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581 EDITORIAL: Ein Blick nach vorn
586 UPDATE: CO2-neutraler Verbrennungsmotor? / 2018: Ohne Fahrer ins Parkhaus / Assistentin der Fahrschule
588 Freiwillige Sterbekasse 'Stock' – Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
596 Forum gegen den Fahrlehrermangel – Einladung zum RUNDEN TISCH nach Pforzheim
599 Sonderdruck FPX: Fahrlehrergesetz und Verordnungen
647 Inhaber ausländischer Führerscheine – Was für sie in Deutschland gilt
648 Motorradprüfung bei Schnee und Eis – Winterregelung
654 G. L. Heiler: Auto-Bashing – Es reicht!
660 Gerichtsurteile: (2401) Sind Rabatte bei fiktiver Abrechnung eines Schadens zu berücksichtigen? / (2402) Geschwindigkeitsüberschreitung - umstrittenes Messprotokoll
EDITORIAL: Ein Blick nach vorn

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober/2017, Seite 581
Liebe Leserinnen und Leser,
wenn Sie diese Ausgabe der FahrSchulPraxis in Händen halten, ist die Bundestagswahl und ihr Kampfgetöse vorbei. Die Wahlsieger – und als solche fühlen sich ja oft mehrere – sollen jetzt möglichst bald vernünftig koalieren und eine handlungsfähige Regierung bilden.
In der letzten Legislaturperiode wurde nach Jahren des Zögerns die Reform unseres Berufsrechts eingeleitet. Wenn am 1. Januar 2018 das Ergebnis in Kraft tritt, ist der Reformstau im Fahrausbildungswesen noch lange nicht behoben. Wir benötigen auf europäischer und bundesdeutscher Ebene dringend weitere gesetzgeberische Maßnahmen, um auf die Zukunft vorbereitet zu sein. Es ist irrig zu glauben, der mit Tempo nahenden Realität hochautomatischer Fahrzeuge könne allein mit der kürzlich erfolgten Reform des Straßenverkehrsgesetzes oder dem (leider noch ausstehenden!) Wegfall der antiquierten Automatikregelung begegnet werden. Es muss nun dringend die Überarbeitung der mittlerweile in die Jahre gekommenen Fahrschüler-Ausbildungsordnung und der Regelungen der Fahrerlaubnisprüfung in Angriff genommen werden.
Fahrschüler müssen schon in der Fahrschule mit den Vorteilen, Grenzen und Risiken der immer größeren Anzahl unterschiedlicher Fahrerassistenzsysteme vertraut gemacht werden. Dazu gehört es auch, die Inhalte beider Teile der Fahrerlaubnisprüfung entsprechend anzupassen: Prüflinge müssen zeigen, ob und wie sie mit diesen Helfern umgehen. Zugleich müssen sie, und zwar noch für geraume Zeit, auch die ganz herkömmlichen Autos beherrschen können.
Noch einmal zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung: Für Schüler von heute ist Ganztagsunterricht völlig normal. Ist da für Fahrschulen die aus den Siebzigerjahren stammende Begrenzung auf höchstens zweimal neunzig Minuten Theorieunterricht pro Tag noch zeitgemäß? Was spräche aus pädagogischer Sicht dagegen, beispielsweise während der Schulferien in einem von ausreichenden Pausen unterbrochenen Intensivkurs etwas länger zu unterrichten? Ich finde, darüber sollte man zumindest einmal nachdenken.
In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr Jochen Klima