Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständige Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 678 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
677 EDITORIAL: Weihnachten 2019
682 UPDATE: 2018 - Verkehrstote in der EU / Gender-Deutsch
684 Die 214. Sitzung des Beirats: Viel Neues und Wichtiges
688 In Kraft ab 1. Januar 2020: Änderungen des Fahrlehrerrechts
692 Fortbildungsbescheinigungen: 14. Januar - ein wichtiger Stichtag
694 Verlegung einer Betriebsstelle: Umzug ist keine Neueröffnung
697 Wichtig für 450-Euro-Jobs: Gesetzlicher Mindeststundenlohn steigt auf 9,35 €
718 Welcher Antrieb ist der richtige, welcher ist zukunftsfähig: Die Fahrschule als Mobilitätsschule der Zukunft
722 Kolumne Gebhard L. Heiler: Laufzettel statt Prüfungszeugnis
728 Gerichtsurteile: (2459) Ist Rasen bei dringender Notdurft gerechtfertigt? / (2460) Vollkasko gekündigt - Anspruch trotzdem erhalten?
Verlegung einer Betriebsstelle: Umzug ist keine Neueröffnung
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2019, Seite 694
Wer eine Fahrschule oder eine neue Zweigstelle eröffnen will, darf den Geschäftsbetrieb erst nach Abnahme der Räume und Erteilung der Fahrschul- oder Zweigstellenerlaubnis aufnehmen. Wie verhält es sich aber, wenn eine bereits bestehende Betriebsstelle lediglich in ein anderes Gebäude verlegt wird?
Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Dezember/2019, Seite 694 abgedruckt.
Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...