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609 EDITORIAL: Sommerzeit – ein Auslaufmodell?
614 UPDATE: TÜV SÜD - flexibel wie nie zuvor / Stiefkind
617 Mitgliederumfrage – Die Meinung unserer Mitglieder ist uns wichtig
618 Jochen Klima zu aktuellen Fragen des Berufsstandes
620 Ab 01.01.2019 neue Regelungen für die Klasse A – Prüfungsfahrzeuge der Motorradklassen
622 Bahnübergänge – Noch immer gefährliche Kreuzungen
626 Fortbildung beim Fahrlehrerverband – Das neue Seminarangebot 2019 - zum aktuellen Fortbildungsangebot ...
642 Thomas Fritz: Kontrollpraxis Teil 4 – Die „Sprinter-Klasse” in der gewerblichen Güterbeförderung
656 Gerichtsurteile: (2430) Unfallflucht – Fahrerlaubnis immer weg? / (2429) Halter von Dieselfahrzeugen sind zum Software-Update verpflichtet
UPDATE: TÜV SÜD - flexibel wie nie zuvor / Stiefkind
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober/2018, Seite 614
TÜV SÜD – flexibel wie nie zuvor
„Meine Frau“, erzählt ein Fahrlehrer, „hat während 30 Jahren wöchentlich Fahrprüflinge beim TÜV in Stuttgart angemeldet. Einmal hatte sie den Geldbeutel vergessen, und schon war das ein Metzgersgang. Ihr Versprechen, den Betrag sofort zu überweisen, zog nicht. Sie musste unverrichteter Dinge heimfahren und das Geld holen. Das geschah irgendwann in den 70er-Jahren. Sie war wütend und schimpfte, ‘denen habe ich schon Tausende hingetragen und trotzdem hat mich die X heute so schäbig abblitzen lassen‘.“
Ganz anders erging es unlängst dem 17½-jährigen Lukas, der Mitte August dieses Jahres seine praktische Fahrprüfung wiederholen musste und trotz Aufforderung versäumt hatte, die Prüfungsgebühr zu überweisen. Er wurde, man höre und staune, dennoch geprüft – der TÜV kreditierte ihn. Sieben Tage danach erhielt Lukas eine höfliche Mahnung von der TÜV SÜD Auto Service GmbH. Der Knabe hatte zugesagt, innerhalb spätestens vier Tagen vorbeizukommen und zu bezahlen. Doch wenige Tage nach der erfolgreichen Prüfung fuhr die Familie samt Lukas in einen Kurzurlaub – das Versprechen und die Schuld waren Lukas vorübergehend aus dem Gedächtnis entschwunden. Die auf die Mahnung folgende Lektion seiner Eltern hingegen wird ihm in Erinnerung bleiben.
Apropos: Die geneigten Leserinnen und Leser sollten aus dieser Geschichte freilich nicht entnehmen, der TÜV werde das Kreditieren fortan zu einem seiner Geschäftsprinzipien erheben. Über Lukas ist nachzutragen: Er soll erstens sehr glücklich gewesen sein, die Prüfung trotz seines Versäumnisses ablegen zu dürfen. Zweitens soll ihn die milde Mahnung angenehm überrascht haben. Und könnte es drittens nicht sein, dass der Misserfolg seiner ersten Begegnung mit dem TÜV gegenüber der zweiten verblasst und ihm positiv im Gedächtnis bleibt? GLH
Stiefkind
Schon vor 40 Jahren klagte die Redaktion der FahrSchulPraxis über die Spärlichkeit von Leserbriefen. „Noch immer erfahren wir zu selten, was unsere Leser bewegt“, hieß es da. Und weiter: „Der Leserbrief ist das Stiefkind aller Fachzeitungen, aber muss es auch das Stiefkind der FahrSchulPraxis sein?“ Nein, das muss es nicht. Doch der seinerzeit beklagte Mangel an Zuschriften lässt sich ohne Abstriche auf fast alle seither erschienenen Ausgaben – mit dieser sind es immerhin 578 – übertragen. Während alle Welt tagtäglich in den sozialen Medien massenhaft postet, kümmert der Leserbrief vor sich hin. Schade, denn der Leserbrief hat eine andere Qualität als viele der Posts: Er ist nicht flüchtig verfasst, nicht oberflächlich, nicht leicht löschbar und damit oft ein Dokument, das auch noch viele Jahre später belegt, was die Verfasserin oder der Verfasser zu einem bestimmten Thema zu sagen hatte und damit auch Stimmungen eines bestimmten Zeitabschnitts wiedergab. Hinzu kommt, dass Fachzeitschriften oft gesammelt und sorgsam aufbewahrt werden. Dagegen ist die Speicherung von Posts eher selten. In vielen Fällen drückt ein Leserbrief aus, was viele andere auch denken, sich aber die Mühe des Schreibens nicht machen wollten. Eine schriftliche Bestärkung oder Widerspruch zu der in einem Leserbrief zum Ausdruck gebrachten Auffassung wäre auch ein willkommener Leserbrief.
Die Redaktion der FahrSchulPraxis will es Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, leicht machen: Wir erwarten nicht Zuschriften, die des Pulitzerpreises verdächtig sind und Konrad Dudens Rechtschreibung in den Schatten stellen. Was wir uns wünschen sind Briefe, die Ihre Erlebnisse, Ihre Freuden, Sorgen und Nöte und auch Ihre Vorschläge und Anregungen in Ihrem Duktus zum Ausdruck bringen. Die Redaktion freut sich über jede Ihrer Zuschriften. Unsere Bitte an Sie alle: Beleben Sie im 49. Jahr des Erscheinens der FahrSchulPraxis die Rubrik Leserbriefe.
Dies zum Schluss: Die Redaktion hat seit Gründung der FahrSchulPraxis vor 48 Jahren keinen Leserbrief abgewiesen oder zensiert. Nur in ganz seltenen Fällen, nämlich insofern der Inhalt wichtige Rechte Dritter berührte oder strafrechtlich relevante Äußerungen enthielt, wurden nach Rücksprache mit den Verfassern Änderungen vorgenommen. GLH