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EDITORIAL: Mit Kanonen auf Spatzen ...

Jochen Klima, Vorsitzender des FLVBW

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2017, Seite 669

Liebe Leserinnen und Leser,

das während des Fahrens immer weiter um sich greifende Hantieren mit Smartphones, Tablets, Navigationssystemen etc. führt zu einer immensen Erhöhung der Unfallgefahr. Die bisherige Ahndung (60 € Bußgeld + 1 Punkt) zeigte weder ausreichende erzieherische noch abschreckende Wirkung. Dem Texten, Telefonieren und Surfen hinterm Lenkrad wurde damit jedenfalls nicht wirksam begegnet. Deshalb ist die am 19. Oktober in Kraft getretene Präzisierung des § 23 Absatz 1a und 1b StVO grundsätzlich zu begrüßen; ebenso die deutliche Anhebung der Ahndung für die rechtswidrige Benutzung elektronischer Geräte (Bußgeld bis 250 € + 1 Monat Fahrverbot).

Das Verbot, während der Fahrt ein Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung mit der Hand aufzunehmen und zu benutzen, wurde auf alle elektronischen Geräte der Kommunikation, Information oder Organisation erweitert. Damit ist auch die Benutzung von Notebooks, Tablets, Videobrillen usw. nur noch bei aktivierter Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion oder vollständig ausgeschaltetem Motor gestattet; ein lediglich durch die Start-Stopp-Automatik ausgelöstes Abschalten des Motors reicht nicht aus.

Das Verbot gilt ebenso für Funkgeräte, und zwar für die nach der FahrschAusbO und der FahrlGDV bei der Zweirad- und Traktorausbildung zu benutzenden Funkgeräte. Erst nach einer massiven Intervention der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) mit dem Argument, dass der Großteil der heute in Fahrschulen eingesetzten Funkgeräte noch nicht mit Freisprecheinrichtungen versehen ist, konnte eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2020 erreicht werden.

Schoss da der Regulierungseifer wieder einmal übers Ziel hinaus? Unfallauffälligkeiten von Fahrlehrern, die bei der Begleitung von Fahrschülern das Funkgerät betätigten, sind bisher nicht aktenkundig. Deshalb halte ich es für fragwürdig, die Fahrschulen zur Anschaffung teurer Funkgeräte zu zwingen. Da gäbe es Wichtigeres zu tun!

In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima