UPDATE: 2018 - Verkehrstote in der EU / Gender-Deutsch

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2019, Seite 682

2018 - Verkehrstote in der EU

Laut Zahlen der Europäischen Kommission liegt die Anzahl der bei Straßenverkehrsunfällen Getöteten in osteuropäischen Ländern höher als in den westlichen EU-Staaten. Die meisten Getöteten pro einer Million Einwohner waren mit 96 in Rumänien zu beklagen. Es folgen Bulgarien, Lettland, Kroatien und Polen. Die wenigsten Todesopfer gab es im Vereinigten Königreich, in Dänemark und in den Niederlanden. Insgesamt starben 2018 in den 28 EU-Ländern 25.100 Menschen bei Verkehrsunfällen. Das ist gegenüber 2017 ein Rückgang um etwa 1 Prozent. – Zu wenig, um das 2010 anvisierte Ziel zu erreichen, die Zahl der Verkehrstoten bis 2020 zu halbieren.

Anzahl der Getöteten bei Straßenverkehrsunfällen in den 28 EU-Ländern im Jahr 2018 je eine Million Einwohner:

Rumänien 96
Bulgarien 88
Lettland 78
Kroatien 77
Polen 76
Ungarn 64
Griechenland 64
Tschechien 62
Litauen 61
Luxemburg 60
Portugal 59
Zypern 57
Italien 55
Belgien 52
Estland 51
Frankreich 48
Slowakei 46
Österreich 45
Slowenien 44
Finnland 43
Spanien 39
Deutschland 39
Malta 38
Schweden 32
Irland 31
Niederlande 31
Dänemark 30
Vereinigtes Königreich 28

Quelle: EU/Statista/GLH

 

Gender-Deutsch

Im neuen Fahrlehrergesetz vom 30. Juni 2017 werden alle „das Fahren Lehrende“ vernünftigerweise als Fahrlehrer adressiert. Beschwerden von Fahrlehrerinnen über die Beibehaltung der maskulinen Form sind bisher nicht bekannt geworden. Entstanden ist das noch junge Gesetz unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in den Jahren 2015 bis 2017. Merkwürdig, vom gleichen Haus liegt nun ein Entwurf zur Änderung der StVO vor. Statt endlich wieder zu ungekünsteltem Deutsch zurückzukehren, wird in diesem Entwurf neben „Rad Fahrenden“ und „zu Fuß Gehenden“ mit „Elektrokleinstfahrzeug Führenden“ die sprachliche Vergewaltigung des Partizips verfestigt. Wer das etwa „Deutsch Lernenden“ erklären wollte, finge damit am besten erst gar nicht an. Eine Verzichterklärung auf das gestelzte Gender-Deutsch zu Beginn würde es doch auch tun: „In dieser Verordnung wird in der Regel die feminine Form (z. B. Fußgängerin) verwendet. Alle sich auf Personen beziehenden Vorschriften gelten gleichermaßen für Männer und Frauen.“ Nota bene, das hier schreibt ein alter Konservativer. GLH