Konstituierende Sitzung: Beirat tagte in Enzklösterle

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2018, Seite 668

Wie schon in der August-Ausgabe berichtet, haben alle Kreisvereine in diesem Jahr satzungsgemäß ihre Vorstände neu gewählt. Der Beirat des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. ist damit komplett. Zur konstituierenden Sitzung des Gremiums trafen sich die 39 Kreisvorsitzenden, der Angestelltenvertreter und die Referenten des Beirates am 19. und 20. Oktober im Nordschwarzwald.

Foto: Jochen Klima
Fotos dieses Artikels: Jochen Klima

Kennenlernen und Teambuilding zum Start

Mittlerweile eine gute Tradition: Der erste Tag der alle vier Jahre stattfindenden konstituierenden Sitzung des Beirats dient in entspannter Atmosphäre dem sich gegenseitigen Beschnuppern der neuen und wiedergewählten Beiräte. Deshalb fand die Sitzung nicht in den Räumen der Verbandsgeschäftsstelle in Korntal, sondern in der historischen Poppelmühle nahe Enzklösterle statt. Bei einer „Bauernolympiade“ konnten die Kreisvorsitzenden sich näher kennenlernen und bei Disziplinen wie Saublasentennis, Wettmelken, Wettsägen, Bauernkegeln, Kuhfladenweitwurf und Schlepperrennen ihre Kräfte messen und ihre Teamfähigkeit unter Beweis stellen. Abgerundet wurde der Tag mit einem gemütlichen Abendessen und anschließender fröhlicher Hocketse.

Saublasentennis (Foto: Jochen Klima)Wettmelken (Foto: Jochen Klima)Wettsägen (Foto: Jochen Klima)Bauernkegeln (Foto: Jochen Klima)Rennen (Foto: Jochen Klima)Schlepper (Foto: Jochen Klima)
Saublasentennis / Wettmelken / Wettsägen /
Bauernkegeln / Rennen / Schlepper (Fotos: Jochen Klima)

Regularien

Die 111. Sitzung des Beirats begann am zweiten Tag mit Regularien: Zunächst wurde die bisherige Geschäftsordnung unverändert für die neue Wahlperiode übernommen. Mit dem Ablauf der Wahlperiode des bisherigen Beirats endete auch die Amtszeit der Referenten. Dies nahm der Vorsitzende zum Anlass, den Kollegen Karl-Heinz Hiller (Motorradreferent), Wolfgang Fischer (Nutzfahrzeugreferent) und Bernd Zawatzky (Behindertenreferent) herzlich für ihre Arbeit und ihr Engagement während der vergangenen Jahre zu danken. Für den Verband sei es ein Glücksfall, über derartig kompetente und engagierte Referenten zu verfügen.

Verabschiedung des Kollegen Hiller Da Kollege Hiller angekündigt hatte, nicht mehr für das Amt des Motorradreferenten zur Verfügung zu stehen, dankte ihm Klima mit warmen Worten herzlich für 16 Jahre als Kreisvorsitzender, für 8 Jahre als Mitglied des Finanzausschusses sowie für 13 Jahre als Motorradreferent des Verbandes. In seiner Amtszeit als Motorradreferent war es Hiller gelungen, die Motorradweiterbildungen des Verbandes, insbesondere MotorradTotal, immer weiter auszubauen, zu verfeinern und zu einer wahrnehmbaren Marke am Fortbildungsmarkt weiterzuentwickeln. Klima gab der Hoffnung Ausdruck, dass Hiller als Ruheständler noch viele Jahre bei MotorradTotal dabei sein werde. Zum Abschied und als äußeres Zeichen seines Dankes überreichte er ein Präsent.

Abschied: Jochen Klima verabschiedet den bisherigen Motorradreferenten Karl-Heinz Hiller
Abschied: Jochen Klima verabschiedet den bisherigen Motorradreferenten Karl-Heinz Hiller

Referenten, Ausschüsse und Arbeitskreise

Danach bestellte der Beirat einstimmig für die kommenden vier Jahre die folgenden drei Referenten:

  • Behindertenreferent: Bernd Zawatzky
  • Motorradreferent: Marcus Pollermann
  • Nutzfahrzeugreferent: Wolfgang Fischer

In den Finanzausschuss des Verbandes wurden diese Kolleginnen und Kollegen berufen: Wolfgang Fischer, Marcus Fritz, Martin Ganzmann, Christoph Gruler, Heike Hilbig.

Der Arbeitskreis „Zukunft“ setzt sich künftig wie folgt zusammen: Marcus Fritz, Michael Herok, Heike Hilbig, Marc Hutter, Michael Jaufmann, Michaela Kasek, Werner Lange, Andreas Marlok, Michael Maurer, Manuel Stegmayer, René Thoma und Uwe Waldmann.

Aktuelles Recht

Im Anschluss informierte der Vorsitzende über aktuelle und geplante Rechtsänderungen:

EuGH-Verfahren zur Umsatzsteuer
Lesen Sie hierzu den Beitrag auf Seite 676 dieser Ausgabe.

Änderungen des Fahrlehrergesetzes und seiner Verordnungen
Die folgenden Änderungen des FahrlG werden voraussichtlich im Laufe des 1. Quartals 2019 in Kraft treten:

  • Die Anwärterbefugnis kann künftig bereits mit 20 Jahren erteilt werden,
  • Einführung einer Ausbildungsfahrlehrerlaubnis,
  • Überarbeitung der Ausbildungsbescheinigung und des Ausbildungsnachweises.

Die FahrschAusbO (§ 7 i.V.m. § 6) soll dahingehend geändert werden, dass auch Bewerber um die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis erst dann zur Prüfung vorgestellt werden dürfen, wenn sich der Fahrlehrer von den zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt hat.

Fahrerlaubnisrecht
FeV Anlage 7: Prüfungsfahrzeuge
Das BMVI beabsichtigt folgende Regelung einzuführen: Prüfungsfahrzeuge (Pkw) sollen künftig über zwei Türen auf der rechten Seite verfügen, welche unabhängig voneinander zu öffnen und zu schließen sind. Die BVF hat sich gegen diese Regelung ausgesprochen. Gleichzeitig hat die BVF beantragt, künftig auch alle werksseitig verbauten getönten Seiten- und Heckscheiben zuzulassen.

Begleitetes Fahren mit 17 Jahren (BF17)
Für Begleitpersonen soll das Mindestalter auf 25 Jahre gesenkt werden. Außerdem sollen die namentliche Benennung und die Punktegrenze (maximal 2 Punkte) gestrichen werden.

Fahrerlaubnis auf Probe (FaP)
Auch für die FaP sind einschneidende Änderungen vorgesehen. Die Regelprobezeit soll künftig 3 Jahre betragen. Vorgesehen sind mehrere Maßnahmen zur Probezeitverkürzung durch Teilnahme an edukativen Maßnahmen (u.a. freiwillige Feedback-Fahrten, Teilnahme an einem jugendgerechten Sicherheitstraining).

Elektro-Kleinstfahrzeuge
Für Hoverboards, E-Scooter etc. wird es in Kürze eine eigene Verordnung geben, die Zulassungs-, Versicherungs- und Verhaltensvorschriften enthalten soll.

Einführung des Fahraufgabenkatalogs und des elektronischen Prüfprotokolls
Zum Abschluss dieses Themenblocks berichtete der Vorsitzende über geplante Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Optimierung der Fahrausbildung und der Prüfung. Dazu gehören unter anderem die Überarbeitung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und der Prüfungsrichtlinie. In beiden Regelwerken soll die obligatorische Benutzung von Fahrerassistenzsystemen festgelegt werden. Dazu gehört außerdem die für das Jahr 2021 vorgesehene Einführung des sogenannten Fahraufgabenkatalogs und des elektronischen Prüfprotokolls.

Beiratssitzung (Foto: Jochen Klima)
Beiratssitzung (Foto: Jochen Klima)


TÜV SÜD

Aktuelle Lage   Breiten Raum nahmen die nach wie vor bestehenden Probleme mit dem TÜV SÜD für die Buchung und ein ausreichendes Angebot von Prüfungsplätzen ein. Der Vorsitzende berichtete, dass sich erneut das baden-württembergische Verkehrsministerium eingeschaltet und Abhilfe gefordert habe. Das Ministerium hatte den TÜV wissen lassen, dass es, sollten die Probleme nicht bis zum Ablauf des 1. Quartals 2019 behoben sein, eine Bundesratsinitiative zur Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Zulassung einer weiteren Prüforganisation einleiten werde.

Würde uns ein zweite Prüforganisation helfen?
Darüber entspann sich im Beirat eine intensive Diskussion hinsichtlich der Vor- und Nachteile eines solchen Vorstoßes.

Pro Die Befürworter argumentierten, Fahrschulen hätten dann die Möglichkeit, zwischen mehreren Prüforganisationen zu wählen. Außerdem könne Konkurrenz zu mehr Service, Dienstleistungsbereitschaft und Kundenfreundlichkeit führen.

Kontra Gegen eine zweite Prüforganisation spricht, dass der TÜV aufgrund des „Monopols“ verpflichtet ist, ausnahmslos alle Fahrschulen zu bedienen (Andienungspflicht). Bei mehreren Prüforganisationen hätte jedoch auch der TÜV die Möglichkeit, sich von ihm missliebigen Fahrschulen zu trennen. Ebenso ist der TÜV derzeit verpflichtet, für Flächendeckung zu sorgen und an allen zugelassenen Prüforten theoretische und praktische Prüfungen anzubieten – also auch z.B. in Furtwangen oder in Münsingen. Bei Wegfall des Monopols wäre eventuell zu erwarten, dass der TÜV sich aus der Fläche zurückzieht und Prüfungen nur noch in für ihn rentablen Orten anbieten würde.

Beirat beschließt Mitglieder-Votum
Ein Meinungsbild im Beirat zu dieser Frage erbrachte ein Patt. Der Beirat beschloss anschließend einstimmig, noch in diesem Herbst ein Mitglieder-Votum zu starten. Die Fragestellung soll wie folgt lauten:

Soll sich der Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. dafür einsetzen, dass im Land Baden-Württemberg neben dem TÜV SÜD eine weitere Prüforganisation für die Abnahme von Fahrerlaubnisprüfungen zugelassen wird?

Dieses Votum soll, so der Beirat, nicht anonym, sondern als namentliche Abstimmung erfolgen und über den Versand einer der nächsten Ausgaben der FahrSchulPraxis (Info: Beilage erfolgt im Dezember 2018) organisiert werden. Damit wird sichergestellt, dass sich alle Mitglieder, auch die, die nicht über E-Mail, Facebook oder Internet verfügen, beteiligen können.

Verband intern

Unter diesem TOP stellte der Vorstand erste Überlegungen vor, die Mitgliederversammlung noch attraktiver zu machen. Diese werden den Mitgliedern bei den anstehenden Kreisversammlungen präsentiert und zur Diskussion gestellt.

Gleiches gilt für weitere Überlegungen zur mittelfristigen Einführung einer Firmenmitgliedschaft.

Besuch lohnt sich!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Besuch der anstehenden Kreisversammlungen dürfte sich für Sie lohnen. Kommen Sie vorbei, informieren Sie sich und reden Sie mit!   JK

Eine starke Gemeinschaft! (Foto: Jochen Klima)
Eine starke Gemeinschaft! (Foto: Jochen Klima)