Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 418 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
417 EDITORIAL: Die praktische Prüfung online buchen
422 UPDATE: Begleitetes Fahren mit 16? / Reichweitenangst
424 Workshop für neue Beiräte
428 TÜV SÜD – Online-Buchung mit AS PRO FE – Weitere Informationen
432 Datenschutz-Grundverordnung – Mustervordrucke für Fahrschulen
444 MotorradTotal vom 15.09. bis 22.09.2018 - Die Seealpen locken!
448 Pädagogische Hochschule Karlsruhe: Kontaktstudium/Erwachsenenbildung
452 Kontrollpraxis I: Lkw- u. Bus-Kontrollen nach TechKontrollV - von Thomas Fritz
456 Ralf Schütze: Premium-Schwede mitten im SUV-Boom
460 Innenministerium Baden-Württemberg: Verkehrssicherheitskampagne für Motorradfahrer gestartet – Biker leben intensiver ...
466 Fußgängerampeln: Doppelt gemoppelt – oder was?
464 GERICHTSURTEILE: (2422) Motorradfahrer überholt überholende Motorradfahrerin - Unfall / (2423) Stop-and-go an der Autobahnanschlussstelle - Vorfahrtregelung außer Kraft?
TÜV SÜD: Online-Buchungen mit AS PRO FE - Weitere Informationen
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2018, Seite 428
Zahlreiche Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. hatten sich an den Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg gewandt, weil sie bei den Einweisungsveranstaltungen zu AS PRO FE teilweise widersprüchliche oder sogar unzutreffende Informationen erhalten hatten.
Festtermine
Offenbar wurde von Mitarbeitern des TÜV – entgegen den dem Verband vorliegenden Informationen – geäußert, die Buchung von Festterminen sei nicht mehr möglich. In anderen Niederlassungen wiederum wurde erklärt, es sei zwar möglich Festtermine zu buchen, aber nur halbe oder ganze Prüfungstage. Die Vereinbarung kleinerer Einheiten, z.B. alle 14 Tage drei Prüfungsplätze, sei hingegen nicht mehr möglich.
Nachfrage in München
Deshalb wandte sich der Vorstand mit der Bitte um Klarstellung an Dipl.-Ing. Jürgen Wolz, Vorstandsmitglied der TÜV SÜD AG in München. Von dort bekamen wir das nachfolgend abgedruckte Schreiben.
Zahlungsmöglichkeiten
Die Entrichtung der Prüfungsgebühr kann auf unterschiedliche Weise erfolgen:
- direkt durch den Bewerber beim TÜV SÜD Service-Center (TSC) in bar – oder
- per Überweisung bei der Bank – oder
- bar mit dem System barzahlen.de bei zahlreichen Einkaufsmärkten (z.B. DM, Penny, REWE) und an vielen Tankstellen (Buchung erfolgt in Echtzeit).
Mit der letztgenannten Zahlweise ist der Bewerber nicht an die Öffnungszeiten von Banken oder des TSC gebunden. Ähnlich wie bei Banküberweisungen wird dafür eine Gebühr in Höhe von etwa 1 € erhoben.
Buchung von Wiederholungsprüfungen
Was noch nicht endgültig geklärt werden konnte, ist das Verfahren bei Wiederholungsprüfungen. Nach Stand vom 20.06.2018 (Redaktionsschluss) können Bewerber erst wieder angemeldet und eingebucht werden, wenn das erste Prüfungsergebnis im System verbucht und der Bewerber wieder „freigeschaltet“ wurde. Das ist jedoch für die Planungssicherheit von Fahrschulen nicht förderlich. Der TÜV sagte zu, auch für dieses Problem zügig vernünftige Lösungen anzubieten.
JK
Nachfolgend veröffentlichen wir das Schreiben von
Dipl.-Ing. Jürgen Wolz
Mitglied der Geschäftsleitung der TÜV SÜD Auto Service GmbH*
München
„Einführung des neuen Online-Service für Fahrschulen (OSF 2.0)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Reaktionen auf unsere E-Mail zur Bestätigung Ihrer Daten und Auswahl des Abrechnungsverfahrens zeigen uns, dass es zu einzelnen Punkten sicherlich noch Informationsbedarf gibt.
Seit ein paar Wochen führen wir deshalb Informationsveranstaltungen in allen TÜV SÜD-Niederlassungen durch, um Ihnen das neue System vorzustellen und Ihre Fragen ausführlich zu beantworten. Die Termine sowie Einladungen zu den Informationsveranstaltungen haben Sie direkt von Ihrer TÜV SÜD-Niederlassung erhalten. Sollten Sie an dem Ihnen angebotenen Termin nicht teilnehmen können, wird Ihnen die Niederlassung eine Alternative anbieten. So ist es z.B. möglich, dass Sie auch an einer Informationsveranstaltung in einem Nachbarkreis teilnehmen können. Mittlerweile sind die ersten Niederlassungen erfolgreich auf AS PRO FE und OSF 2.0 umgestellt worden.
Terminbuchung
Mit dem neuen Online-Service für Fahrschulen (OSF 2.0) wird ein weitestgehend automatisiertes Buchungsverfahren auch für praktische Prüfungen eingeführt, mit dem die in den Niederlassungen bewährten Prüfterminvarianten auch weiterhin grundsätzlich möglich sind. Durch die Möglichkeit gezielter Terminbuchungen in Absprache mit Ihrem Bewerber schaffen wir mehr Planungssicherheit für Sie. Dies wird u.a. dadurch erreicht, dass Sie als Fahrschule für Ihre Bewerber auch weiterhin wiederkehrende feste Termine buchen können, z.B. alle 14 Tage drei Bewerber zur selben Uhrzeit (also nicht nur halbe oder ganze Termine).
Auch durch die Entzerrung von Storno- und Buchungsfristen bieten wir Ihnen mehr Zeit, kurzfristig frei gewordene Prüfplätze zu nutzen. Der Bewerber kann mit dem Eingang des Prüfauftrages in unserem System bereits im Online-Portal zur Prüfung gemeldet werden. Die Regelung zur sogenannten Reservierungsfrist (Streichung eines Bewerbers, der die Prüfgebühr 10 Kalendertage vor dem eigentlichen Prüftermin nicht beglichen hat) entfällt während der Einführungsphase. In dieser Übergangszeit handhaben die Niederlassungen dies kulant.
In der Phase zwischen Einführung und vor dem nächsten Update wird durch aktive Kommunikation der Niederlassung mit den Fahrschulen versucht, Härtefälle zu vermeiden.
Mit dem nächsten Update, das für Herbst 2018 geplant ist, wird die Fahrschule 10 Tage vor dem Termin über den fehlenden Zahlungseingang von gebuchten Bewerbern informiert (per E-Mail). Erst wenn dann bis zum Stornoschluss keine Bezahlung erfolgt, wird der Bewerber vom Termin gestrichen.
Inkasso
Mit dem neuen OSF 2.0 werden auch die Inkassoverfahren angepasst. Damit erfüllt TÜV SÜD den Wunsch der Fahrschulen, grundsätzlich das Gebühreninkasso zu übernehmen und insbesondere das Barinkasso direkt im Fahrzeug einzustellen.
Folgende Inkassoverfahren sind im neuen Online-Service für Fahrschulen vorgesehen:
- Vorinkasso durch den Bewerber
Dabei wird die Prüfgebühr mittels Kostenvorschuss-Forderung vor der Prüfung direkt vom jeweiligen Bewerber/Bewerberin eingefordert. Dieser kann den Betrag entweder überweisen, den Service von „barzahlen.de“ nutzen oder auch den Betrag vorab bar an einem TÜV SÜD Service-Center einzahlen. Dabei entstehen keine Kosten für die Fahrschulen. Die Möglichkeit von alternativen Zahlungsmethoden wurde geschaffen, um auch außerhalb der Öffnungszeiten von TÜV Service-Centern und ohne Girokonto eine Bezahlung der Prüfgebühren zu ermöglichen. Nach Prüfung mehrerer Alternativen wurde „barzahlen.de” als die für den Bewerber derzeit günstigste Alternative ausgewählt. - Sammellisten-Verfahren für Fahrschulen
Dabei erfolgt die Abrechnung der Prüfgebühr nach erfolgter Prüfung per Lastschriftverfahren mit der Fahrschule. Beim Sammellisten-Verfahren liegt allerdings das Kostenrisiko, auch bei nicht angetretener Prüfung durch den Bewerber, bei der Fahrschule. - Barinkasso am TÜV SÜD Service-Center
Die Prüfgebühr kann vom/von der Bewerber/Bewerberin sowie von der Fahrschule auch weiterhin vorab bar am TÜV SÜD Service-Center eingezahlt werden. Dies gilt insbesondere zur Sicherung der Einhaltung etwaiger Fristen. Dies wird vor allem bei kurzfristigen Wiederholungsprüfungen erfolgen müssen wie z.B. Abfahrtkontrolle bei Klasse C. Diese Leistung kann – wenn Termine frei sind – auch am nächsten Tag durchgeführt werden. - Auswahl des Abrechnungsverfahrens
Mit der Einführung des neuen Systems ist als Grundeinstellung das Vorinkassoverfahren, also die Direktabrechnung von TÜV SÜD mit dem/der Bewerber/-in hinterlegt, es sei denn, Sie erklären vorab, dass Sie am Sammellistenverfahren teilnehmen möchten. Selbstverständlich können Sie das Abrechnungsverfahren auch nach der Einführung jederzeit wechseln. Für die Fahrschulen, die derzeit am Sammellistenverfahren teilnehmen und dies auch weiterhin nutzen möchten, bleibt alles bei der bisher bekannten Verfahrensweise. Wir bitten auch diese Fahrschulen auf die E-Mail zur Verifizierung der E-Mail-Adresse zu antworten und das Abrechnungsverfahren „Sammelliste“ zu bestätigen.
Mit dem neuen System sollte es uns gelingen, die Standardfälle und damit 95 Prozent des Tagesgeschäftes abzubilden. In Einzel- und Sonderfällen besteht – wie bisher auch – die Möglichkeit unserer Mitarbeiter, vor Ort einzugreifen und zeitnah Lösungen zu finden.
Weitere ausführliche Informationen zum neuen Online-Service für Fahrschulen und zur Verfahrensweise vor und nach der Umstellung erhalten Sie bei den angekündigten Informationsveranstaltungen sowie von Ihrer TÜV SÜD-Niederlassung. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit.
Wir freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen und bedanken uns be-reits heute für Ihre Unterstützung und Mithilfe bei der Einführung des neuen OSF 2.0.”
*Berichtigt in der Onlineversion am 26.07.18