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197 EDITORIAL: Demnächst Fahrverbote im Land?
202 Update: Tod durch Feinstaub - eine Schimäre? / Elektroauto und CO2-Emission
204 Geschäfts- und Kassenbericht des Fahrlehrerverbandes BW (Teil 1) - (zum Geschäfts- und Kassenbericht gesamt als PDF)
220 Neues Fahrlehrerrecht seit 1. Januar 2018 – Teil 6: Neue Form der Überwachung
222 Neues Fahrlehrerrecht: Rechtsformen für Fahrschulbetriebe – Teil 2
234 Modellversuch verlängert – Vorerst AM15 nicht bundesweit
239 Außergerichtliche Schlichtung – Neuer Link zur OS-Plattform
240 Neue Seminare: Ausbildungsfahrlehrer und Pädagogische Überwachung (I+II)
248 Freie Fahrt für Hilfe & Rettung
252 Gerichtsurteile: (2417) Geringe Fahrleistung - kein Anspruch auf Mietwagen nach Unfall?
EDITORIAL: Demnächst Fahrverbote im Land?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2018, Seite 197
Liebe Leserinnen und Leser,
am 27. Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig die Sprungrevisionen der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gegen die erstinstanzlichen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf zurückgewiesen. Das Landgericht Stuttgart hatte am 28.07.2017 die Stadt Stuttgart verurteilt, ihren Luftreinhalteplan fortzuschreiben und geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte bei Stickoxiden einzuleiten.
Das BVG-Urteil bedeutet nicht, dass ab sofort Fahrverbote eingeführt werden müssen. Die Stadt Stuttgart und andere von starker Luftverschmutzung betroffene Städte, zum Beispiel Reutlingen, müssen nun eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten prüfen. Das Gericht betonte, dass dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist. In die Innenstadt von Stuttgart werden deshalb voraussichtlich ab Anfang Oktober 2018 zunächst nur Dieselfahrzeuge der Euro-Norm 4 und ältere nicht mehr einfahren dürfen. Die betroffenen Fahrzeuge werden dann mindestens vier Jahre alt sein. Die schriftliche Urteilsbegründung wird Klärung bringen, ob das Fahrverbot generell oder nur an Tagen mit besonders hoher Luftverschmutzung gilt. Für Diesel-Pkw der Euro-Norm 5 werden die Verbote frühestens ab September 2019 und damit vier Jahre nach Einführung der Euro-Norm 6 gelten. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird es außerdem Ausnahmen u.a. für Handwerker, Lieferfahrzeuge, Taxis und Busse geben.
Was bedeutet das Urteil für die Fahrschulen des Landes?
Wir haben im Regelfall sehr moderne Fuhrparks; der größte Teil der Pkw wird spätestens nach drei bis vier Jahren ausgemustert. Bis Anfang Oktober 2018 müsste es machbar sein, einen eventuell noch vorhandenen älteren Automatik-Pkw mit Euro-4-Diesel durch einen modernen Benziner, einen Hybrid oder gar ein Elektroauto zu ersetzen. Bis zum 1. Oktober 2019 bleiben noch fast eineinhalb Jahre, um die zurzeit noch eingesetzten Euro-5-Pkw durch neue zu ersetzen. Und zuletzt: Im ländlichen Bereich, also außerhalb der großen Städte, sind Fahrverbote noch kein Thema. Die Folgen der drohenden Verbote sind deshalb, so finde ich, für unseren Berufsstand durchaus überschaubar.
In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima