Umsatzsteuerpflicht der Fahrschulen: Vertagte Entscheidung

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2017, Seite 538

Die Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der Fahrschulen für Erlöse aus Ausbildungsleistungen von Fahrschulen haben sich verstärkt. Weil hier auch europäisches Recht tangiert sein könnte, hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 16.03.2017 (Az. V R 38/16) beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Prüfung nachgesucht.

Den vollständigen Artikel finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe September/2017, ab Seite 538.

Oder: Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden im internen InternetForum den FPX-Artikel als PDF-Datei hier ...

 

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