Erste Beiratssitzung 2018: Neues, Wichtiges und Erfreuliches

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2018, Seite 146

Am 3. Februar 2018 traf sich der Beirat des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. zur traditionellen Frühjahrssitzung. Dabei wurden zahlreiche wichtige Themen diskutiert und beraten. Die Kreisvereinsvorsitzenden werden darüber in den anstehenden Kreisversammlungen umfassend berichten.

Foto: Jochen Klima

Foto: Jochen Klima

 

Unter dem TOP Aktuelles Recht ging Vorsitzender Jochen Klima vor allem auf wichtige Regelungen des neuen Fahrlehrergesetzes ein.

Fortbildungspflicht

Seit 1. Januar 2018 beziehen sich sämtliche Fortbildungsfristen ausschließlich auf den Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. Neu ist auch, dass Teilnahmebescheinigungen spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Frist der zuständigen Erlaubnisbehörde vorgelegt werden müssen.

Interessanten Gestaltungsspielraum bietet die Möglichkeit, Seminarleiterfortbildungen und die neu eingeführte Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer auf die für alle Fahrlehrer vorgeschriebene allgemeine Fortbildung anrechnen zu können.

Ebenfalls neu:

  • Nichtaktive Fahrlehrer unterliegen nicht mehr zwingend der Fortbildungspflicht.
  • Verstöße gegen die Fortbildungspflicht können künftig durch die Behörden schneller geahndet werden.

Gemeinschafts- und Kooperationsfahrschulen

Der Vorsitzende berichtete ausführlich über die veränderten Rahmenbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsfahrschulen und über die neu geschaffene Möglichkeit der Zusammenarbeit im Rahmen einer Kooperation. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. stellt dafür den erforderlichen Mustervertrag zur Verfügung. (S. zu diesem Thema auch den FPX-Artikel Kooperation - Neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit ...)

Überwachung

Das baden-württembergische Verkehrsministerium hat festgelegt, künftig auch von der Möglichkeit der pädagogischen Überwachung der Fahrschulen des Landes Gebrauch zu machen. Der dazu erforderliche Erlass steht noch aus. Jochen Klima stellte aber einige bereits bekannte Eckdaten für diese neue Form der Überwachung vor.

Der konkrete Ablauf der Überwachung steht somit noch nicht fest. Unklar ist auch, welcher Anteil künftig noch auf die rein formale Überwachung entfallen wird.

Berufskraftfahrer-Qualifikation – Fortbildung der Ausbilder

Fahrlehrer, die in der Ausbildung von Berufskraftfahrern tätig sind, unterliegen neuerdings auch der Fortbildungspflicht im Sinne von § 8 BKrFQV. Bei kluger Gestaltung und geschickter Themenauswahl kann diese zusätzliche Pflicht problemlos mit der Fahrlehrerfortbildung gemäß § 53 Absatz 1 FahrlG verknüpft werden.

Aussprache mit dem TÜV

Mittlerweile gute Tradition: Der Regionalleiter der TÜV SÜD Auto Service GmbH, Dipl.-Ing. Thomas Emmert, sowie der Leiter der Technischen Prüfstelle, Dipl.-Ing. Marcellus Kaup, standen den Beiräten für Fragen und eine Aussprache zur Verfügung.

Endlich: Das Online-Buchungssystem kommt

Eine wichtige Botschaft der Vertreter des TÜV: Die Einführung des Online-Buchungssystems für praktische Prüfungsplätze und des Direkt-Inkassos der Prüfungsgebühren steht unmittelbar bevor. In allen Regionen des Landes werden ab Anfang Mai dieses Jahres zahlreiche Informationsveranstaltungen für Fahrschulen und deren Büropersonal angeboten. Ab Anfang Juni werden die einzelnen Niederlassungen sukzessive auf das neue System umgestellt.

Praktische Prüfung nur in deutscher Sprache

Weniger erfreulich: Auf Nachfrage wiesen die Vertreter des TÜV nachdrücklich darauf hin, dass Erläuterungen der Anweisungen des aaSoP durch den Fahrlehrer aufgrund der gesetzlichen Vorgaben während der praktischen Prüfung nicht zulässig sind. Gleiches gilt für Übersetzungen der Anweisungen des Prüfers in eine andere Sprache. Zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Bewerber wird außerdem angestrebt, dass die Aufgabenkarten bei der Abfahrtkontrolle nicht mehr vom Prüfer (und auch nicht vom Fahrlehrer) vorgelesen werden. Die Karte soll dem Bewerber zur selbstständigen Abarbeitung übergeben werden. Allerdings muss der Bewerber dazu keine Erklärungen abgeben oder gar Fragen beantworten. Die Abarbeitung der Aufgabenkarten kann auch nonverbal durch Draufzeigen oder Vorführen erledigt werden.

Internes

Mitgliederversammlung am 5. Mai

Klima lud alle Mitglieder, ihre Angehörigen und Mitarbeiter herzlich zur Mitgliederversammlung ins südbadische Offenburg ein. Für das vormittägliche Hauptreferat konnte die bekannte Kommunikationsexpertin Daniela A. Ben Said gewonnen werden. Sie widmet sich dem spannenden Thema: „Mit einfachen Strategien Kunden und Mitarbeiter gewinnen“. Neben den üblichen Regularien und einem Referat des Kollegen Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der BVF, wird der Vorstand erste Überlegungen für eine neue Beitragsstruktur vorstellen.

Gegen den Fahrlehrermangel 

Unter diesem TOP berichteten der Angestelltenvertreter, Kollege Michael Herok, und der Vorsitzende unter anderem über den RUNDEN TISCH gegen den Fahrlehrermangel und einige daraus resultierende Folgeveranstaltungen, wie z.B. einen vielversprechenden Bewerbertag bei der Arbeitsagentur Pforzheim. Außerdem stellte Kollege Klima die aktuellen Gehaltsempfehlungen des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. vor.

Neuwahlen in den Kreisvereinen

Herzlich willkommen zur Kreisversammlung

In diesem Jahr stehen in allen Kreisvereinen Wahlen der Vorsitzenden und der weiteren Vorstandsmitglieder an. Die Mitglieder werden herzlich gebeten: Besuchen Sie Ihre Kreisversammlung, beteiligen Sie sich an der Wahl und bestimmen Sie mit, welche Kolleginnen und Kollegen in den kommenden vier Jahren Ihre Interessen in Ihrem Landkreis und im Beirat vertreten.