Bitte mitmachen! Mitglieder-Votum zur Frage einer zweiten Prüforganisation

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2018, Seite 674

Aufgrund der anhaltenden Probleme des TÜV SÜD mit seinem Online-Buchungssystem AS PRO FE hat der Beirat beschlossen (siehe dazu auch den Bericht der Beiratssitzung in dieser Ausgabe) ein Mitglieder-Votum durchzuführen.

Die an die Mitglieder gerichtete Frage lautet:

Soll sich der Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. dafür einsetzen, dass im Land Baden-Württemberg neben dem TÜV SÜD eine weitere Prüforganisation für die Abnahme von Fahrerlaubnisprüfungen zugelassen wird?

Ja oder Nein?

 

Um den Mitgliedern genügend Zeit für ausführliche Information und Diskussionen zu dieser wichtigen Frage zu lassen, sollen die Stimmzettel erst der Dezember-Ausgabe der FahrSchulPraxis beigelegt werden. Auf ausdrücklichen Wunsch des Beirates soll es nicht möglich sein, sich anonym an dem Votum zu beteiligen.

Rechtsgrundlagen

Das baden-württembergische Verkehrsministerium könnte, selbst wenn es dies wollte, nicht eigenmächtig neben dem TÜV SÜD eine weitere Prüforganisation zulassen oder beauftragen. Dazu wäre zunächst eine Gesetzesänderung nötig, die von unserer Landesregierung mittels einer Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden müsste. Die Alleinstellung von Technischen Prüfstellen ist nämlich in folgenden Gesetzen festgeschrieben:

StVG – § 2 Absatz 13 Satz 2 Personen, die die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 5 prüfen, müssen darüber hinaus einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 10 des Kraftfahrsachverständigengesetzes angehören.

KfSachvG – § 10 Absatz 1 Eine Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr wird von der Stelle unterhalten, die die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Behörde hiermit beauftragt. Die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Behörde legt die örtliche Zuständigkeit der Technischen Prüfstelle fest. Für denselben Bereich dürfen nicht mehrere Technische Prüfstellen errichtet und unterhalten werden.

Fazit

Der Bundesrat müsste somit mehrheitlich die Bundesregierung auffordern, entweder das StVG oder das KfSachvG entsprechend zu ändern. Ob sich für einen derartigen Antrag eine Mehrheit finden ließe, ist schwer einzuschätzen.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich im Dezember zahlreich an dieser Umfrage beteiligen würden, sodass ein repräsentatives Meinungsbild entsteht.

Ihr Jochen Klima
Vorsitzender des
Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e.V.