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129 EDITORIAL: Die neue Regierung und wir
134 Update: Tödliche Verkehrsunfälle in den Bundesländern 216 / Lkw: Freibleibender Umgang mit Notbremsassistent?
136 Verbandstag 2018 in Offenburg
142 Fachausstellung Fahrschule 2018 (PDF)
146 Beiratssitzung – Neues, Wichtiges und Erfreuliches
148 Datenschutz-Grundverordnung Teil 2 – Fahrschulen und Datenschutz
154 Neues Fahrlehrerrecht seit 1. Januar 2018 – Teil 5: Kooperation – Neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit
156 Rechtsformen für Fahrschulbetriebe – Teil 1
164 Neues BKF-Seminar in Korntal – Kriminalität und Schleusung im Transportgewerbe
166 MotorradTotal 2018 – SeealpenTotal
170 Motorrrad-Sicherheitstraining – Einsteigen in lebensrettende Weiterbildung
172 Gebhard L. Heiler: Prüfungszeugnis für Fahrlehrerprüfung
187 Schmunzelecke: Durchfahrtsverbot
192 Gerichtsurteile: (2414) Unfall an Engstelle - Wer muss haften? / (2415) Auffahrunfall wegen plötzlich scharfer Bremsung - Schuldteilhaftung? / (2416) Fahren ohne Fahrerlaubnis - Freiheitsstrafe und Einzug des Autos
EDITORIAL: Die neue Regierung und wir

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2018, Seite 129
Liebe Leserinnen und Leser,
das langwierige und teils abstoßende Feilschen um Jamaika und GroKo liegt hinter uns. Jetzt hoffen wir, dass die neue Regierung flugs in die Gänge kommt und die 177 Seiten des Koalitionsvertrages ohne Misstrauen und öffentlich zur Schau getragene Koalitionsquerelen Zug um Zug umsetzt.
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthält eine Reihe verkehrspolitischer Vorhaben, die unseren Beruf in mehrfacher Weise berühren:
- Erhöhung der Verkehrssicherheit, um die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten im Sinne von Vision Zero weiter zu verringern,
- Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Zulassung des autonomen Fahrens auf deutschen Straßen,
- Förderung alternativer Antriebstechnologien.
Eine baldige Nachbesserung des neuen Fahrlehrergesetzes kommt im Koalitionsvertrag freilich nicht vor, weshalb wir als Verbände hart am Ball bleiben müssen. Dabei denke ich unter anderem an die missglückte Gestaltung der Ausbildungsbescheinigung, Klarstellungen der Bestimmungen für Ausbildungsfahrlehrer und das Prüfungszeugnis für Absolventen der Fahrlehrerprüfung.
Die Verbreitung alternativer Antriebstechnologien könnte deutlich beschleunigt werden, wenn es für Fahrschulen attraktiver wäre, Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb zu benutzen. Die neue Bundesregierung sollte sich deshalb bei der EU energisch dafür einsetzen, dass die anachronistische Automatikbeschränkung endlich gekippt oder zumindest modifiziert wird.
Ebenso wichtig wäre eine Reform der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Unter anderem muss heute zur Fahrausbildung die obligatorische Unterrichtung über die für die Sicherheit bedeutenden Fahrerassistenzsysteme gehören; diese zu beherrschen muss Inhalt der Fahrerlaubnisprüfung werden. Das wären zwei wichtige Schritte für mehr Verkehrssicherheit.
In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima