Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständige Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 462 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
461 EDITORIAL: BF17 – Neue Regeln für Begleitpersonen
466 UPDATE: Laura will Motorrad fahren / Automatisiertes Fahren - Charts für Sicherheit
468 Als Image noch ein Fremdwort war: 50 Jahre „gut betreut Verbandsfahrschule”
470 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) – Kurzfassung der wichtigsten Regeln
472 Fahrschulwechsel – Ausbildungsnachweis verweigern?
474 Fortbildung gemäß § 53 FahrlG – Wem stehen Rabatt-Tage zu?
477 Fortbildung im Herbst – Viele interessante Seminare (das aktuelle Fortbildungsangebot finden Sie immer hier ...)
481 22. und 23. November 2019 in Göttingen – „Zukunft Fahrschule” – Symposium
484 Fahrlehrerversicherung VaG – Erneut positives Jahresergebnis
486 27. Landestag der Verkehrssicherheit – Verbandsfahrschulen waren dabei
495 Trauer um Ralf Schütze
496 Gerichtsurteile: (2452) Darf ein Internetanbieter den Router vorschreiben? / (2451) Wenn Vorfahrtberechtigte zu schnell fahren
Fortbildung - Wem stehen Rabatt-Tage zu?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2019, Seite 474
Auf Seite 208 ff. der Ausgabe April 2019 berichtete die FahrSchulPraxis darüber, wie vorgeschriebene Fortbildungstage flexibel innerhalb des Vierjahreszeitraums aufgeteilt werden können. Paragraf 53 Absatz 5 FahrlG sieht für Seminarleiter, Ausbildungsfahrlehrer und das Überwachungspersonal i.S. von § 15 Absatz 3 DV-FahrlG eine Minderung der durch § 53 Absatz 1 FahrlG bestimmten Fortbildungspflicht vor.
Grundlage § 53 Absatz 1 FahrlG
(„Basisfortbildung“)
schreibt vor, dass jeder Fahrlehrer in einem Zeitraum von vier Jahren entweder
- einen Fortbildungslehrgang von drei aufeinanderfolgenden Tagen oder
- vier beliebig auf den Vierjahreszeitraum verteilte Fortbildungstage nachweisen muss.
Seminarleiter
Inhaber einer Seminarerlaubnis „Aufbauseminar“ (§ 53 Abs. 2 Nr. 1) und einer Seminarerlaubnis „Verkehrspädagogik“ (§ 53 Abs. 2 Nr. 2) müssen für jede der beiden Erlaubnisse alle zwei Jahre einen Fortbildungstag nachweisen. Wer beide Seminarerlaubnisse besitzt, muss innerhalb von vier Jahren vier Fortbildungstage (2 x ASF und 2 x FES) nachweisen.
Rabatt für Seminarleiter (S)
Wer die vorgeschriebene Seminarleiterfortbildung besucht, darf von der Fortbildung (Abs. 1) innerhalb von vier Jahren insgesamt einen Tag abziehen. Wohlgemerkt nur einen Tag in vier Jahren, egal, ob er nur beide oder nur eine der beiden Seminarerlaubnisse besitzt. Somit müssen immer noch drei Tage Basisfortbildung besucht werden. Diese müssen aber nicht zusammenhängend stattfinden, sondern können auch beliebig auf den Vierjahreszeitraum verteilt werden.
Ausbildungsfahrlehrer (A)
Ausbildungsfahrlehrer unterliegen der Fortbildungspflicht gemäß § 53 Absatz 3. Sie müssen alle vier Jahre einen Tag eine spezielle Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer besuchen. Dafür wird auch ihnen ein Tag Rabatt auf die Basisfortbildung gewährt.
Überwachungspersonal (Ü)
Gemäß § 15 Absatz 2 DV-FahrlG muss auch das für die pädagogische Überwachung zuständige Personal alle zwei Jahre eine der Aufgabe entsprechende eintägige Fortbildung besuchen. Auch für diese Weiterbildung mindert sich die Basisfortbildung um einen Tag.
Zulässige Rabattmöglichkeiten
Somit gibt es drei Möglichkeiten, jeweils innerhalb eines Vierjahreszeitraums einen Tag Rabatt von der viertägigen Basisfortbildung abzuziehen. Diese Tage können zusammengefasst werden, sodass im günstigsten Fall immer noch ein Tag Basisfortbildung (§ 53 Abs. 1 FahrlG) zu besuchen ist.
Zur Information
Im Fragen- und Antwortenkatalog des BMVI zur Einführung des neuen Fahrlehrerrechts wurde bereits Anfang 2018 klargestellt: Besuchen Fahrlehrer, welche die Voraussetzungen für Rabatte im Sinne von S, A und Ü erfüllen, einen Fortbildungslehrgang von drei aufeinanderfolgenden Tagen, müssen diese noch mindestens einen Tag Basisfortbildung (§ 53 Abs. 1) nachweisen. Eine entsprechende Klarstellung wird demnächst auch im Fahrlehrergesetz erfolgen.
Jochen Klima
Tabelle möglicher Rabatt-Tage
Vierjahreszeitraum
|
||||||
Fortbildungsteilnahme |
Pflichttage Basisfortbildung |
|||||
3-Tage-Kurs
|
3
|
|
||||
4 Einzeltage
|
1
|
1
|
1
|
1
|
||
Besuch von Spezialfortbildungen |
verbleibende Basisfortbildung |
|||||
S
|
|
|
1
|
1
|
1
|
|
|
A
|
|
1
|
1
|
1
|
|
|
|
Ü
|
1
|
1
|
1
|
|
S | A | 1 | 1 | |||
S
|
|
Ü
|
1
|
1
|
|
|
|
A
|
Ü
|
1
|
1
|
|
|
S
|
A
|
Ü
|
1
|
|
|
|