Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 198 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
197 EDITORIAL: Demnächst Fahrverbote im Land?
202 Update: Tod durch Feinstaub - eine Schimäre? / Elektroauto und CO2-Emission
204 Geschäfts- und Kassenbericht des Fahrlehrerverbandes BW (Teil 1) - (zum Geschäfts- und Kassenbericht gesamt als PDF)
220 Neues Fahrlehrerrecht seit 1. Januar 2018 – Teil 6: Neue Form der Überwachung
222 Neues Fahrlehrerrecht: Rechtsformen für Fahrschulbetriebe – Teil 2
234 Modellversuch verlängert – Vorerst AM15 nicht bundesweit
239 Außergerichtliche Schlichtung – Neuer Link zur OS-Plattform
240 Neue Seminare: Ausbildungsfahrlehrer und Pädagogische Überwachung (I+II)
248 Freie Fahrt für Hilfe & Rettung
252 Gerichtsurteile: (2417) Geringe Fahrleistung - kein Anspruch auf Mietwagen nach Unfall?
Modellversuch verlängert: Vorerst AM 15 nicht bundesweit
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2018, Seite 234
Die berechtigte Aussicht, bald nach Ablauf des Modellversuchs AM15 am 30. April 2018 werde das Mindestalter von 15 Jahren zum Dauerrecht für Klasse AM, verwirklicht sich nicht. Stattdessen wurde der Modellversuch um zwei Jahre verlängert.
Foto: Honda
Mit der dritten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung wurde in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit Wirkung vom 1. Mai 2013 der Modellversuch Moped mit 15 eingeführt. Kurz vor der Bundestagswahl 2017 traten auch die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern dem Modell bei.
Hohe Akzeptanz, kein Anstieg der Unfallzahlen
Während der bisherigen Laufzeit des Modells kamen aus den beteiligten Bundesländern äußerst optimistische Botschaften. AM15 hatte von Anfang an unerwartet hohen Zuspruch. Dabei blieb der von Skeptikern vorhergesagte Anstieg der Unfallzahlen aus. Das nährte die Annahme, nach Abschluss des Modellversuchs im Frühjahr 2018 und der begleitenden Evaluation sei zeitnah mit einer Initiative des Verordnungsgebers zur Senkung des gesetzlichen Mindestalters für Klasse AM auf 15 Jahre zu rechnen.
BMVI: „Kein eindeutiges Bild“
In einem Antwortschreiben auf eine entsprechende Anfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) e.V. teilte das zuständige Referat LA 21 des BMVI mit, dass am 2. Februar 2018 eine Informations- und Beratungsveranstaltung von BMVI und BASt zu den mittlerweile vorliegenden Evaluationsergebnissen des Modellversuchs stattgefunden und zu folgenden Erkenntnissen geführt habe:
„Die nun vorliegenden Ergebnisse ergeben nach hiesiger Einschätzung kein eindeutiges Bild. Sie enthalten sowohl Argumente für eine dauerhafte Reduzierung des Mindestalters von 15 Jahren für das Führen von Kfz der Klasse AM als auch für eine Beibehaltung der bestehenden Regelung. Die Ergebnisse zeigen ein heterogenes Bild und einen erhöhten Diskussionsbedarf auf. Um diesem Prozess einerseits ausreichend Raum zu geben und andererseits der hohen Akzeptanz und Beliebtheit des Modellversuchs gerecht zu werden, wurde entschieden, die Ausnahmeverordnung zunächst um zwei Jahre zu verlängern.“
Verfälscht BF17 die Ergebnisse des Modellversuchs?
Wie gelangten BMVI und BASt zu dieser Einschätzung? Kann es sein, dass die Unfallstatistik für Klasse AM auch Fahrer einbezog, die nicht am Modellversuch teilgenommen haben, sondern ihre Fahrerlaubnis ohne entsprechende Ausbildung und Prüfung qua BF17 erworben hatten? Es erscheint unerlässlich, dies ohne jeden Rückhalt zu klären.
Ist der Einschluss von AM in BF17 noch sinnvoll?
Seit der bundesweiten Einführung des Begleiteten Fahrens mit 17 Jahren (BF17) erwerben viele Jugendliche nur deshalb die Klasse B mit 17, weil sie der Einschluss der Klasse AM berechtigt, einen Motorroller der Klasse AM zu führen. Meines Erachtens sollte dringend darüber nachgedacht werden, diese Einschlussregelung zu streichen. Ich denke, das würde sich in diesem Segment sehr positiv auf die Unfallstatistik auswirken.
Jochen Klima