Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständige Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 462 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
461 EDITORIAL: BF17 – Neue Regeln für Begleitpersonen
466 UPDATE: Laura will Motorrad fahren / Automatisiertes Fahren - Charts für Sicherheit
468 Als Image noch ein Fremdwort war: 50 Jahre „gut betreut Verbandsfahrschule”
470 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) – Kurzfassung der wichtigsten Regeln
472 Fahrschulwechsel – Ausbildungsnachweis verweigern?
474 Fortbildung gemäß § 53 FahrlG – Wem stehen Rabatt-Tage zu?
477 Fortbildung im Herbst – Viele interessante Seminare (das aktuelle Fortbildungsangebot finden Sie immer hier ...)
481 22. und 23. November 2019 in Göttingen – „Zukunft Fahrschule” – Symposium
484 Fahrlehrerversicherung VaG – Erneut positives Jahresergebnis
486 27. Landestag der Verkehrssicherheit – Verbandsfahrschulen waren dabei
495 Trauer um Ralf Schütze
496 Gerichtsurteile: (2452) Darf ein Internetanbieter den Router vorschreiben? / (2451) Wenn Vorfahrtberechtigte zu schnell fahren
Als Image noch ein Fremdwort war: 50 Jahre gut betreut Verbands-Fahrschule
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2019, Seite 468
29. April 1969, Stadthalle zu Heidelberg. Der Landesverband der Kraftfahrlehrer Baden-Württemberg e.V. hatte zur Mitgliederversammlung in die Universitätsstadt eingeladen. Der Saal war vollbesetzt. Die Neugier der Mitglieder war groß, ihre Erwartungen an den Vorstand ebenso. In einigen großen Städten des Landes herrschte ein ungezügelter Preiswettbewerb, der auch das Umland belastete. Der ohnehin schon scharf kalkulierte ortsübliche Preis für Fahrstunden wurde z.B. in Stuttgart um bis zu 50 Prozent unterboten.
Was war geschehen? 1965 setzte das Bundesverwaltungsgericht die mit der Fahrlehrerverordnung von 1957 eingeführte Fahrschulerlaubnis mangels ausreichender gesetzlicher Ermächtigung als verfassungswidrig außer Kraft. Damit war für jeden halbwegs unbescholtenen Bürger der Weg frei, ohne besondere Kenntnisse und ohne behördliche Genehmigung eine Fahrschule zu gründen. Davon wurde in nicht geringem Maß Gebrauch gemacht. Viele dieser Neueinsteiger wollten im Fahrschulmarkt vor allem mit niedrigen Preisen Fuß fassen. Und weil ab Beginn der 60er-Jahre weit mehr Menschen zu Fahrlehrern ausgebildet wurden, als der Markt aufnehmen konnte, woran die Bundeswehr stark beteiligt war, waren Fahrlehrer billig zu haben. Viele der damals in der Branche geschlossenen Arbeitsverträge waren Knebelverträge ohne Urlaubsanspruch und soziale Absicherung: Der freie Mitarbeiter war die Cashcow dieser unseriösen Fahrschulbetriebe.
Der Wunsch der Mitglieder, sich deutlich von den Discountern durch Qualität der Ausbildung, Seriosität und guten Service zu distanzieren, war Thema in jeder Kreisvereinsversammlung. In vielen Gesprächen wurde deutlich: Die Verbandsfahrschulen müssen ihr gutes Image mit einem einheitlichen, leicht wahrnehmbaren Markenzeichen in die Öffentlichkeit tragen.
Logo seit 1969
Roter Rhombus Ein auf die Spitze gestelltes rotes Quadrat mit einer Seitenlänge von 10 cm steckte bei den Stuttgarter Verbandsfahrschulen seit den späten 50er-Jahren von außen gut sichtbar mittig hinter der Windschutzscheibe. Der rote Fleck ließ Fahrschulwagen von Weitem als solche erkennen, war bald sehr populär, und auch die an vielen Kreuzungen den Verkehr regelnden Schupos konnten sehen: Hier rollt gerade ein Anfänger auf mich zu.
Laut Protokoll des Heidelberger Verbandstages ergriff der damalige 1. stellvertretende Vorsitzende Gebhard L. Heiler die Initiative für die Schaffung eines Markenzeichens der Verbandsfahrschule. Dabei nutzte er den roten Rhombus als Grundlage. Heiler schaltete die renommierte Stuttgarter Agentur Marketing & Werbung Manfred Roser KG ein, die unter anderem den Slogan „gut betreut – Verbands-Fahrschule“ als Wortmarke für den roten Rhombus kreierte. Dieser Vorschlag traf bei Beirat und Vorstand auf Zustimmung, fehlte nur noch das Plazet der Mitgliederversammlung. Nach einer eingehenden Darstellung der mit dem Emblem verbundenen Vorstellungen und Ziele stimmten auch die Mitglieder mit großem Beifall zu. Schon bald danach gestattete der Landesverband der Kraftfahrlehrer Baden-Württemberg e.V. als Urheber den anderen der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. angehörigen Fahrlehrer-Landesverbänden, das Zeichen in unveränderter Form zu führen, wovon diese regen Gebrauch machten.
Seit nunmehr 50 Jahren steht das Versprechen des zeitlosen Markenzeichens für hohe Ausbildungsqualität, Preisklarheit, Preiswahrheit und guten Service.
Logo seit 2006
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„Wissen Ihre potentiellen Kunden, dass Sie – zu deren Vorteil – dieser fortschrittlichen Gemeinschaft baden-württembergischer Fahrschulen angehören?”
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Verbandsmitglieder können das Logo als Klebefolien in verschiedenen Größen und als Magnetschild beziehen - s. hier...