Freie Fahrt für Hilfe & Rettung

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2018, Seite 248

Das Heck des Fahrschul-Trucks zeigt, wie es bei Staubildung laufen muss. Wer häufig auf Autobahnen unterwegs ist, weiß: Die Regel des § 11 Absatz 2 StVO haben viele Autofahrer/innen noch nicht drauf.

Mit der augenfälligen Grafik der StVO-Regel kombiniert die Fahrschule Hartmann aus Plochingen sehr eindrucksvoll Werbung mit Bürgersinn. Die FahrSchulPraxis gratuliert zu dieser prima Idee.