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717 EDITORIAL: Politik: Handeln statt Zaudern!
722 UPDATE: Immer häufiger - Fahren unter Einfluss von Drogen und Alkohol / Wenn's den Nachbarn gutgeht
731 Neues Recht – Wichtige Änderungen in der Pipeline
736 FahrlG § 20: Kooperation - Was sind Teile der Ausbildung?
758 Schwindel mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Eine „Datenschutzauskunft-Zentrale” will abzocken
770 Gerichtsurteile: (2434) Kind auf Fahrrad ohne Kettenschutz - Eltern haften / (2433) 70-km/h-Zone - Fußgänger haften für Unfall bei unvorsichtigem Betreten der Fahrbahn
EDITORIAL: Politik - Handeln statt Zaudern!

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2018, Seite 717
Liebe Leserinnen und Leser,
in der letzten Ausgabe berichtete die FahrSchulPraxis darüber, wie man in Frankreich die Automatikbeschränkung los wird (s. hier). Schon sechs Monate nach Erwerb der Fahrerlaubnis kann der Eintrag ohne zweite Prüfung getilgt werden, sofern der Führerscheininhaber eine Bescheinigung einer Fahrschule über neun auf einem Schaltfahrzeug absolvierte Fahrstunden vorlegt. Die Franzosen haben dabei – ganz pfiffig – eine Lücke im Anhang II der 3. Europäischen Richtline genutzt, was dazu geführt hat, dass die EU-Kommission diesen nationalen Verwaltungsakt offenbar nicht beanstandet. Außerdem zeigt diese Regelung ein ausgeprägtes Grundvertrauen gegenüber der Fahrlehrerschaft.
Erklärtes Ziel der baden-württembergischen Landesregierung ist die Förderung der Elektromobilität. Deshalb wäre zu wünschen, dass unser Land nicht den Kritikern der französischen Lösung beitritt, sondern selbst mutig vorangeht und mittels Bundesratsinitiative versucht, eine ähnliche Lösung für Deutschland auf den Weg zu bringen. Damit bekäme die Elektromobilität in den Fahrschulen endlich den entscheidenden Impuls.
Ein anderes Thema: Nach Ablehnung des FDP-Antrags auf alsbaldige bundesweite Einführung von AM15 entschloss sich das BMVI, die Einführung von AM15 den einzelnen Bundesländern zu überlassen (Optionslösung). Dabei fallen mir ungute Erinnerungen an die Anfänge des begleiteten Fahrens mit 17 Jahren (BF17) ein. Damals zögerte und zögerte unser Bundesland mit abstruser Begründung und kriegte schließlich als Schlusslicht gerade noch die Kurve. Das war ein Zeugnis von Inkompetenz und schlicht ätzend. Im Namen der baden-württembergischen Fahrlehrerschaft fordere ich deshalb unsere Landesregierung auf, sich dieses Mal nicht durch Verzögern hervorzutun, sondern AM15 umgehend einzuführen. Es darf nicht sein, dass unsere jungen Bürger im ländlichen Raum schlechter wegkommen als die anderer Bundesländer. Nicht zaudern, sondern handeln ist angesagt!
Nun wünsche ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihren Angehörigen sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ganzem Herzen FROHE WEIHNACHTEN und ein GLÜCKLICHES, GESUNDES UND ERFOLGREICHES JAHR 2019.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Jochen Klima