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337 EDITORIAL: Ruf nach BF16 überzeugt nicht
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EDITORIAL: Ruf nach BF16 überzeugt nicht

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2018, Seite 337
Liebe Leserinnen und Leser,
im Kampf gegen Unfälle junger Fahrer/-innen hat sich das begleitete Fahren mit 17 Jahren (BF17) sehr bewährt. 17-Jährige, die für einige Zeit auf ihren Fahrten unter der risikodämpfenden Begleitung gestandener Führerscheinbesitzer – meist der Eltern – unterwegs sind, verursachen nach der Begleitphase weniger Unfälle und sind in weniger Unfälle verwickelt. Schade nur, dass für die Begleitung – wie eigentlich gedacht – nicht ein Jahr, sondern in vielen Fällen nur wenige Wochen bleiben. Das hat mehrfache Gründe: Zum einen scheint der frühestmögliche Führerscheinbesitz heutzutage nicht mehr das Traumziel vieler Jugendlicher zu sein. Zum anderen wollen viele gar nicht begleitet Auto fahren, sondern sehen in BF17 vielmehr den Weg, sich früh unabhängig auf einem Motorroller zu motorisieren, weil mit Klasse B auch Klasse AM ausbildungs-, prüfungs- und kostenfrei erworben wird. Die Zugabe der Klasse AM zu BF17 ist ein unverantwortlicher Widerspruch innerhalb unseres Fahrerlaubnisrechts. (Das gilt m.E. ebenso für den Einschluss von AM in die Klassen B und T.) Die Unfallforschung hat es bisher versäumt zu untersuchen, welchen Einfluss diese „Wohltat“ auf das Unfallgeschehen hat.
Aus dem Norden der Republik kommen zurzeit starke Signale, einen Modellversuch für BF16 auf den Weg zu bringen. Noch ein Jahr früher? Vom Sinn dieser Idee konnte mich bisher niemand überzeugen. Denn damit würde der Reiz der ausbildungs-, prüfungs- und kostenfreien Mitnahme von AM erheblich gesteigert. Außerdem lägen am Ende der Begleitphase die professionelle Fahrausbildung und -prüfung schon ganze zwei Jahre zurück. Und bei genauem Hinsehen wäre der Beginn der Pkw-Ausbildung mit 15½ Jahren für viele Jugendliche eine unverhältnismäßige psychische und physische Belastung. Und schließlich wäre im Zeichen der herrschenden Knappheit an Fahrlehrern/-innen die Vorwegnahme eines Jahrgangs oder von Teilen eines solchen ein wirtschaftlich höchst unvernünftiges Handeln.
Viel besser wäre es, den Ausbildungsbeginn mit 16½ Jahren etwas energischer zu bewerben und den Absolventen vernünftige Anreize für die Ausnutzung der vollen Begleitzeit zu bieten. Ich bin entschieden dafür, die BF16-Idee schnellstens ad acta zu legen.
Es grüßt Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima