EDITORIAL: Gesundheitsschutz zuerst

Jochen Klima, Vorsitzender des FLVBW

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2017, Seite 525

Liebe Leserinnen und Leser,

auf diesen einfachen Nenner lässt sich das im August dieses Jahres ergangene Diesel-Urteil der 13. Kammer des Stuttgarter Verwaltungsgerichts bringen. Das Gericht verlangt von der Landeshauptstadt, spätestens ab Beginn des Jahres 2018 für bessere Luft in ihren Mauern zu sorgen. Im Lauf des Verfahrens, so die Richter, habe sich ergeben, die seit Jahren über den zulässigen Werten liegende Belastung der Atemluft mit Stickstoffdioxid könne nur durch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge wirksam gemindert werden; das gelte für Diesel unterhalb der Euro-6-Norm wie auch für ältere Benziner. Die Gestaltung solcher Fahrverbote sei Sache der Politik. Teillösungen, wie zeitlich oder räumlich beschränkte Verbote mit vielen Ausnahmen, bewertete das Gericht jedoch als nicht ausreichend. Aufschub von etwa einem Jahr könnte noch die vom Gericht eröffnete Möglichkeit der Berufung oder die sogenannte „Sprungrevision“ zum Bundesverwaltungsgericht bringen. Etwas helfen können sicher auch die unlängst im großen Stil beschlossenen Nachrüstungen und die neuerdings von der Industrie ausgelobten Nachlässe beim Kauf eines abgassauberen Neuwagens.

Was bedeutet dieses Urteil für die Fahrschulen? Zunächst ist ruhige Hand gefragt. Sich den angeblich so schmutzigen Euro-5-Diesel mit dickem Verlust vom ambulanten Aufkäufer abschwätzen zu lassen, wäre mein Rat nicht. In den nächsten Wochen und Monaten wird eine zuvor nie gekannte Flexibilität den Automarkt aufmischen. Da lohnt sich gutes Umschauen und cleveres Verhandeln. Freilich, kein Weg führt daran vorbei, die Flotte der Fahrschulen binnen kurzer Zeit auf emissionsarme Fahrzeuge umzustellen. Das Beste wären moderne Elektrofahrzeuge, doch denen steht (noch) die EU-Führerscheinrichtlinie mit ihrem „Automatikverbot“ entgegen. Emissionsvermeidung ohne Umrüstung könnte auch eine Lockerung der Prüfortregelung bringen: Für die sogenannten Erweiterungsklassen ist es doch wurscht, an welchem Prüfort gefahren wird. Hier könnte etwas Beweglichkeit die Belastung in den Ballungszonen des Verkehrs mindern.

Und zum Schluss: Weil Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer tagtäglich stundenlang im Auto sitzen, liegt es auch im Interesse ihres eigenen Gesundheitsschutzes, so oft und so lange wie möglich den Abgasen und dem CO2-Ausstoß zu entgehen. Entdecken Sie – sofern Sie es nicht schon haben – das Fahrrad oder das Pedelec als Freizeitfahrzeug für sich. Ihr Heilig’s Blechle braucht doch auch mal Pause ...

In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Jochen Klima