Update: Tödliche Verkehrsunfälle in den Bundesländern 2016 / Lkw: Freibleibender Umgang mit Notbremsassistent?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2018, Seite 134

Tödliche Verkehrsunfälle in den Bundesländern 2016

2016 forderten Straßenverkehrsunfälle in Deutschland 3.206 Menschenleben. Bei Redaktionsschluss waren die offiziellen statistischen Angaben über Verkehrsunfälle des Jahres 2017 noch nicht veröffentlicht. Mit dem folgenden Tableau soll deutlich werden, wie unterschiedlich 2016 die Zahlen der in den Bundesländern im Straßenverkehr tödlich Verunglückten waren. Bezieht man die Getöteten auf eine Million Einwohner, zeigen sich gravierende Gefälle. Als Verkehrstote werden in Deutschland die innerhalb von 30 Tagen an den Folgen eines Verkehrsunfalles Verstorbenen gezählt.

  Bundesland Einwohner in Mio. Verletzte  Getötete Getötete pro 1 Mio. Einwohner 
1

Baden-Württemberg

10,952 48.103 405 36,97
2

Bayern

12,931 71.763 616 47,90
3

Berlin

3,575 17.336 56 15,60
4

Brandenburg

2,495 11.326 121 48,50
5

Bremen

0,679 3.815 13 13,14
6

Hamburg

1,810 9.800 29 16,00
7

Hessen

6,231 28.063 231 37,00
8

Mecklenburg-Vorp.

1,611 7.045 89 55,30
9

Niedersachsen

7,946 42.466 414 52,10
10

Nordrhein-Westfalen

17,890 79.074 524 29,29
11

Rheinland-Pfalz

4,066 16.655 161 39,60
12

Saarland

0,997 5.301 34 34,10
13

Sachsen

4,066 17.300 162 39,80
14

Sachsen-Anhalt

2,236 10.513 133 59,48
15

Schleswig-Holstein

2,882 16.479 114 39,60
16

Thüringen

2,158 8.267 104 48,20

 

Einige der Flächenländer weisen eine überdurchschnittliche Anzahl von Getöteten pro 1 Mio. Einwohner auf; am besten schneidet in dieser Gruppe Nordrhein-Westfalen ab. In den Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg ist die Wahrscheinlichkeit, im Straßenverkehr getötet zu werden, wesentlich geringer als in den Flächenländern. DESTATIS/GLH

Lkw: Freibleibender Umgang mit Notbremsassistent?

Mehrere im Februar dieses Jahres von schweren Lastzügen verursachte Auffahrunfälle haben den betroffenen Familien großes Leid gebracht und in der Öffentlichkeit Entsetzen hervorgerufen. Die ungebremste Wucht von 40 und mehr Tonnen lässt Fahrzeuginsassen am Stauende kaum eine Chance, den Aufprall zu überleben. Seit November 2015 müssen europaweit alle neu zugelassenen Omnibusse und Güterkraftfahrzeuge ab 8 t zulässigem Gesamtgewicht mit einem Notbremssystem ausgestattet sein. Noch sind zu viele Lkw ohne diesen Assistenten unterwegs. Und wo er verbaut ist, wird er von den Fahrern häufig abgeschaltet, um schneller voranzukommen.

Wegen der zahlreichen Auffahrunfälle mit stehenden Vorausfahrzeugen forderte der Bundesrat in einer Entschließung vom November 2016 die Bundesregierung auf, von der EU-Kommission eine Anpassung der Verordnungen (EG) 661/2009 und (EU) Nr. 347/2012 zu verlangen. Ziel müsse sein, die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Notbremsassistenzsysteme für solche Situationen zu erhöhen, sodass nicht nur das Auffahren auf bewegte, sondern auch auf stehende Fahrzeuge (Stauende) möglichst vermieden werde. Indes, die Umsetzung lässt auf sich warten.

Dass ein Lkw im Rücken häufig Unbehagen, ja große Furcht auslöst, mag teilweise erklären, weshalb viele Pkw-Fahrer den rechten Fahrstreifen der Autobahn möglichst meiden. Das darf der Lobby der Fuhrleute eigentlich nicht egal sein. Doch was tut sie aktiv dagegen? – Mauern? GLH