Inhaber ausländischer Führerscheine: Was für sie in Deutschland gilt

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober/2017, Seite 647

Fahrschulen sind oft die ersten Anlaufstellen für ausländische Gäste und Zuwandernde, um sich über die Gültigkeit des in ihrem Herkunftsland ausgestellten Führerscheins zu erkundigen. Dabei leisten die unlängst vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in mehreren Sprachen herausgegebenen Merkblätter sehr gute Dienste.

Die Merkblätter unterscheiden zwischen 

  • in EU- sowie EWR-Staaten und
  • in Drittstaaten

ausgestellten Führerscheinen.

Kurz zusammengefasst gehen die Merkblätter auf folgende Punkte ein:

  1. Benutzung ausländischer Führerscheine bei vorübergehenden Aufenthalten;
  2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland;
  3. Fehlen der Fahrberechtigung mit einem ausländischen Führerschein;
  4. Sonderregelungen für Studenten und Schüler.

Die in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch verfassten Merkblätter können Sie auf unserer Seite hier herunterladen ...