Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 266 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
265 EDITORIAL: Überzogene Kontrollen
270 Update: EU-Kommission bemängelt deutschen Führerschein / Zwielichtige Deutsche Umwelthilfe (DUH)
272 Geschäfts- und Kassenbericht (Teil 2) - (zum Geschäfts- und Kassenbericht gesamt als PDF)
295 Toyota-Rabatte – Neue Abrufscheine verfügbar
296 Neue Überwachung in Baden-Württemberg – Zentrale Überprüfung der Fahrschulen bleibt
303 Fördermaßnahmen der Volkswagen AG
304 TÜV: Online-Buchung kurz vor dem Start – Interview mit TP-Chef Kaup
306 Neues Fahrlehrerrecht seit 1. Januar 2018 – Teil 7: Erste Änderungen in Sicht
309 Rechtsformen für Fahrschulbetriebe – Teil 3
315 Maut auf Bundesstraßen – Neue Kontrollsäulen in Blau
320 Ralf Schütze: Total renoviert und total connected
324 Gerichtsurteile: (2419) Im Anhörungsbogen nicht existierende Person angegeben / (2418) Falschparken - Mitschuld am Unfall?
Neues Fahrlehrerrecht: Rechtsformen für Fahrschulbetriebe - Teil 3
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2018, Seite 309
Neben wesentlichen Neuerungen zum Berufszugang, zur Fahrschulerlaubnis und zur Überwachung öffnet das Gesetz über das Fahrlehrerwesen vom 30. Juni 2017 den Weg für neue Formate der Zusammenarbeit von Fahrschulen. Im dritten Teil seines Beitrags geht Peter Tschöpe zunächst auf die juristische Person, namentlich die GmbH, ein. Tschöpe schließt seine Beitragsreihe mit Betrachtungen zu den nach § 20 FahrlG möglichen Kooperationen von Fahrschulen. Die Personengesellschaften: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft), Offene Handelsgesellschaft (oHG oder OHG), Kommanditgesellschaft (KG).
Den vollständigen Artikel finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Mai/2018, ab Seite 309.
Oder: Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden ihn im internen InternetForum hier ...