13. Verordnung zur Änderung der FeV: Erste Hilfe bei Erweiterungen

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2019, Seite 210

Am 19. März 2019 sind Teile der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten. Damit sind die Fristen zum gestaffelten Umtausch von Alt-Führerscheinen (siehe FahrSchulPraxis März 2019, Seite 139) verbindlich geworden. Ebenso steht nun fest, dass das elektronische Prüfprotokoll und die damit verbundene Verlängerung der Prüfungszeit ab 1. Januar 2021 kommen.

Völlig überraschend hat der Verordnungsgeber außerdem die Übergangsvorschrift des § 76 Nr. 11a ersatzlos gestrichen. Somit muss ab sofort bei jeder Erweiterung einer Fahrerlaubnis eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs vorgelegt werden, sofern beim Ersterwerb lediglich die frühere Bescheinigung über einen Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (LSMU) vorlag. Die Neuregelung gilt für alle Erweiterungen, also auch z. B. für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse B auf die Klasse A. Diese Bestimmung trat am 19. März 2019 in Kraft.

In der Mai-Ausgabe der FahrSchulPraxis wird die Änderungsverordnung – mit den Änderungen/Neuerungen in Rot – abgedruckt.

JK