Problematische Einführung von AS PRO FE: Krisengespräch mit dem TÜV

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2018, Seite 513

Der äußerst holprige Start des neuen TÜV SÜD Online-Buchungs- und Inkasso-Systems AS PRO FE führte bei den Fahrschulen unseres Verbandes zu vielfachen Irritationen und erheblichem Verdruss. Auf Einladung des Verbandsvorsitzenden Jochen Klima fand deshalb ein Krisengespräch mit den Verantwortlichen der TÜV SÜD Auto Service GmbH in der Verbandsgeschäftsstelle statt. Am 5. Juli 2018 waren Dipl.-Ing. Jürgen Wolz, Mitglied der Geschäftsleitung der TÜV SÜD Auto Service GmbH, Dipl.-Ing. Thomas Emmert, Regionalleiter BW, und Dipl.-Ing. Marcellus Kaup, Leiter der technischen Prüfstelle, nach Korntal gekommen.

Informationsblatt zum sogenannten Kostenvorschuss

Zu Beginn informierten die Vertreter des TÜV, dass mit Hochdruck an der Beseitigung der aufgetretenen Mängel des Programms gearbeitet werde. Das gelte vor allem für den ungewollten Versand von sog. Kostenvorschüssen (das sind Vorab-Rechnungen über Prüfungsgebühren) an Kunden der sog. „Sammellisten-Fahrschulen“, die gemäß Vereinbarung mit TÜV SÜD die Prüfungsgebühren von ihren Fahrschülern erheben und an den TÜV abführen. Infolge zahlreicher Rückfragen von Fahrschülern und deren Eltern zu diesen vom TÜV versandten Vorab-Rechnungen werde diesen künftig ein erläuterndes Informationsblatt beigelegt, das auf Wunsch auch den Fahrschulen zur Verfügung gestellt werde.

Fristen und Zahlungsbedingungen

Klima forderte nachdrücklich, die hochbürokratischen Bezahl-, Melde- und Stornofristen schnellstens praxisgerecht zu gestalten. Es sei nicht hinnehmbar, dass gebuchte Prüfungen storniert werden, wenn der Bewerber nicht schon zwei Wochen vorher die Prüfungsgebühr entrichtet habe. Ebenso sei es für Fahrschulen unzumutbar, dass sie bei sog. „Auffüllterminen“ erst drei Tage vor dem Termin erfahren, zu welcher Uhrzeit sie ihre Bewerber vorstellen können. Auch dass sich der TÜV das Recht herausnimmt, bei sog. „Rasterterminen“ mit einer festen Uhrzeit eingebuchte Prüfungsplätze noch drei Tage vor der Prüfung ohne Rücksprache um bis zu 45 Minuten nach vorn oder hinten zu verschieben, sei nicht akzeptabel.

Rechtzeitige und genügende Bereitstellung von Prüfungsplätzen

Ein weiteres Ärgernis in einigen Niederlassungen sei die zu geringe Anzahl buchbarer Prüfungsplätze. Die Vertreter des TÜV wurden aufgefordert, unverzüglich sicherzustellen, dass in allen Niederlassungen bei gebührendem zeitlichen Vorlauf eine ausreichende Anzahl Prüfungsplätze bereitsteht. Es dürfe nicht sein, dass Fahrschulen den ganzen Tag am PC auf der Lauer liegen müssen, um erfolgreich Jagd auf die wenigen freigeschalteten Prüfungsplätze machen zu können. Im Übrigen erwarteten die Kunden von der Fahrschule, zeitnah nach Abschluss ihrer Ausbildung zur Prüfung vorgestellt zu werden.

Festtermine, Prüfgemeinschaften und Wiederholungsprüfungen

Sehr ärgerlich sei auch, dass entgegen der Zusage des TÜV-Vorstandes anfangs in einigen Niederlassungen der Zusammenschluss zu Prüfgemeinschaften und die Buchung von „Festterminen“ verweigert wurde.

Dringend gelöst werden müsse außerdem das Problem, dass nicht unmittelbar nach Nichtbestehen die Wiederholungsprüfung verbindlich gebucht werden kann.

TÜV verspricht Abhilfe

Die Vertreter des TÜV versprachen, die Beschwerden ernst zu nehmen und alsbald für Abhilfe zu sorgen. Siehe dazu das Schreiben der TÜV SÜD Auto Service GmbH auf den folgenden Seiten. JK

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