Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 718 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
717 EDITORIAL: Politik: Handeln statt Zaudern!
722 UPDATE: Immer häufiger - Fahren unter Einfluss von Drogen und Alkohol / Wenn's den Nachbarn gutgeht
731 Neues Recht – Wichtige Änderungen in der Pipeline
736 FahrlG § 20: Kooperation - Was sind Teile der Ausbildung?
758 Schwindel mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Eine „Datenschutzauskunft-Zentrale” will abzocken
770 Gerichtsurteile: (2434) Kind auf Fahrrad ohne Kettenschutz - Eltern haften / (2433) 70-km/h-Zone - Fußgänger haften für Unfall bei unvorsichtigem Betreten der Fahrbahn
FahrlG § 20 - Kooperation: Was sind Teile der Ausbildung?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2018, Seite 736
Gemäß § 20 FahrlG darf ein Fahrschulinhaber Teile der Ausbildung seiner Schüler an einen (oder auch mehrere) Kooperationspartner übertragen. Bisher war nicht eindeutig geregelt, was unter dem Begriff „Teile der Ausbildung“ zu verstehen ist. Nun haben Bund und Länder für Klarheit gesorgt.
Dies vorweg: Es ist unzulässig, komplette Ausbildungen „weiterzuverkaufen“. Der Auftraggeber muss einen Teil der Ausbildung immer selbst durchführen.
Den vollständigen Artikel finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Dezember/2018, Seite 736.
Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...