UPDATE: Laura will Motorrad fahren / Automatisiertes Fahren - Charta für Sicherheit

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2019, Seite 466

Laura will Motorrad fahren

Laura, 26, lebt in einem kleinen Ort auf dem Land. Sie pendelt täglich zu ihrem Arbeitsplatz in die 15 Kilometer entfernte Kreisstadt. Als Kassiererin in einem Supermarkt hat Laura flexible Arbeitszeiten. Oft passen dazu die Fahrzeiten der einzigen ÖPNV-Verbindung (Bus) nicht. Deshalb fährt sie mit ihrem Pkw zur Arbeit. Ihr Ehemann, der mit Dienstwagen im Außendienst eines Hausgeräteherstellers unterwegs ist, besitzt eine Vespa (125 cm³, 11 kW), die während der Woche ungenutzt in der Garage steht. Weil sie schon als 16-Jährige ein Moped besaß, glaubt sie, mit dem Roller ihres Mannes problemlos zurechtzukommen. Doch dafür reicht ihr vor 8 Jahren erworbener Führerschein der Klasse B nicht aus. Schade, denn der Roller wäre bei gutem Wetter für die Fahrt zur Arbeit eine attraktive Alternative: umweltschonender, billiger und geschickter fürs Parken.

Laura horchte auf, als vor einigen Wochen die Meldung durch die Medien ging, das Bundesverkehrsministerium plane den prüfungsfreien Einschluss der Klasse A1 in die Klasse B unter folgenden Voraussetzungen: mindestens 25 Jahre alt, seit mindestens 5 Jahren im Besitz von Klasse B und eine Fahrerschulung von mindestens 5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten in einer Fahrschule. Sind diese Bedingungen erfüllt, wird die nationale Schlüsselzahl 195 als im Inland geltender Nachweis für Klasse A1 in den Führerschein eingetragen.
Lauras Reaktion: „Prima, das mache ich!" Und wie Laura haben landauf, landab viele andere Klasse-B-Inhaber/-innen die Initiative des Bundesverkehrsministers freudig begrüßt.
Doch der Druck der frohen Kunde war noch nicht trocken, da stand schon ein für Deutschland typisches Bedenkenträger-Kartell auf der Matte und zog eine virtuelle Blutspur durch die Medien: Dieser Freibrief für 100 km/h schnelle Leichtkrafträder werde die Anzahl der schweren Unfälle mit Personenschäden immens erhöhen, hieß es da. Die von den Schwarzmalern aneinandergereihten Totschlagsargumente liegen weit neben der Realität: Erstens, 25-Jährige mit mindestens 5 Jahren Verkehrserfahrung und guter Fahrerschulung sind ein um vieles geringeres Risiko als 16-jährige Fahrer von Leichtkrafträdern. Zweitens, im benachbarten EU-Ausland ist Klasse A1 entsprechend Artikel 6 Ziffer 3 Buchstabe b der EU-Führerscheinrichtlinie längst in die Klasse B eingeschlossen. Dort gibt es keine belastbaren Statistiken über eine besondere Auffälligkeit mindestens 25-jähriger und älterer Leichtkraftradfahrer.

Freilich, Umfang und Inhalt der vorgesehenen Fahrerschulung bieten noch Diskussionsstoff. Insgesamt jedoch ist der Entwurf des Bundesverkehrsministeriums im Sinne von Bürgernähe, flexibler Mobilität und Minderung der Schadstoffemission ein gelungenes Vorhaben. GLH

 

Automatisiertes Fahren - Charta für Sicherheit

Mit Pressemitteilung vom 3. Juli 2019 teilte BMW mit, 11 führende Unternehmen aus der Automobilbranche und dem Bereich automatisiertes Fahren hätten das Dokument „Safety First for Automated Driving“ (SaFAD) veröffentlicht. Das Dokument stellt den Rahmen für Entwicklung, Test und Validierung von sicheren automatisierten Personenkraftfahrzeugen dar. Folgende Unternehmen bekennen sich zu dem System: Aptiv, Audi, Baidu, BMW, Continental, Daimler, Fiat Chrysler Automobiles, HERE, Infineon, Intel und Volkswagen. Ziel des SaFAD white paper sei es zu betonen, wie wichtig „safety by design“ zusammen mit Verifizierung und Validierung ist, wenn es darum gehe, als Industrie einen Standard für das automatisierte Fahren zu schaffen. Weiter heißt es da: Erstmals bietet SaFAD Entwicklern und Betreibern automatisierter Fahrzeuge ein System klarer Nachvollziehbarkeit, das von der grundsätzlichen Anforderung „Sicherer als der durchschnittliche Fahrer“ bis zu den im Fahrzeug und Backend verwendeten Komponenten wie zum Beispiel Kameras oder Lenksysteme reicht. BMW Presse/GLH