Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) - Kurzfassung der wichtigsten Regeln

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2019, Seite 470

Am 15. Juni 2019 ist eine gegenüber den ersten Entwürfen (siehe FahrSchulPraxis 04/2019, Seite 212) deutlich modifizierte Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) in Kraft getreten. Gehwege sind für Elektroroller tabu, nicht aber Radwege.

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe August/2019, Seite 470 abgedruckt.
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Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...

 

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