zur zulässigen Gesamtmasse  von Prüfungsfahrzeugen ein. Hier nochmals eine Info zur gesetzlichen Regelung und zu den Anwenderhinweisen:

  1. Gemäß Anlage 7 Nr. 2.2.5 zur FeV muss die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination für Ausbildung und Prüfung der Klasse BE mehr als 4.250 kg betragen.

  2. In der Broschüre „Anwenderhinweise zu den Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge“ der TÜV|DEKRA arge tp 21 GbR, die wir mit der Februar-Ausgabe der FahrSchulPraxis verschickten, findet sich dazu auf Seite 6 folgender Hinweis:

    „Zur Ermittlung der zulässigen Gesamtmasse können die ggf. unter Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkten erhöhten Werte zur zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs bei Anhängerbetrieb herangezogen werden.“

    Damit ist beispielsweise eine Kombination aus einem Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.000 kg und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.250 kg erlaubt, weil im Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 des Pkw steht, dass sich F.1 im Anhängerbetrieb um 100 kg erhöht.

    Die für den Einsatz bei der Fahrerlaubnisprüfung Klasse BE relevante zulässige Gesamtmasse der Kombination beträgt somit 2.000 kg + 100 kg + 2.250 kg = 4.350 kg.

Die Anwenderhinweise finden Mitglieder des FLVBW im internen InternetForum hier ...