Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 01 Start für neues Fahrlehrerrecht Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
06 Update: EU-Parlament für vorgeschriebenen Einbau von Fahrerassistenzsystemen / Verkehrsunfälle 2017- eine Vorschau
08 Mitgliederversammlung Freiwillige Sterbekasse STOCK – Große Zustimmung für Sanierung
10 Vorschau: 68. ordentliche Mitgliederversammlung
12 Wintersitzung des Beirats
14 Neues Fahrlehrerrecht ab 2018 – Teil 3: Anzeige- und Aufzeichnungspflichten
17 Verkehrsministerium Baden-Württemberg – Erläuterungen zum neuen Fahrlehrerrecht (Mitglieder des FLVBW erhielten die Erläuterungen per Newsletter 92 am 12.12.2017 - sie sind auch im internen InternetForum verfügbar ...)
29 KorsikaTotal 2017 – eine Nachlese Instruktor: Schraube locker – Psychologe auf Abwegen
34 Ist das so okay, d'accord oder in Ordnung?
37 Kleinwüchsige Fahrschüler – Prüfung nur nach Begutachtung
40 Berufskraftfahrer-Qualifikation – Fortbildung der Ausbilder
43 Berufskraftfahrer-Weiterbildung – Grenzgängerlösung verlängert
44 Fahreignung und Beobachtungsfahrt – Vordruck wurde überarbeitet
47 Änderung der StVZO – Gegen Manipulation von Abgassystemen
52 Gerichtsurteile: (2411) Behörde lässt Pkw abschleppen! - Rechtens? / (2410) Abgasskandal – Ansprüche gegen VW? / (2409) "Trunkenheitsfahrt" nach Medikamenten?
Update: EU-Parlament für vorgeschriebenen Einbau von Fahrerassistenzsystemen / Verkehrsunfälle 2017 - eine Vorschau
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar/2018, Seite 6
EU-Parlament für vorgeschriebenen Einbau von Fahrerassistenzsystemen
In einer 17 Punkte umfassenden Initiative forderte jüngst das EU-Parlament die Kommission auf, dem Verkehrstod auf Europas Straßen, dem jährlich ca. 25.000 Menschen zum Opfer fallen, durch obligatorischen Einbau von bestimmten Fahrerassistenzsystemen in Pkw entgegenzutreten. Die Initiative betont, dass ca. 92 Prozent aller Unfälle auf menschlichem Versagen oder auf dem Zusammenwirken von menschlichem Versagen mit dem Fahrzeug bzw. der Infrastruktur beruhen. Deshalb sollte der Einbau von ausschließlich sicherheitsrelevanten Fahrerassistenzsystemen in Pkw vorgeschrieben sein, die
- einen auf wissenschaftlichen Nachweisen beruhenden wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit leisten,
- ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und
- marktreif sind.
Das Parlament vertritt die Ansicht, dass der Preis eines Fahrzeugs dadurch nicht so unverhältnismäßig steigen sollte, dass es für die jeweilige Zielgruppe unerschwinglich würde. Des Weiteren sollten Fahrerassistenzsysteme, die für die Straßenverkehrssicherheit relevant sind, regelmäßig überprüft werden. An die Kommission erging auch die Forderung, bei der Überwachung des Fahrzeugmarktes diese Sicherheitsvorrichtungen zu testen. Das Parlament ist der Auffassung, dass verbesserte Sicherheitsnormen und -ausrüstungen nur dann vorteilhaft sind, wenn bestehende und künftige Vorschriften wirksam umgesetzt und durchgesetzt werden. Es fordert in diesem Zusammenhang eine bessere Überwachung der Typgenehmigungsbehörden und der technischen Dienste in der Union auf europäischer Ebene; darüber hinaus eine stärkere, unabhängigere regelmäßige Überwachung der Fahrzeuge nach ihrer Inbetriebnahme im Straßenverkehr, damit sie weiterhin den Sicherheitskriterien entsprechen. EU-Parlament/GLH
Verkehrsunfälle 2017 – eine Vorschau
Das letzte Quartal mit seinen regionalen Wintereinbrüchen im November und Dezember war bei Redaktionsschluss noch nicht erfasst. Doch bis Ende September 2017 sah es danach aus, als könnte die Anzahl der Verkehrstoten auf den deutschen Straßen im Jahr 2017 noch einmal um 1 Prozent abgenommen haben und auf den niedrigsten Stand seit Beginn der statistischen Erfassung gesunken sein. Das jedenfalls teilte das Statistische Bundesamt (DESTATIS) in einer Pressemeldung vom 07.12.2017 mit. Zugleich sei bei Verletzten für das Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr eine Abnahme um 2 Prozent auf rund 390.000 zu erwarten. Hingegen wird die Zahl der polizeilich erfassten Unfälle bis zum Jahresende voraussichtlich um rund 1 Prozent ansteigen. Damit wird es 2017 erstmals mehr als 2,6 Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen geben. Bei schätzungsweise rd. 300.000 Unfällen mit Personenschaden bleiben 2,3 Millionen Unfälle mit ausschließlich Sachschaden. Sollte sich die Prognose realisieren, wäre das ein weiterer kleiner Schritt in Richtung „Vision Zero – keiner kommt um“, aber noch lange kein Grund zum Frohlocken. DESTATIS/GLH