Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 01 Start für neues Fahrlehrerrecht Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
06 Update: EU-Parlament für vorgeschriebenen Einbau von Fahrerassistenzsystemen / Verkehrsunfälle 2017- eine Vorschau
08 Mitgliederversammlung Freiwillige Sterbekasse STOCK – Große Zustimmung für Sanierung
10 Vorschau: 68. ordentliche Mitgliederversammlung
12 Wintersitzung des Beirats
14 Neues Fahrlehrerrecht ab 2018 – Teil 3: Anzeige- und Aufzeichnungspflichten
17 Verkehrsministerium Baden-Württemberg – Erläuterungen zum neuen Fahrlehrerrecht (Mitglieder des FLVBW erhielten die Erläuterungen per Newsletter 92 am 12.12.2017 - sie sind auch im internen InternetForum verfügbar ...)
29 KorsikaTotal 2017 – eine Nachlese Instruktor: Schraube locker – Psychologe auf Abwegen
34 Ist das so okay, d'accord oder in Ordnung?
37 Kleinwüchsige Fahrschüler – Prüfung nur nach Begutachtung
40 Berufskraftfahrer-Qualifikation – Fortbildung der Ausbilder
43 Berufskraftfahrer-Weiterbildung – Grenzgängerlösung verlängert
44 Fahreignung und Beobachtungsfahrt – Vordruck wurde überarbeitet
47 Änderung der StVZO – Gegen Manipulation von Abgassystemen
52 Gerichtsurteile: (2411) Behörde lässt Pkw abschleppen! - Rechtens? / (2410) Abgasskandal – Ansprüche gegen VW? / (2409) "Trunkenheitsfahrt" nach Medikamenten?
Mitgliederversammlung Freiwillige Sterbekasse STOCK: Große Zustimmung für Sanierung
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar/2018, Seite 8
Für den 29. November 2017 hatte der Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. die Mitglieder der Freiwilligen Sterbekasse STOCK zur außerordentlichen Mitgliederversammlung nach Korntal eingeladen. Trotz widrigen Wetters waren 81 Kolleginnen und Kollegen – teilweise von weit her – an diesem Tag in die Stadthalle nach Korntal gekommen.
Verbandsvorsitzender Jochen Klima begrüßte die Anwesenden sehr herzlich und dankte für ihr Kommen. Außerdem begrüßte er als Gäste den Syndikus des Verbandes, Dr. jur. Matthias Aull, sowie Stefan Kottwitz, Vorstandsmitglied der Fahrlehrerversicherung VaG.
Derzeitige Situation
Anhand einer PowerPoint-Präsentation erläuterte der Vorsitzende ausführlich die mittlerweile recht prekäre Situation dieser im Jahr 1952 gegründeten freiwilligen Solidaraktion des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. In den 65 Jahren ihres Bestehens konnte die Sterbekasse bisher in sage und schreibe 884 Fällen unbürokratische und schnelle finanzielle Hilfe leisten. Inzwischen gelingt es jedoch nicht mehr, genügend junge Kolleginnen und Kollegen bei Eintritt in den Verband auch von einer Mitgliedschaft in die Sterbekasse zu überzeugen. Deshalb übersteigt seit längerer Zeit die Zahl der Sterbefälle und Kündigungen die Zahl der Neueintritte deutlich. Dies wiederum hat dazu geführt, dass der im Sterbefall an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen fließende Auszahlungsbetrag sehr stark abnahm.
Vorschlag zur Änderung der Satzung
Um einen gerechten Ausgleich zwischen den älteren und den jüngeren Mitgliedern herbeizuführen, hatte der Vorstand eine Änderung der Satzung vorgeschlagen. Dieser lag allen Anwesenden vor und war außerdem in der Oktober-Ausgabe 2017 der FahrSchulPraxis (Seite 588 ff.) veröffentlicht worden. Kurz zusammengefasst bedeutet dieser Vorschlag, dass bei Sterbefällen auch künftig derselbe Betrag wie bisher eingezogen wird. Neu ist aber, dass nur noch die Hälfte zur Auszahlung gelangt. Der Rest fließt in die mündelsicher anzulegende Reserve und wird benutzt, um den Auszahlungsbetrag auch in späteren Jahren, wenn die Zahl der Mitglieder erwartungsgemäß noch weiter abgenommen haben wird, auf den Anfangsbetrag aufzustocken. Damit haben auch die Hinterbliebenen der jüngeren Mitglieder noch die Chance auf einen passablen Auszahlungsbetrag. Ziel war somit, auch für die Jüngeren einen Anreiz zu schaffen, dabeizubleiben und den Erhalt der Sterbekasse langfristig sicherzustellen.
Hohe Zustimmung
Nach längerer Diskussion wurde die Alternativlosigkeit des vorliegenden Vorschlags deutlich. Dies führte dazu, dass bei der Abstimmung 76 der anwesenden 81 Mitglieder – wenn auch teilweise schweren Herzens – für die vorgeschlagene Änderung der Satzung votierten.
Umsetzung ab sofort
Das neue Verfahren wird für alle Sterbefälle ab dem 30. November 2017 angewandt. Auf Nachfrage teilte Dr. Aull mit, dass durch die Änderung der Satzung kein Sonderkündigungsrecht entstanden ist.
Bezugsberechtigung prüfen
Der Vorsitzende forderte die Anwesenden auf zu prüfen, ob die der Verbandsgeschäftsstelle vorliegende Vereinbarung über die Bezugsberechtigung noch aktuell ist. Falls nicht, sollte sie umgehend auf den neuesten Stand gebracht werden. Das gilt auch für alle anderen Mitglieder der Sterbekasse.
Zum Schluss der Versammlung dankte Jochen Klima allen herzlich für ihr Kommen und für die gute, von Vernunft geprägte Diskussion. Er schloss die Versammlung gegen 11.30 Uhr und wünschte allen einen guten Nachhauseweg.
Anmerkung: Inzwischen wurde allen Mitgliedern der Freiwilligen Sterbekasse STOCK das Protokoll der Versammlung und die neue Satzung per Post zugesandt.
JK