Neues Fahrlehrerrecht: Rechtsformen für Fahrschulbetriebe - Teil 2

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2018, Seite 222

Neben wesentlichen Neuerungen zum Berufszugang, zur Fahrschulerlaubnis und zur Überwachung öffnet das Gesetz über das Fahrlehrerwesen vom 30. Juni 2017 den Weg für neue Formate der Zusammenarbeit von Fahrschulen. Im zweiten Teil seines Beitrags geht Peter Tschöpe auf Personengesellschaften und deren strukturelle Unterschiede ein.

Die Personengesellschaften: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft), Offene Handelsgesellschaft (oHG oder OHG), Kommanditgesellschaft (KG).

Den vollständigen Artikel finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe April/2018, ab Seite 222.
Oder: Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden ihn im internen InternetForum hier ...

 

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