Aufruf Ihres Verbandes: Evaluation des neuen Fahrlehrerrechts - Bitte melden Sie sich an

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2019, Seite 187

Das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Fahrlehrerrecht soll im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) von der Universität des Saarlandes wissenschaftlich evaluiert werden.

Das Evaluationskonzept wird zurzeit erstellt. Um zu Beginn der Evaluation über ausreichende Vergleichsdaten zu verfügen, benötigt die Fachrichtung Bildungswissenschaften der Universität des Saarlandes Informationen von möglichst vielen Fahrschulunternehmen. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. (BVF) wurde deshalb gebeten, die folgende Information möglichst vielen Fahrschulen und Ausbildungsfahrschulen mitzuteilen. Dieser Bitte kommen wir gern nach:

Unter dem Link https://unipark.de/uc/Fahrschule/35d3/ kann bis Ende April 2019 online an der Umfrage teilgenommen werden. Wir sind davon überzeugt, dass diese Evaluation besonders wichtig ist, um Stärken und Schwächen des neuen Fahrlehrerrechts festzustellen.

Wir empfehlen unseren Mitgliedern ausdrücklich,
sich an diesem Projekt zu beteiligen.