Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 670 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
669 EDITORIAL: Mit Kanonen auf Spatzen ...
674 UPDATE: "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." / E-Autos im Blick der Versicherer
677 Berufskraftfahrerqualifikationsrecht – Neue Anwendungshinweise veröffentlicht
679 E-Mobililtät: Höhere Förderung mit BW-e-Gutschein
680 Neues Fahrlehrerrecht ab Januar 2018 – Teil 1: Regeln über Zugang und Eignung
682 12. FeV-Änderungsverordnung - Umtauschpflicht und Klasse AM
684 Zum Finale der 18. Legislaturperiode – Neue Rechtssetzungen für den Straßenverkehr: Ein gestraffter Überblick
686 KorsikaTotal II – Paradies der Kurven / 692 Meinungen – Neueinsteiger über MotorradTotal / 695 Danke für KorsikaTotal 2017 (PDF)
698 Das neue Seminarangebot 2018 finden Sie auf unserer Homepage immer hier ...
708 Dr. Carola Schöller (ias health & safety GmbH): Fahrlehrergesundheit – Mach mal Pause
710 Ralf Schütze: Wie sicher sind Assistenten und autonomes Fahren?
720 Gerichtsurteile: (2403) Diesel-Abgasskandal: Vertragshändler haftet nicht / (2404) Kein Fahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß? / (2405) Bußgeld für Dauerfilmen geparkter Fahrzeuge
EDITORIAL: Mit Kanonen auf Spatzen ...

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2017, Seite 669
Liebe Leserinnen und Leser,
das während des Fahrens immer weiter um sich greifende Hantieren mit Smartphones, Tablets, Navigationssystemen etc. führt zu einer immensen Erhöhung der Unfallgefahr. Die bisherige Ahndung (60 € Bußgeld + 1 Punkt) zeigte weder ausreichende erzieherische noch abschreckende Wirkung. Dem Texten, Telefonieren und Surfen hinterm Lenkrad wurde damit jedenfalls nicht wirksam begegnet. Deshalb ist die am 19. Oktober in Kraft getretene Präzisierung des § 23 Absatz 1a und 1b StVO grundsätzlich zu begrüßen; ebenso die deutliche Anhebung der Ahndung für die rechtswidrige Benutzung elektronischer Geräte (Bußgeld bis 250 € + 1 Monat Fahrverbot).
Das Verbot, während der Fahrt ein Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung mit der Hand aufzunehmen und zu benutzen, wurde auf alle elektronischen Geräte der Kommunikation, Information oder Organisation erweitert. Damit ist auch die Benutzung von Notebooks, Tablets, Videobrillen usw. nur noch bei aktivierter Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion oder vollständig ausgeschaltetem Motor gestattet; ein lediglich durch die Start-Stopp-Automatik ausgelöstes Abschalten des Motors reicht nicht aus.
Das Verbot gilt ebenso für Funkgeräte, und zwar für die nach der FahrschAusbO und der FahrlGDV bei der Zweirad- und Traktorausbildung zu benutzenden Funkgeräte. Erst nach einer massiven Intervention der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) mit dem Argument, dass der Großteil der heute in Fahrschulen eingesetzten Funkgeräte noch nicht mit Freisprecheinrichtungen versehen ist, konnte eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2020 erreicht werden.
Schoss da der Regulierungseifer wieder einmal übers Ziel hinaus? Unfallauffälligkeiten von Fahrlehrern, die bei der Begleitung von Fahrschülern das Funkgerät betätigten, sind bisher nicht aktenkundig. Deshalb halte ich es für fragwürdig, die Fahrschulen zur Anschaffung teurer Funkgeräte zu zwingen. Da gäbe es Wichtigeres zu tun!
In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima