Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständige Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 178 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
177 EDITORIAL: Theorieunterricht abschaffen?
182 UPDATE: Fahrlehrerinnen / Mehr Verkehrstote im Jahr 2018 - Gruppe der Zweiradfahrer besonders betroffen
185 Entscheidung des EuGH: Umsatzsteuerpflicht von Fahrschulen
187 Aufruf Ihres Verbandes: Evaluation des neuen Fahrlehrerrechts - Bitte melden Sie sich an
190 Geschäfts- und Kassenbericht Teil I (zum Geschäfts- und Kassenbericht gesamt als PDF)
204 Seminar-Premiere in Korntal: "Visualisieren - Plakate gestalten leicht gemacht"
208 Fortbildungsfristen gemäß § 53 FahrlG: Flexible Fortbildungstage
210 13. Verordnung zur Änderung der FeV: Erste Hilfe bei Erweiterungen
212 Hoverboards, E-Scooter, E-Skateboards und Co.: Elektrokleinstfahrzeuge-VO
214 Thomas Fritz: Europaweit einheitliche Kontrollvorgaben - Neufassung der Richtlinie 2006/22/EG
232 Gerichtsurteile: (2442) Was ist eine schmale Fahrbahn? Ist § 12 Absatz 3 Nr. 3 StVO ein Gummiparagraf? / (2443) Harte Drogen - sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis gerechtfertigt
13. Verordnung zur Änderung der FeV: Erste Hilfe bei Erweiterungen
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2019, Seite 210
Am 19. März 2019 sind Teile der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten. Damit sind die Fristen zum gestaffelten Umtausch von Alt-Führerscheinen (siehe FahrSchulPraxis März 2019, Seite 139) verbindlich geworden. Ebenso steht nun fest, dass das elektronische Prüfprotokoll und die damit verbundene Verlängerung der Prüfungszeit ab 1. Januar 2021 kommen.
Völlig überraschend hat der Verordnungsgeber außerdem die Übergangsvorschrift des § 76 Nr. 11a ersatzlos gestrichen. Somit muss ab sofort bei jeder Erweiterung einer Fahrerlaubnis eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs vorgelegt werden, sofern beim Ersterwerb lediglich die frühere Bescheinigung über einen Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (LSMU) vorlag. Die Neuregelung gilt für alle Erweiterungen, also auch z. B. für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse B auf die Klasse A. Diese Bestimmung trat am 19. März 2019 in Kraft.
In der Mai-Ausgabe der FahrSchulPraxis wird die Änderungsverordnung – mit den Änderungen/Neuerungen in Rot – abgedruckt.
JK