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177 EDITORIAL: Theorieunterricht abschaffen?
182 UPDATE: Fahrlehrerinnen / Mehr Verkehrstote im Jahr 2018 - Gruppe der Zweiradfahrer besonders betroffen
185 Entscheidung des EuGH: Umsatzsteuerpflicht von Fahrschulen
187 Aufruf Ihres Verbandes: Evaluation des neuen Fahrlehrerrechts - Bitte melden Sie sich an
190 Geschäfts- und Kassenbericht Teil I (zum Geschäfts- und Kassenbericht gesamt als PDF)
204 Seminar-Premiere in Korntal: "Visualisieren - Plakate gestalten leicht gemacht"
208 Fortbildungsfristen gemäß § 53 FahrlG: Flexible Fortbildungstage
210 13. Verordnung zur Änderung der FeV: Erste Hilfe bei Erweiterungen
212 Hoverboards, E-Scooter, E-Skateboards und Co.: Elektrokleinstfahrzeuge-VO
214 Thomas Fritz: Europaweit einheitliche Kontrollvorgaben - Neufassung der Richtlinie 2006/22/EG
232 Gerichtsurteile: (2442) Was ist eine schmale Fahrbahn? Ist § 12 Absatz 3 Nr. 3 StVO ein Gummiparagraf? / (2443) Harte Drogen - sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis gerechtfertigt
EDITORIAL: Theorieunterricht abschaffen?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2019, Seite 177
Liebe Leserinnen und Leser,
zurzeit sorgt ein Start-Up aus Berlin für Furore in den Medien: Jungunternehmer vertreiben Lernsoftware für die Theorieprüfung und haben sich die Abschaffung des obligatorischen Theorieunterrichts in der Fahrschule auf die Fahnen geschrieben. Sie behaupten, der Pflichtunterricht in einem ortsfesten Lehrraum sei nicht mehr zeitgemäß. Die Vorbereitung auf die Theorieprüfung könne im Zeitalter der fortschreitenden Digitalisierung viel kostengünstiger ins Internet verlagert werden. Dabei könnten moderne Computerprogramme die individuellen Schwächen der Schüler viel besser erkennen und sie deshalb beim Lernen viel besser unterstützen als jeder Fahrlehrer. Stopp! Ein Blick in die Paragrafen 1 bis 3 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung macht deutlich:
Eine in Theorie und Praxis verzahnte Fahrausbildung muss wesentlich mehr leisten als schiere Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung. Nur unter Anleitung einer qualifizierten Lehrkraft sowie in der Diskussion mit dieser und anderen Fahrschülern
- kann Sozialkompetenz (beispielsweise die Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für den Einfluss von Emotionen) vermittelt werden,
- wird das selbstverantwortliche Weiterlernen nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis gefördert,
- werden Einstellungen beeinflusst und geprägt.
Wer glaubt, dies könne ohne obligatorischen Präsenzunterricht in der Fahrschule allein durch internetbasierte Lernprogramme oder zwischendurch mal im Auto geleistet werden, versteht nichts von Verkehrspädagogik und weiß nichts über die enorme Bedeutung guten theoretischen Unterrichts für die Vorbereitung auf die praktische Ausbildung. Dass die Fahrschüler-Ausbildungsordnung gründlich durchforstet und modernisiert werden muss, ist kein Geheimnis. Dabei muss auch der Stoff der theoretischen Ausbildung auf den Prüfstand, von dem sich manches für das E-Learning oder Blended-Learning geradezu anbietet.
Ich grüße Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima
Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.