Inhalt Februar 2018

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar/2018, Seite 66

service für mitglieder

67 Verbandsmitglieder sind gut beraten

86 Verbandsmitglieder haben ein „Markenzeichen”

94 Verbandsmitglieder haben ein Forum

124 Verbandsmitglieder haben einen Marktplatz

editorial

65 Datenschutz in Fahrschulen

Das  Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) neu gefasst und tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Über die für Fahrschulen bedeutsamen Aspekte des BDSG werden die Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. ausführlich informiert.

telefon/e-mail

68 Erreichbarkeit: Fahrlehrerverband, FSG/TTVA mbH, Landesagentur der Fahrlehrerversicherung VaG

veranstaltungen

69 Termine Veranstaltungen 2018

update

70 Update: Adieu Lebensberuf / Cybercash Bitcoin

fahrlehrerverband

72 Einladung zur 68. ordentlichen Mitgliederversammlung

79 Bewerbertag der Arbeitsagentur Pforzheim: Tolle Aktion zur Gewinnung von Fahrlehrernachwuchs

fahrlehrerrecht

82 Neues Fahrlehrerrecht seit 1. Januar 2018 - Teil 4: Der neue Weg zum BE-Fahrlehrer

fahrschülerausbildung

84 Beratung von Führerschein-Aspiranten – Offen über Kosten sprechen

Offen über voraussichtliche Kosten zu sprechen, gehört zu einer fundierten Beratung potentieller Fahrschulkunden. Dies bestätigte das Ergebnis einer Expertenbefragung.

verkehrsministerium

87 Verkehrsministerium Baden-Württemberg – Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Laut Verkehrsministerium Baden-Württemberg steht eine Änderung der Verordnung über fahrerlaubnis- und fahrlehrerrechtliche Zuständigkeiten (FeFahrlZuVO) bevor. Wie Behörden bis dahin verfahren sollen, lesen Sie ab Seite 87.

95 Fragen zum neuen Fahrlehrerrecht – Ein Tableau des Verkehrsministeriums hilft

betrieb geld wirtschaft

102 Datenschutz-Grundverordnung Teil 1: Datenschutzbeauftragter für Fahrschulen?

fahrerlaubnis

105 Inhaber ausländischer Führerscheine – Was für sie in Deutschland gilt (2)
(die Merkblätter finden Sie hier ...)

bvf

107 Toyota-Rabatte – Abrufscheine gültig bis 31.03.2018

rechtspraxis

108 Verbessert: Winterreifenpflicht (§ 2 Absatz 3a StVO)

Neue Regeln für Winterreifen Eine kürzlich erfolgte Änderung des § 2 Abs. 3a StVO präzisiert die winterlichen Wetter- und Straßenverhältnisse, bei denen nur mit normierten Winterreifen gefahren werden darf.

berufskraftfahrer

110 Thomas Fritz: Dem Ladungsdiebstahl vorbeugen

motorrad

114 Ralf Schütze: Fahrspaß 2018: von 13,6 bis 214 PS

Ralf Schütze präsentiert die unter den Motorradneuheiten 2018 für den Fahrschuleinsatz interessanten Modelle.

urteile

118 Gerichtsurteile: (2413) Verlängerte Rabattaktion ist Wettbewerbsverstoß / (2412) Auto-Waschanlage - Wer haftet für Schäden?

personalien

120 Geburtstage im März

123 Neues Mitglied zum 1. Februar 2018

kreisvereine

124 Rhein-Neckar: Wolfgang Rieker brachte uns auf neuesten Stand

125 Pforzheim/Enzkreis: Abschied für Kollege Pannier

service

126 Poloshirts mit Logo „gut betreut – Verbands-Fahrschule”

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96/97 Fortbildung - Das gesamte Fortbildungsprogramm finden Sie immer aktuell hier ...

106 Beratung Fahrlehrerversicherung VaG

127 Inserenten/Impressum